Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Meistbegünstigungsklausel

Nach der Meistbegünstigung, dem Meistbegünstigungstarif oder der Meistbegünstigungsklausel müssen Vorteile bzw. Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. Durch die Meistbegünstigung soll unterbunden werden, Handelsvergünstigungen nur einzelnen Staaten oder nur wenigen Staaten zu gewähren.

Die Meistbegünstigung hat ihren Ursprung im 17. Jahrhundert. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts galt die Meistbegünstigungsklausel als wesentlicher Bestandteil der Handelsverträge im internationalen Handel. Durch die Meistbegünstigungsklausel wird dem betreffenden Land die Gleichbehandlung in Bezug auf Zollvorschriften gesichert. Durch die Meistbegünstigung wird ein Staat verpflichtet, alle Zollvorteile und handelspolitischen Vergünstigungen, die einem anderen Staat bereits eingeräumt wurden, auch allen anderen Staaten mit der Vereinbarung der Meistbegünstigung einzuräumen.

Begriffsübergreifend bedeutet eine Meistbegünstigungsklausel auch, dass ein Anbieter mit keinem anderen Kunden günstigere Verträge und Bedingungen vereinbaren darf.