Die eigene Immobilie steht für die Mehrzahl der Deutschen ganz oben auf der Wunschliste. Ob als zusätzlicher Baustein zur Altersversorgung, als Renditeobjekt bei einer Vermietung oder einfach zur Erfüllung von Wohnträumen - die finanziellen Aufwendungen für Immobilien sind hoch, und der Eigentümer sollte sein Haus unbedingt versichern - wenn es geht, möglichst preiswert. Dies geschieht in der Regel durch den Abschluss einer Gebäudeschutzversicherung. Diese besteht aus drei Teilen: der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung und der Sturmversicherung. Wohngebäudeversicherungen treten für Reparaturkosten ebenso ein wie für die Kosten, die für den Wiederaufbau oder den Neubau des versicherten Gebäudes entstehen. Zum Gebäude gehören alle Elemente, die fest mit ihm verbunden sind.
Tarife und Versicherungssummen
Auch wenn die Versicherungssumme unterschiedlich bestimmt werden kann, geht es immer um die Versicherung des Gebäudes zum Neuwert. Die gebräuchlichste Berechnungsart ist der gleitende Neuwert. Die Berechnung nach Wohnflächentarif oder Wertgutachten kommt kaum noch in der Praxis vor. Wichtig ist, dass Sie bei Vertragsabschluss einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren, damit im Schadensfall die Unterversicherung keine Rolle mehr spielen kann.
Die Tarife für Gebäudeversicherungen sind sehr unterschiedlich. Sie sollten beim Vergleich von Angeboten unbedingt auf diese Faktoren achten:
- Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit!
- Einschluss von Kosten für
- Abbruch und Aufräumarbeiten
- Transport und Einlagerung von Möbeln
- Auflagen der Baubehörde bei Sanierung oder Neubau
- vorübergehende Unterbringung in einem Hotel
- Sachverständige, Gutachter
- Schäden durch Rauch, Ruß, Überspannung, Fahrzeuganprall, Mietausfall, Lecks an Solarheizungen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Nutzwärme, Bäume.
Was ist versichert?
- Brand, Blitzschlag, Explosion
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch einen Brand, zum Bsp. infolge eines Kurzschlusses. Schäden, die auf den direkten Blitzeinschlag beruhen, sind inkl. Folgeschäden versichert. Sind durch den Blitzschlag auch elektrische Einrichtungen betroffen, wie etwa die Satellitenanlage, sind diese ebenfalls versichert. Versicherungsschutz besteht auch für Explosionsschäden am Gebäude. - Leitungswasser
Hier sind sämtliche Schäden, die durch den unkontrollierten Wasseraustritt aus Zufluss- und Abflussleitungen, Heizungsrohren bis hin zu den Anschlüssen versichert. Versicherungsschutz besteht auch für die Wasserleitungen auf dem Grundstück, jedoch ist der Versicherungsumfang sehr unterschiedlich. Zu Leitungswasserschäden zählen auch Nässeschäden, die entstanden sind, weil Wasser aus dem Leitungssystem, dem Wasserbett oder einem Aquarium austritt.Für Frostschäden gelten Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen als versichert. - Sturm und Hagel
Der Versicherungsschutz für Sturmschäden ist bei den Assekuranzen sehr unterschiedlich geregelt. Gemeinhin sind Schäden am Gebäude durch einen Sturm ab Windstärke 8 versichert, eingeschlossen sind auch Folgeschäden. Werden durch Hagel Schäden am Gebäude verursacht, so sind diese inkl. eventueller Folgeschäden im Versicherungsschutz inbegriffen. - Elementarschäden
Um Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen zu erhalten, muss in die Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung integriert werden.
Leistungen im Schadensfall
Grundsätzlich werden die Kosten für eine Reparatur, den Wiederaufbau bis hin zum Neubau erstattet. In den meisten Tarifen sind auch die Abbruchkosten sowie die Kosten für notwendige Aufräumarbeiten und Schuttbeseitigung enthalten. Ist das Haus nach einem Schadensfall nicht mehr bewohnbar, übernehmen die meisten Wohngebäudeversicherungen die Übernachtungskosten im Hotel. Wer Haus oder Wohnung vermietet hat, bekommt den Mietausfall von der Versicherung ersetzt.
Tipps
- Frei stehende Gebäude und Solaranlagen
Befinden sich auf Ihrem Grundstück Nebengebäude wie zum Beispiel eine Garage, ein Gartenhaus oder ein Schuppen, dann müssen diese im Versicherungsvertrag ausdrücklich benannt sein, um im Versicherungsschutz eingeschlossen zu sein. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie eine Solaranlage installiert haben. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten spezielle Solaranlagen-Versicherungen an. - Elementarschadenversicherung
Elementarschäden (Überschwemmungen oder Erdrutsche) sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Hier ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung vonnöten.
Nehmen Sie sich die nötige Zeit, um die für Sie beste Wohngebäudeversicherung zu finden. Die Versicherung sollte günstig und preiswert, aber nicht billig sein. Hier können Sie vor dem Abschluss einer Gebäudeversicherung verschiedene Produkte miteinander vergleichen.