Personenversicherungen

Pflege-Bahr: Pflegevorsorge mit staatlicher Unterstützung, ohne Gesundheitsprüfung

In Deutschland altert die Bevölkerung zunehmend, was eine steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen zur Folge hat. Vor diesem Hintergrund wird die private Pflegevorsorge immer wichtiger. Die Pflege-Bahr-Versicherung, benannt nach dem Politiker Daniel Bahr, ist seit dem 1. Januar 2013 verfügbar und dient der finanziellen Absicherung im Pflegefall. Es handelt sich um eine staatlich geförderte, freiwillige Zusatzversicherung, die neben der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht und diese ergänzt. Die Pflege-Bahr ist als Pflege-Tagegeldversicherung gestaltet und zahlt abhängig vom Pflegegrad einen festgelegten Geldbetrag pro Tag. Diese Versicherung hilft, die Finanzierungslücke zu mindern, die häufig zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten entsteht.

 

Merkmale und Voraussetzungen

Um als Pflege-Bahr-Versicherung zugelassen zu sein, müssen Versicherer gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllen.

  1. Es dürfen keine Gesundheitsprüfungen stattfinden, sodass keine Mehrkosten bei Vorerkrankungen anfallen.
  2. Jeder Versicherte muss wenigstens einen Eigenbeitrag von zehn Euro monatlich leisten, zusätzlich zum staatlichen Zuschuss von fünf Euro.
  3. Die Versicherung muss für jeden Pflegegrad individuelle Leistungen anbieten, die monatlich gezahlt werden.
  4. Die Wartezeit für die Leistungen darf höchstens fünf Jahre betragen.
  5. Weiterhin muss die Versicherung unabhängig von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Versicherten sein, damit niemand von einer Pflege-Bahr-Versicherung ausgeschlossen wird.

Diese Rahmenbedingungen gewährleisten, dass Pflege-Bahr-Versicherungen besonders zugänglich sind, auch für Personen mit Vorerkrankungen oder geringem Einkommen.

 

Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die sogenannte "Pflege Bahr" sind im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie im Einkommensteuergesetz (EstG) verankert:

  • § 127 SGB XI - Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen
    Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Pflegevorsorgezulage gewährt werden kann. Dazu gehören unter anderem die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung und die Zahlung von Beiträgen für eine förderfähige Pflege-Zusatzversicherung.

  • § 126 SGB XI - Zulageberechtigte
    Hier wird festgelegt, wer überhaupt Anspruch auf die Pflegevorsorgezulage hat. Dies sind in erster Linie Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder eine vergleichbare Versorgung haben. Auch privat Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen zulageberechtigt sein.

  • § 129 SGB XI - Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen
    Um die Pflegevorsorgezulage zu erhalten, muss eine förderfähige Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese muss jedoch eine bestimmte Wartezeit erfüllen, bevor die Zulage gezahlt wird. Diese beträgt in der Regel fünf Jahre.

  • § 10 EstG - Sonderausgaben
    Dieser Paragraph regelt die steuerliche Behandlung von Beiträgen, die als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

 

Vorteile des Pflege Bahr

Die Pflege-Bahr-Versicherung bietet zahlreiche Vorteile, die sie zu einer attraktiven Option für die private Pflegevorsorge machen:

  1. Sie enthält fünf Euro staatlichen Zuschuss monatlich, was die Kosten für die Versicherten senkt.
  2. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, was es auch Personen mit Vorerkrankungen ermöglicht, sich zu versichern.
  3. Die Beiträge werden nur nach dem Eintrittsalter berechnet, es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, was für Transparenz und Fairness sorgt.
  4. Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Beiträge zu erhöhen, um im Pflegefall höhere Leistungen zu bekommen, was eine individuelle Anpassung der Versicherungsleistungen erlaubt.
  5. Die Beiträge für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

 

Nachteile des Pflege Bahr

Trotz der offensichtlichen Vorteile weist der Pflege Bahr auch einige Nachteile auf:

  1. Eine Herausforderung ist die Wartezeit von bis zu fünf Jahren, die gerade bei früh eintretender Pflegebedürftigkeit zum Problem wird, auch wenn bei Unfällen Ausnahmen gelten.
  2. Ältere Personen zahlen höhere Beiträge, was die finanzielle Last im Alter vergrößert, zumal der staatliche Zuschuss im Verhältnis zu den Gesamtkosten geringer wird.
  3. Die Mindestleistungen der Versicherung reichen nicht aus, um alle Kosten abzudecken, was eine sorgfältige Planung und eventuell zusätzliche Versicherungen notwendig macht.
  4. Auch bei Bezügen von Pflegeleistungen müssen Beiträge weitergezahlt werden, um eine kontinuierliche Pflegeversorgung zu gewährleisten.
  5. Zudem geht bei einer Kündigung der Versicherung das eingezahlte Geld verloren.

