Mit jeder Änderung der persönlichen Lebenssituation verändern sich auch die Risiken: Paare benötigen eine andere Absicherung als Singles, und wenn dann das erste Kind geboren wurde, muss erneut über eine Anpassung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden.
Diese Versicherungen benötigt (fast) jeder
- Krankenversicherung
Seit 2009 muss jeder Bürger über eine Krankenversicherung verfügen. Ob es sich dabei um eine gesetzliche oder private Versicherung handelt, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. - Kfz-Haftpflichtversicherung
Eigentümer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das Kfz abzuschließen, damit Schäden, die sie Dritten im Straßenverkehr mit ihrem Fahrzeug zufügen, abgedeckt sind. Teil- oder Vollkaskoversicherungen übernehmen Schäden am eigenen Fahrzeug sowie dessen Verlust in unterschiedlichem Umfang, sie sind aber keine Pflichtversicherungen. - Privathaftpflichtversicherung
An einer privaten Haftpflichtversicherung kommt praktisch niemand vorbei, sie ist rechtlich aber nicht verpflichtend. Sie zahlt, wenn man durch eine Fahrlässigkeit jemandem einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt hat. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen unterscheiden die Assekuranzen bei einer Privathaftpflichtversicherung nicht zwischen einer einfachen und groben Fahrlässigkeit. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden allerdings nicht übernommen. - Einkommensabsicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Einkommenseinbußen nach dem Verlust der Arbeitskraft durch einen Unfall oder eine Krankheit. Sie ist für alle Verbraucher wichtig, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. - Hausratversicherung
Wer über einen Hausrat verfügt, der einen etwas größeren Wert hat, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Wenn das Inventar nach einem Schadensfall beschädigt oder zerstört wird, wird es zum Neuwert ersetzt. - Gebäudeversicherung
Verbraucher, die im eigenen Haus wohnen, sollten nicht auf eine Wohngebäudeversicherung verzichten. Die Grunddeckung umfasst den Schutz gegen Beschädigungen des Hauses durch Leitungswasser, Feuer und eine Reihe von Naturgefahren. Der Versicherungsschutz ist um weitere Gefahren erweiterbar.
Versicherungen für Paare
- Wenn ein Paar einen gemeinsamen Hausstand gründet, genügt grundsätzlich eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung.
Bei unverheirateten Paaren muss der Partner namentlich in der Police genannt werden. Hier sollte jedoch bedacht werden, dass es bei einem Schaden, den der eine Partner dem anderen zufügt, zu Regressforderungen kommen kann: Dies ist z. B. denkbar, wenn durch einen Sturz, den ein Partner durch eine Unachtsamkeit des anderen erlitten hat, eine aufwendigere medizinische Behandlung nötig wird, die hohe Kosten nach sich zieht. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren sind Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) dazu verpflichtet, die Rückzahlung der durch die Behandlung entstandenen Kosten zu fordern. Eine gemeinsame Police für Paare in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann darum nicht uneingeschränkt empfohlen werden. - Alle im ersten Abschnitt genannten Versicherungen sind auch für Paare wichtig.
Familien mit Kindern (einschließlich Alleinerziehende)
Zusätzlich zu den bereits genannten Versicherungen sind für Familien mit mindestens einem Kind diese Policen sinnvoll:
- Immer dann, wenn der Tod eines Elternteils eine existenzgefährdende Lücke reißen könnte, sollte über eine Risiko-Lebensversicherung nachgedacht werden. Sie kann für einen Zeitraum abgeschlossen werden, bis die Kinder voraussichtlich über ein eigenes Einkommen verfügen oder andere Rentenansprüche vorhanden sind.
- Mit einer Kinder-Invaliditätsversicherung wird das Risiko abgesichert, dass ein Kind durch eine Erkrankung oder einen Unfall auf Dauer körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt wird. Für eine Anerkennung der Beeinträchtigung als Invalidität muss in der Regel diese mit großer Wahrscheinlichkeit voraussichtlich länger als ein halbes Jahr vom für das jeweilige Alter typischen Zustand abweichen und zu einem Grad der Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX von mindestens 50 führen. Die Kinder-Invaliditätsversicherung ist damit mit der Berufsunfähigkeit für Erwachsene vergleichbar.
Das sollte vor dem Vertragsabschluss beachtet werden
Die hier aufgeführten Versicherungen unterscheiden sich sowohl in der Deckungssumme und den Versicherungsbedingungen als auch in der Beitragshöhe. Darum sollte vor einer Unterschrift immer ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Außerdem haben Verbraucher das Recht, noch vor dem Vertragsschluss die Versicherungsunterlagen zuzüglich der Verbraucherinformationen zu erhalten. Diese sollten gründlich gelesen werden. Kunden muss außerdem ein Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden, aus dem die wichtigsten Versicherungsmerkmale übersichtlich hervorgehen.