Sie planen einen Neubau. Die Eigenkapitalquote stimmt, die Aufnahme einer Hypothek steht dennoch ins Haus. In der Regel handelt es sich um einen sechsstelligen Betrag. Sie sind alleinstehend und es gibt keine Personen, welche von Ihnen wirtschaftlich abhängig sind? Dann können Sie mit dem nächsten Kapitel fortfahren. Alle anderen Leser sollten diesem Abschnitt ein besonderes Augenmerk widmen, auch wenn er sich mit dem unschönsten Aspekt des Immobilienerwerbs, dem Ableben eines der Käufer, beschäftigt.
Das Szenario
Bei den meisten Bauherren handelt es sich um Familien mit mehr oder minder großen Kindern, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen. Grundlage für die Realisierung ist das Einkommen. Sind Kinder vorhanden, fällt der Einkommenserwerb meistens ungleichmäßig aus, häufig verdient der männliche Partner mehr als die Mutter der Kinder, der Klassiker eben. Niemand ist gegen nichts gefeit. Tritt der Fall ein, dass der Haupternährer während der Bauphase oder später verstirbt, platzt der Traum vom Eigenheim. Die Witwen- und Waisenrente reicht kaum aus, um die finanziellen Verpflichtungen aus dem Immobilienerwerb zu tragen und dabei den Lebensstandard zu halten. Der Abschluss einer Restschuldversicherung sollte ein Muss für verantwortungsbewusste Bauherren sein.
Auch wenn der Versicherungsaußendienst für diesen Fall Kapitallebensversicherungen eindeutig favorisiert, ist eine klassische Risikolebensversicherung aus Kostengründen eindeutig die intelligentere Lösung. Risikolebensversicherungen müssen nicht statisch abgeschlossen werden, sondern können mit fallender Versicherungssumme an die Restschuld der Finanzierung angepasst werden. Sinnvoll ist allerdings der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die laut Stiftung Warentest zu den wichtigsten privaten Absicherungen eines Erwerbstätigen zählt.
Die Vertragsgestaltung
Unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern sind inzwischen alltäglich. Das Erbschaftssteuergesetz hinkt der Zeit allerdings noch ein wenig hinterher. Der Freibetrag im Falle einer Erbschaft ist marginal, der Steuersatz beträgt bei nicht verwandten Personen 30 Prozent und steigt erst bei größeren Vermögen auf 50 Prozent.
Der häufigste Fehler beim Abschluss einer Lebensversicherung besteht darin, dass in unserem Beispiel der Hauptverdiener sowohl Versicherungsnehmer, Beitragszahler als auch versicherte Person ist, der Partner jedoch nur der Begünstigte im Todesfall. Damit greift die Erbschaftssteuerfalle. Bei Ehegatten kann dieser Weg sinnvoll sein, falls über die Immobilie, nach Gegenrechnung der Verbindlichkeiten, noch größeres Vermögen vorhanden ist und die Freibeträge ausgeschöpft werden.
Die Prämienberechnung
Auf die Höhe der Prämie wirken sich verschiedene Faktoren aus. Das Eintrittsalter der versicherten Person und die Höhe der Versicherungssumme bilden die Eckfaktoren. Die Frage „Raucher oder Nichtraucher?“ hat ebenfalls einen Einfluss. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung führt zu einer Prämienerhöhung, macht aber auf jeden Fall Sinn. Die Verdoppelung der Versicherungssumme bei Unfalltod ist, mit Verlaub, Unsinn und kostet nur unnötig Geld. Im Falle des Ablebens ist es gleich, ob ein Infarkt oder ein LKW die Todesursache war. Eine deutliche Beitragseinsparung lässt sich, wie bereits erwähnt, bei fallender Versicherungssumme erzielen.