 

Zielgruppe

Der Pflege Bahr richtet sich insbesondere an Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen keine reguläre private Pflegezusatzversicherung abschließen können. Er bietet eine Möglichkeit, sich dennoch gegen das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Ideal ist der Pflege Bahr auch für Personen, die eine staatliche Förderung ihrer privaten Pflegevorsorge in Anspruch nehmen möchten.

 

Zukunft des Pflege Bahr

Die Zukunft des Pflege Bahr ist ungewiss. Die demografische Entwicklung in Deutschland, mit einer alternden Bevölkerung und steigenden Pflegekosten, wirft Fragen bezüglich der langfristigen Tragfähigkeit und Attraktivität des Pflege Bahr auf. Es gibt Stimmen, die eine Reform oder eine Erhöhung der staatlichen Förderung fordern, um die private Pflegevorsorge noch attraktiver zu machen.

 

Fazit

Der Pflege Bahr bietet eine wichtige Möglichkeit zur privaten Vorsorge im Pflegefall und trägt dazu bei, die Versorgungslücke für eine breite Bevölkerungsschicht zu schließen. Trotz einiger Nachteile, wie der geringen staatlichen Förderung und möglicherweise steigenden Beiträgen, bleibt der Pflege Bahr eine Option, die es wert ist, in Betracht gezogen zu werden. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Pflegekosten in Deutschland ist es jedoch wichtig, die Entwicklung des Pflege Bahr kritisch zu beobachten und gegebenenfalls anzupassen.

Vorsorgeberatung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Folgenden werden die häufigsten Fragen zu Pflege Bahr aufgelistet und jeweils mit einer kurzen Antwort versehen:

Was ist die Pflege Bahr und wer kann sie abschließen?
Die Pflege Bahr ist eine private Pflegezusatzversicherung, die von der Bundesregierung eingeführt wurde. Jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann sie abschließen.

Welche Leistungen sind in der Pflege Bahr enthalten?
Die Pflege Bahr bietet eine monatliche Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 2 bis 5. Die Höhe der Leistung kann individuell gewählt werden und beträgt maximal 600 Euro pro Monat.

Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss der Pflege Bahr?
Nein, es gibt keine Altersgrenze für den Abschluss der Pflege Bahr.

Wie hoch sind die Beiträge für die Pflege Bahr?
Die Kosten für die Pflege Bahr-Versicherung variieren je nach Alter, Leistungsumfang und Gesundheit des Versicherten und betragen durchschnittlich 20 bis 30 Euro monatlich.

Kann die Pflege Bahr auch von Selbstständigen abgeschlossen werden?
Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, können die Pflege Bahr abschließen, bekommen aber keine Arbeitgeberbeiträge.

Muss die Pflege Bahr zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden?
Ja, die Pflege Bahr ist eine private Zusatzversicherung und muss daher zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden.

Kann die Pflege Bahr auch von bereits pflegebedürftigen Personen abgeschlossen werden?
Nein, die Pflege Bahr kann nur von Personen abgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht pflegebedürftig sind.

Kann die Pflege Bahr auch gekündigt werden?
Die Pflege Bahr-Versicherung ist jederzeit kündbar, aber die Förderung geht verloren und Beiträge werden nicht erstattet.

Welche Vorteile bietet die Pflege Bahr im Vergleich zu anderen Pflegezusatzversicherungen?
Die Pflege Bahr ist eine staatlich geförderte, kostengünstige private Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung für unter 60-Jährige und ohne Wartezeiten für Leistungen.

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen bei der Aufnahme in die Pflege Bahr?
Die PflegeBahr-Versicherung erfordert keine Gesundheitsprüfung, schließt aber Personen aus, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Pflege Bahr zu kündigen und zu einer anderen Pflegezusatzversicherung zu wechseln?
Es ist möglich, die Pflege Bahr zu kündigen und zu wechseln, aber man verliert die staatliche Förderung und bereits gezahlte Beiträge.

 

Zusammenfassung

In Deutschland steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen aufgrund der alternden Bevölkerung. Seit 2013 gibt es die Pflege-Bahr-Versicherung, eine staatlich geförderte, freiwillige Zusatzversicherung, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann und unabhängig von der Krankenversicherung ist. Sie bietet eine finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit durch Zahlung eines täglichen Geldbetrags, abhängig vom Pflegegrad. Die Versicherung erfordert einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich, zusätzlich zu einem staatlichen Zuschuss von fünf Euro. Vorteile sind unter anderem der staatliche Zuschuss, keine Gesundheitsprüfung und steuerlich absetzbare Beiträge. Allerdings gibt es auch Nachteile wie die Wartezeit von bis zu fünf Jahren, höhere Beiträge für ältere Personen und die Notwendigkeit weiterer Versicherungen für eine vollständige Abdeckung der Pflegekosten. Der Pflege Bahr ist insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen oder die eine staatliche Förderung wünschen geeignet. Angesichts der demografischen Entwicklung und steigenden Pflegekosten wird über die Zukunft und mögliche Anpassungen der Pflege-Bahr-Versicherung diskutiert. Sie bleibt jedoch eine wichtige Option zur privaten Vorsorge im Pflegefall.