Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins wird auch Höchstbetrag für den Rechnungszins, Höchstzinssatz oder (fälschlicherweise) Garantiezins genannt. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation der Deckungsrückstellungen maximal verwenden dürfen.

Der Höchstversicherungszins wird auch Garantiezins genannt, da er bei klassischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, also nicht bei Fondspolicen angewendet wird. Der Höchstrechnungssitz stellt vor diesem Hintergrund den Zinssatz dar, den Versicherungsgesellschaften ihren Versicherungsnehmern maximal auf den im Beitrag enthaltenen Sparanteil zusagen dürfen. Lebensversicherungen garantieren ihren Versicherungsnehmern von Beginn des Versicherungsverhältnisses an eine gewisse Verzinsung des Sparanteils.

Festgelegt wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen nach der Deckungsrückstellungsverordnung und für Krankenversicherungen nach der Kalkulationsverordnung. Eine Entscheidung, ob und wann eine Absenkung des Höchstrechnungszinses erfolgt, trifft das BMF (Bundesministerium der Finanzen) durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung. Hierzu geben die DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unabhängig voneinander entsprechende Empfehlungen ab. Entgültiger Entscheidungsträger ist jedoch das BMF, das als Grundlage für die Ermittlung eines Höchstrechnungszinses die Renditen 10-jähriger europäischer Anleihen aus der öffentlichen Hand heranzieht. Der Höchstrechnungszins darf 60 % dieser Renditen nicht überschreiten.

Synonyme: Höchstzinssatz,Höchstbetrag für den Rechnungszins