Krankenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Die private Zahnzusatzversicherung macht Zahngesundheit und Zahnersatz leichter bezahlbar.

Für eigentlich notwendige Zahnbehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen immer weniger Kosten übernommen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zu den Behandlungsformen, die den Geldbeutel der Patienten stark belasten, nur einen geringen Anteil dazu: Sobald ein Inlay, ein Implantat, eine Brücke oder gar Zahnersatz nötig wird, kann sich die Zahnarztrechnung auf mehrere 1.000 Euro summieren.

 

Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Von der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ergänzend zur Regelversorgung nur einen sogenannten Festzuschuss, dessen Höhe vom Befund und den Eintragungen im Bonusheft abhängt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) definiert den Festzuschuss mit 50 % der statistischen Durchschnittskosten für die Regelversorgung. Er erhöht sich um 20 %, wenn das Bonusheft mindestens fünf Jahre und um 30 % wenn es wenigstens zahn Jahre lückenlos geführt worden ist.
In jedem Fall decken die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Beträge die tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten nicht voll ab, sodass eine Zahnzusatzversicherung lohnend sein kann.
Wie bei allen Versicherungen sollte auch hier erst nach einem gründlichen Vergleich ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Zahlreiche Versicherer bieten nicht nur die Absicherung in den oben genannten Fällen an, sondern bezuschussen auch die Kosten für prophylaktische Maßnahmen wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung und zahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch für kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen.

 

Voraussetzungen für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Um Zahnzusatzversicherungen abschließen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In erster Linie geht es hierbei um die Zähne und deren Zustand. Deshalb führen die meisten Versicherungen vor einem  Versicherungsabschluss umfangreiche Untersuchungen durch. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, dass ein Zahnersatz notwendig ist, ist es so gut wie unmöglich, solche Zahnzusatzversicherungen abzuschließen. Es ist also wichtig, dass der Abschluss einer Zahnversicherung so früh wie möglich erfolgt. Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung hängen stark vom Alter des Versicherten ab. Deshalb ist ein Einstieg in eine solche Versicherung in jungen Jahren sehr ratsam.

Zahnzusatzversicherungen beinhalten in der Regel eine Karenzzeit von sechs bis acht Monaten, bevor ein Versicherungsschutz wirksam wird. Damit schützen sich Versicherungen davor, dass Menschen eine Versicherung kurzfristig abschließen wollen, wenn sie wissen, dass eine Behandlung unmittelbar bevorsteht. Daraus folgt auch, dass eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung nicht für bereits laufende Behandlungen aufkommt.

 

Was Zahnzusatzversicherungen kosten

Die Kosten für eine Zahnzusatz-Versicherung sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften ähnlich gestaffelt: Als sog. Schadenversicherung steigt der Beitrag mit dem höheren Lebensalter, wird sie jedoch wie eine Lebensversicherung aufgebaut, bilden die Versicherungsunternehmen aus den Beiträgen eine Altersrückstellung. So bleiben die Prämien auch nach vielen Versicherungsjahren relativ konstant. Die Versicherten können in diesem Fall sogar das Versicherungsunternehmen wechseln und die erworbenen Altersrückstellungen dorthin mitnehmen.
Aufgrund dessen, dass derzeit über 300 unterschiedliche Tarife angeboten werden, kann hier keine seriöse Angabe zur Beitragshöhe gemacht werden. Die Ausgestaltung der einzelnen Policen richtet sich nach dem individuellen Absicherungswunsch und reicht von der Basisversicherung, die die Hälfte der versicherten Behandlungskosten übernimmt, bis zum Premiummodell, bei dem die Rechnungsbeträge vollständig erstattet werden. Auch der Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung lässt sich frei vereinbaren und wirkt sich selbstverständlich auf die Beitragshöhe aus.

Grundsätzlich ist eine Zahnzusatz-Versicherungen fast immer zu empfehlen: Vor dem Hintergrund, dass etwa die Hälfte der Deutschen unter einer mittelschweren und weitere 20 % unter einer schweren Parodontitis (allgemein besser bekannt unter der Bezeichnung Parodontose) leiden, die nicht nur zu schweren Zahnschädigungen, sondern sogar zu einem Verlust der Zähne führen kann, leuchtet die Notwenigkeit dieses Versicherungstyps umso mehr ein. Außerdem werden die Kosten für notwendigen Zahnersatz voraussichtlich immer weiter steigen, während die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen eher sinken werden.

 

kfh23