Die Eigenheimrente ist besser unter dem Begriff "Wohn-Riester" bekannt. Im Gegensatz zur Riester-Rente haben die Sparer beim Wohnriester allerdings nicht mit einer monatlichen Rentenzahlung im Alter zu rechnen: Das Produkt dient ausschließlich der günstigen Finanzierung einer eigenen und selbst bewohnten Immobilie. Ob diese Immobilie selbst hergestellt (Hausbau) oder gekauft (Erwerb) wird, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechende Immobilie den Lebensmittelpunkt des Anlegers darstellt.
Alternativ sind auch der Erwerb von Genosenschaftsanteilen sowie die Inanspruchnahme eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts einer Wohnimmobilie möglich.
Im Jahr 2002 wurde die Riester Rente eingeführt, zum 1. Januar 2008 folgte die Eigenheimrente. Die Regelung sieht vor, dass alle Riester-Altverträge auf Wunsch in eine Eigenheimrente umgewandelt werden können. Das angesparte Riester-Vermögen wird dann in einen Wohn- oder Bau-Riester-Vertrag übertragen.
Funktionsweise beim Wohn-Riester
Neben dem Hausbau und den bereits oben beschriebenen Verwendungsmöglichkeiten kann "Wohnriester" auch zur Entschuldung einer Wohnimmobilie eingesetzt werden. Mithilfe der Wohn-Riester-Förderung haben Bauherren die Möglichkeit, ein günstiges Riester-Darlehen zu erhalten, einen Bausparvertrag abzuschließen oder das Vermögen komplett zum Hauskauf zu entnehmen. Zudem haben Bauherren die Option, das Kapital zur Sondertilgung eines bereits bestehenden Darlehens einzusetzen.
Riesterförderung in Zahlen
Parallel zur herkömmlichen Riesterförderung haben Anleger Anspruch auf die Grundzulage von jährlich 154 Euro sowie der Kinderzulage von jährlich bis zu 300 Euro pro Kind. Außerdem profitieren junge Menschen von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht 25 Jahre alt sind.
Voraussetzung für die maximale Riesterförderung ist auch beim sogenannten Bau-Riester, dass 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr als Beitrag eingebracht werden. Der Sparer muss jedoch nur den um die Zulagen reduzierten Mindestbeitrag selbst beisteuern. 60 % müssen mindestens eingebracht werden, gefördert werden maximal 2.100 Euro.
Vorteile der Eigenheimrente
Vor allem Familien mit Kindern sind von dieser Förderung begünstigt, da die zum Teil sehr hohe Kinderzulage die Rendite erheblich steigert. Stiftung Warentest empfiehlt Eheleuten, dass beide Partner einen eigenständigen Vertrag abschließen, um von der Regelung zu profitieren. Dabei sollte derjenige die Kinderzulage in Anspruch nehmen, der auch Hauptverdiener ist. Somit kommen die Bauherren schneller an das notwendige Eigenkapital und können letztendlich das gewählte Darlehen schneller ablösen.
Nachteile von Wohn-Riester
Einer der größten Nachteile bei der Förderung ist, dass das Vermögen nicht zur Modernisierung eines bestehenden Wohnraumes genutzt werden kann. Weiterhin hat der Anleger selbst die Immobilie zu bewohnen. Jedoch sieht die Regelung vor, dass aus einem persönlichen oder berufsbedingten Grund ein Umzug möglich ist. Wurde das Haus verkauft, muss der Verkaufserlös dann allerdings innerhalb von vier Jahren für den Kauf oder Bau einer anderen selbst genutzten Immobilie aufgewendet werden.
Die Immobilie darf jedoch auch vermietet werden, wenn der Sparer gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen kann, dass er spätestens im Alter von 67 Jahren in sie zurückkehren wird.
Nachgelagerte Besteuerung der Eigenheimrente
Während in der Ansparphase steuerliche Begünstigungen locken, wird im Alter eine nachgelagerte Besteuerung fällig. Hierfür wird ein Wohnförderkonto eingerichtet, auf dem pro Jahr Beträge von bis zu 2.100 Euro verbucht werden, die am Jahresende zu 2 % verzinst werden. Spätestens mit dem Erreichen des 68. Lebensjahres muss das Wohnförderkonto aufgelöst und der Betrag versteuert werden. Dem Anleger stehen hier zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder er zahlt die gesamten Steuern mit einem Betrag und profitiert von einem 30 %-igem Rabatt, oder er tilgt die Steuerlast in monatlichen Raten. Im Fall einer Ratenzahlung wird der gesamte Steuerbetrag gleichmäßig auf die Jahre bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres verteilt.