Eine Versicherung sollte dazu da sein, im Ernstfall einen Schaden zu übernehmen, der anderenfalls bedrohliche Ausmaße annehmen könnte. Diese Übersicht kann nicht vollständig sein, weil es die individuellen Lebensumstände ebenfalls nicht sind. Sie bietet lediglich einen ersten Überblick.
Private Haftpflichtversicherung
An dieser Versicherung führt kein Weg vorbei. Nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, (…) dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. Das kann für den Schädiger sehr teuer werden, denn die Haftung ist unbegrenzt. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die durch den Versicherten verursachten Schäden in der vereinbarten Höhe, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
Krankenversicherung
Seit 2009 muss jeder Bürger in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Etwa 90 % der Krankenversicherten sind Mitglied in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Der Nachteil der privaten Krankenversicherung ist der häufig stark steigende Beitrag im Alter – also in einer Lebensphase, in der viele Menschen als Rentner über weniger Geld verfügen als während ihrer Berufstätigkeit. Darum sollte nur in eine private Krankenversicherung gewechselt werden, wenn feststeht, dass die Beiträge auch später noch gezahlt werden können.
Auslandskrankenversicherung
Bei Auslandsaufenthalten von bis zu acht Wochen ist eine Auslandskrankenversicherung sehr sinnvoll. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und einen medizinisch notwendigen Rücktransport nur zum Teil, in manchen Ländern sogar gar nicht. Auslandsaufenthalte, die länger als acht Wochen dauern, müssen mit einem speziellen Vertrag abgesichert werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist für alle Kraftfahrzeughalter verpflichtend. Sie tritt für alle Schäden ein, die die Unfallopfer erleiden und für die der Unfallfahrer verantwortlich ist. Dabei sind auch die Mitfahrer des Unfallfahrers eingeschlossen. Die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Mindestversicherung liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 1,22 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.
Wer seinen Versicherungsschutz als Kraftfahrzeughalter so erweitern möchte, dass auch die Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert sind, kann dies optional mit diesen Versicherungen tun:
- Mit der Teilkasko sind bestimmte Schäden abgedeckt wie z. B. nach Kollisionen mit Haarwild, nach einem Brand, einem Diebstahl oder einer Überschwemmung.
- Die Vollkasko übernimmt zusätzlich zum Versicherungsumfang einer Teilkasko weitere Schäden am eigenen Fahrzeug (z. B. nach einem selbst verursachten Unfall) sowie solche durch Vandalismus (z. B. eine zerbeulte Tür oder zerkratzten Lack).
Hausratversicherung
Wenn das Wohnungsinventar beispielsweise bei einem Wasserschaden nicht aus den eigenen Mitteln ersetzt werden könnte oder teure Gegenstände (Möbel, Schmuck, Kleidung) darunter sind, ist eine Hausratversicherung zu empfehlen. Abgesichert sind Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Raub und Einbruchdiebstahl entstanden sind.
Wohngebäudeversicherung
Wer Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung ist, sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Damit sind die Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus entstanden sind, abgedeckt. Wer es noch sicherer möchte, kann zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen: Sie springt ein, wenn Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser Schaden angerichtet haben.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Alle, die von ihrem Einkommen leben, sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls. Die Leistung erfolgt als Rente, sobald der Versicherte in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr tätig sein kann. Das sollten Berufsunfähigkeitsversicherungen mindestens umfassen:
- keinen sog. „abstrakten Verweisungsverzicht“; es wird nicht überprüft, ob man mit den noch vorhandenen Fähigkeiten eine andere Berufstätigkeit ausüben könnte.
- Die Berufsunfähigkeit sollte dann vorliegen, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate zu mehr als 50 % berufsunfähig ist.
- Der Versicherer zahlt die Rente rückwirkend zum ersten Tag des sechsmonatigen Zeitraums.
- Bei einer verspäteten Meldung wird die Rente rückwirkend mindestens drei Jahre ausgezahlt.
- Wer berufsunfähig ist, hat meistens Probleme, die Versicherungsbeiträge zu begleichen. Darum sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, wonach der Beitrag für die Dauer der Leistungsprüfung auf Antrag gestundet wird.
- Sofern die Anerkennung nur befristet erfolgt, sollte das Versicherungsunternehmen nicht verlangen, dass die bereits gezahlten Rentenbeträge zurückgezahlt werden müssen, sofern sich herausstellt, dass kein Anspruch bestanden hat.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte weltweit gültig sein.
Hundehaftpflichtversicherung
Im Gegensatz zu Katzen, Vögeln oder anderen kleineren Haustieren sind Hunde nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Der Hundehalter kommt für alle Schäden auf, die sein Tier verursacht. Auch, wenn er zum Zeitpunkt der Schädigung nicht in der Nähe seines Hundes war. In einigen Bundesländern sind Halter bereits verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen; auch dann, wenn diese Verpflichtung nicht besteht, sollten Halter nicht auf die Versicherung verzichten, da Schadensersatzforderungen schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen können.
Risikolebensversicherung
Diese Versicherung empfiehlt sich für Familien mit nur einem (Haupt-)Verdiener und wenn ein Immobilienkredit aufgenommen wurde. Wenn ein Elternteil verstirbt, schützt sie die Familie vor Armut. Arbeiten beide Elternteile, sollten sie darüber nachdenken, sich gegenseitig abzusichern. Eine Risikolebensversicherung ist nicht teuer!
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld wird oft mit dem (überflüssigen) Krankenhaustagegeld verwechselt. Vor allem privat Krankenversicherte sowie Selbstständige sollten über ein Krankentagegeld nachdenken: Sie bekommen bei einer Erkrankung im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten kein Krankengeld und können mit dem Krankentagegeld den Einkommensausfall abfangen. Die Versicherung eignet sich aber auch für gut verdienende Verbraucher, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind: Das dort gezahlte Krankengeld ist voraussichtlich zu niedrig, um den Einkommensausfall abzudecken. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, um die finanzielle Lücke auszufüllen.