Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Meldung Arbeitsunfähigkeit | Arbeitnehmer trifft die Pflicht, bei Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse und vielleicht auch der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung Meldung zu machen. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arzt eine Krankschreibung ausgestellt hat. Dadurch wird aus medizinischer Sicht ein vorübergehender Zustand bescheinigt, in dem wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ein Beruf nicht ausgeübt werden kann. Der diagnostizierende und behandelnde Arzt stellt in diesen Fällen die umgangssprachlich auch "Krankenschein" genannte AU-Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse aus. Beim Arbeitgeber sollte eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit jedoch schon viel früher erfolgen; nämlich im Idealfall vor Arbeitsbeginn am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die AU-Bescheinigung vom Arzt muss dem Arbeitgeber jedoch spätestens am Tag nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, so muss der Krankenschein spätestens am Montag darauf nachgereicht werden. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankenversicherung wird ebenfalls mittels der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt durchgeführt. Diese Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Geschieht dies nicht, dann könnte ein Anspruch auf Krankengeld als verwirkt eingeschätzt werden. Bei Vorhandensein einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung sollte die Meldung der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich nach der Krankschreibung erfolgen, was ebenfalls durch eine ärztliche Bescheinigung geschehen kann. Entsprechende Informationen zur Vorgehensweise befinden sich in den Versicherungsbedingungen. Hierbei wird jedoch eher auf eine längere Arbeitsunfähigkeit abgezielt. Deswegen muss die entsprechende ärztliche Bescheinigung auch von einem Facharzt aus der entsprechenden Fachrichtung für die Dauer von mindestens sechs Monaten ausgestellt werden. Je nach Versicherung gelten hierfür auch Meldefristen.
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