Viele Unternehmen kommen nicht ohne Maschinen und Geräte aus. Insbesondere Betriebe des Baugewerbes, der Metallverarbeitung, der Holzverarbeitung, der Leder-, Kunststoff- und Gummiverarbeitung sowie aus der Textilbranche kommen ebenso wenig ohne ihre Maschinenausstattung aus wie grafische Betriebe oder Nahrungsmittelhersteller. Stehen die Maschinen still, steht die ganze Firma still.
Eine Maschinenversicherung begleicht die Ausfälle, die durch solch einen Stillstand entstehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um geleaste, gemietete, finanzierte oder Maschinen im Firmeneigentum handelt. Kunden haben die Möglichkeit, ihre Maschinen pauschal oder einzeln zu versichern. Die Versicherer unterscheiden dabei in stationäre und mobile Geräte und Maschinen. Abgesichert sind Schäden, die nicht Bestandteil der Betriebsinhaltsversicherung, aber dennoch typisch für die entsprechenden Maschinen sind.
Das sind
- Schäden, die durch Überspannung oder Kurzschluss verursacht werden,
- Fehlfunktionen der Mess- und Regeltechnik,
- Bedienungsfehler,
- böswillige oder fahrlässige Beschädigungen durch Dritte,
- Schäden durch Sturm, Eisgang oder Frost,
- Zerreißen durch Fliehkraft und
- Folgeschäden, die auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern beruhen.
Bei Dampfkesseln- oder Gefäßen gehören Schäden durch Wassermangel ebenfalls zum Versicherungsumfang.
Mobile Geräte wie z. B. Gabelstapler, Baumaschinen oder Autokrane können darüber hinaus auch gegen
- Diebstahl,
- Kasko- und Betriebsschäden,
- Blitzschlag, Brand, Explosion,
- Hochwasser- und Überschwemmungsschäden,
- Transportschäden sowie
- Vandalismus
versichert werden.
Eine Absicherung für stationäre Maschinen gegen Blitzschlag, Brand oder Explosion ist über die gewerbliche Feuerversicherung möglich. Schäden, die auf normalem Verschleiß und Abnutzung beruhen, sind nicht versicherbar.
In diesen Fällen zahlt die Maschinenversicherung nicht
Die Versicherungen schließen Versicherungsleistungen bei
- Krieg,
- inneren Unruhen,
- Streik,
- Schäden durch Kernenergie sowie
- Elementarschäden (Ausnahme: s. oben)
aus.
So wird der Versicherungsbeitrag berechnet
Wie bei anderen Versicherungsarten ist auch bei einer Maschinenversicherung zu empfehlen, nicht das Risiko einer Unterversicherung einzugehen. Deshalb wird zunächst der aktuelle Listenpreis der zu versichernden Maschinen zuzüglich der sog. Bezugskosten – also den Kosten für Verpackung, Montage, Fracht und Zölle – herangezogen. Unternehmen müssen nach Vertragsschluss darauf achten, dem Versicherungsunternehmen alle neu angeschafften Maschinen unverzüglich zu melden, da der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt gilt. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst.
Welche Kosten übernimmt die Maschinenversicherung?
Sofern ein Teilschaden vorliegt, zahlt die Versicherung die Kosten, die im Zusammenhang mit der Reparatur anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten, ggf. Kosten für die De- und Remontage oder auch Express- oder Eilfrachtgebühren.
Bei einem Totalschaden erhalten Unternehmen den Zeitwert, den das Gerät vor dem Schadenszeitpunkt hatte. Eventuell werden der Rest- oder Schrottwert und der vereinbarte Selbstbehalt hiervon abgezogen.
Soweit sie im Vertrag enthalten sind, werden auch die Kosten für Aufräumarbeiten und eine Dekontamination bezahlt.
Firmen, die Wert darauf legen, dass auch eine bei einem Maschinenausfall nötige Ausweichproduktion übernommen wird, können sich mithilfe einer Maschinenmehrkostenversicherung entsprechend absichern.
Geht es darum, den entgangenen Gewinn sowie die laufenden Kosten abzusichern, sollte eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.
Die Maschinenversicherung kann passend zum Unternehmen gestaltet werden und in Einzelheiten vom hier beschriebenen Umfang abweichen.