Ihr Bauvorhaben wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen sechstelligen Betrag ausmachen. Ein Großteil dieser Kosten entfällt auf das Material, gegebenenfalls auch auf eigenes Werkzeug. Der Verlauf der Gestehung bringt es zwangsläufig mit sich, dass Materialien auf der Baustelle eingebaut wurden, beispielsweise Fenster oder Heizkörper. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass diese Materialien Begehrlichkeiten Dritter hervorrufen. Die Bauleistungsversicherung bietet Ihnen für Ihr Bauvorhaben den gleichen Schutz wie eine Vollkaskoversicherung für das Auto. Sie entschädigt Sie unter anderem, wenn Baumaterial von der Baustelle gestohlen wird.
Diese Police bietet aber auch Schadensersatz bei Vandalismusschäden oder Beschädigungen durch Unwetter. Höhere Gewalt und Umwelteinflüsse sind ebenso abgesichert wie Folgeschäden durch Konstruktionsfehler oder Materialfehler, sofern diese nicht durch die Haftpflichtversicherung des Herstellers reguliert werden. Nicht versichert sind der Diebstahl gelagerter Materialien oder Beschädigungen durch normale Witterungseinflüsse, beispielsweise Eis oder Schnee.
Die Bauleistungsversicherung sieht die Arbeitsleistung eines gelernten Handwerkers als sicherer an als die Eigenleistung. Dennoch gilt auch hier: Wo Menschen arbeiten, liegt ein Fehlerpotenzial. Schäden, die aus einer Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit eines Bauhandwerkers resultieren, sind daher ebenfalls versichert.
Prämienberechnung bei der Bauleistungsversicherung
Die Grundlage für die Kalkulation bildet die gesamte Bausumme inklusive aller Außenarbeiten. Dazu zählen auch bereits eingebaute, unverzichtbare Gebäudebestandteile, die komplette Eigenleistung des Bauherrn und die Mehrwertsteuer auf die Lieferungen und Leistungen. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nur berücksichtigt, wenn keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht. Nicht zur Bausumme werden die Leistungen von Architekt und Ingenieur sowie gärtnerische Tätigkeiten gezählt. Das Grundstück und die Erschließungskosten zählen ebenfalls nicht zur Bausumme.
Die Laufzeit für die Bauleistungsversicherung beträgt 24 Monate, unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Gestehung. Der Beitrag wird in Form einer Einmalprämie erhoben.