Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Versicherungsschutz bei Streitigkeiten im Straßenverkehr

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt für ihre Versicherungsnehmer das Kostenrisiko bei gerichtlichen und außergerichtlichen Konflikten. Übernommen werden Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Beratungskosten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert speziell Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger im Bereich des Straßenverkehrs ab.

Ein klassisches rechtliches Risiko, das unter den Schutz der Verkehrsrechtsschutzversicherung fällt, ist ein Verkehrsunfall. Hier kommt es häufig zu Streitigkeiten über Schuld, Schadensersatzleistungen und Schmerzensgeld, die vor Gericht ausgefochten werden. Verkehrsrechtsschutzversicherungen können eigenständig für ein bestimmtes Fahrzeug oder alle Fahrzeuge einer Familie abgeschlossen werden. Mitversichert sind dann alle berechtigten Fahrer und Insassen.

Versicherungsgesellschaften richten sich mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung jedoch auch an Eigentümer, Halter, Fahrer, Mitfahrer, Radfahrer, Fußgänger sowie Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Verkehrsrechtsschutz kann auch Baustein und damit Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung sein.

Zu den Leistungsbereichen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gehören je nach Vertrag und Tarif Verkehrssachen wie

  • Schadensersatz, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall
  • Vertrags- und Sachenrecht, zum Beispiel beim Autokauf
  • Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren, zum Beispiel bei einem Bußgeldbescheid
  • Strafverfahren, zum Beispiel bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht oder Körperverletzung
  • Verwaltungsrecht, zum Beispiel bei Entzug der Fahrerlaubnis

Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Kautionen und Sachverständigenkosten. Da nicht alle Verkehrsstreitigkeiten vor dem Gericht ausgetragen werden, sollte die Übernahme von Mediationskosten und Kosten für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren geprüft werden. Häufig wird Versicherungsnehmern durch die Gesellschaft eine Beratung durch Rechtsanwälte angeboten, die auf Wunsch auch Anwälte für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen empfehlen.

Je nach Vertrag und Tarif gilt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch im Ausland, bspw. dann, wenn es mit dem Mietwagen im Urlaub Probleme gibt. Hier sollte darauf geachtet werden, ob es sich um einen europaweiten oder weltweiten Schutz handelt und wie lage dieser andauert. Verkehrsrechtsschutzversicherungen können mit einer individuellen Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, die Einfluss auf die Höhe der Prämie hat.