Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Aktiengesellschaft | Bei einer Aktiengesellschaft, die als Rechtsform offiziell mit „AG“ abgekürzt wird, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Als Kapitalgesellschaft stellt die Aktiengesellschaft ein juristische Person dar, die von den Eigentümern unabhängige Rechte und Pflichten hat. Die Aktien sind die Anteile der Gesellschaft, die von den Aktionären bzw. Gesellschaftern gehalten werden. Durch den Besitz der Aktien werden die Aktionäre Miteigentümer an der Aktiengesellschaft. Sie haben Mitbestimmungsrechte, die sich nach dem Umfang und der Höhe ihres Kapitalanteils richten. Eine Aktiengesellschaft wird durch die Erstellung der Satzung und deren notariellen Beurkundung gegründet. Die Gründer übernehmen die Aktien und bestellen Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer. Es muss ein Gründungsbericht erstellt werden, der anschließend der Gründungsprüfung unterzogen wird. Die Einlagen werden durch Bareinzahlung oder Übertragung der Sacheinlagen hinterlegt. Nach alledem wird die Aktiengesellschaft im Handelsregister angemeldet und gilt ab dem Datum der Eintragung als offiziell bestehendes Unternehmen. Neben der klassischen Variante können Aktiengesellschaften auch in einer Holding-Struktur gegründet werden. Eine Aktiengesellschaft muss immer ein Grundkapital von mindestens 50.000,00 € vorweisen. Auf diesem Betrag basiert die Ausgabe der ersten Aktien. Bei den Aktien kann es sich um Nennbetrag-Aktien mit einem entsprechenden Wert oder Stückaktien über einen Teil des Grundkapitals handeln. Der Satzung der Aktiengesellschaft kann entnommen werden, ob Aktienurkunden aus Papier ausgegeben werden oder ob keine Verbriefung erfolgt. Die Organe einer Aktiengesellschaft setzen sich aus Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand zusammen. Einmal pro Jahr wird die Hauptversammlung einberufen, in der die vertretenen Aktionäre ihre Rechte ausüben können. Zusätzlich können bei Notwendigkeit außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden. Beim Aufsichtsrat handelt es sich um das kontrollierende und überwachende Organ der Aktiengesellschaft, während der Vorstand das operative Geschäft des Unternehmens leitet und dieses nach außen hin vertritt. Aktiengesellschaften müssen Jahresabschlüsse wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Anhänge erstellen und veröffentlichen. Eine Aktiengesellschaft muss den Prozess eines Börsengangs durchlaufen, bevor die Aktien an der Börse gehandelt werden dürfen. |