Eine Rechtsschutzversicherung sichert Versicherungsnehmer gegen finanzielle Risiken durch Rechtsstreitigkeiten ab und übernimmt in vielen Fällen die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und Beratungsleistungen. Alltägliche Konflikte und Streitigkeiten beruhen häufig auf einer unklaren Rechtslage oder schlicht verschiedenen Meinungen. Verfahren vor den Gerichten sind jedoch langwierig und immer mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Anwalts- und Gerichtskosten orientieren sich in vielen Zivilsachen nach dem Gegenstands- oder Streitwert, der dann zur Berechnung der Kosten herangezogen werden kann. Oft muss die unterlegene Partei die Kosten für den gesamten Rechtsstreit übernehmen, was hohe finanzielle Risiken birgt. Die private Rechtsschutzversicherung ist auf die Absicherung von alltäglichen Konflikten im privaten Bereich und nicht-selbstständigen Berufsbereich ausgelegt.
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Vertrag und Tarif beispielsweise die Kosten für Rechtsangelegenheiten aus
- Verkehrsunfällen
- Schadensersatz
- Sozialgerichtsverfahren
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Miet- und Eigentumsangelegenheiten
- Arbeitssachen
- Bußgeldverfahren
- Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtliche Konflikte
- Strafsachen
- Verwaltungssachen
Häufig beinhaltet die private Rechtsschutzversicherung einen Beratungsrechtsschutz und bietet Services der telefonischen Rechtsberatung an. In der Regel bedienen sich Versicherungsgesellschaften eigener Rechtsanwälte und Rechtsabteilungen, um Versicherungsnehmern entsprechende Beratungen anzubieten.
Um auch das Kostenrisiko von Rechtsangelegenheiten abzudecken, die nicht vor Gericht ausgefochten werden, sollte auf die Übernahme von außergerichtlichen Kosten, Beratungskosten und Mediationskosten geachtet werden. Premium-Tarife enthalten auch die Übernahme von Kosten für die Beratung bei Vorsorgefragen wie Patientenverfügungen, Pflege, Elterngeld, Rente und Testamente.
Eine private Rechtsschutzversicherung kann mit einer individuellen Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wirkt sich auf die Prämienhöhe aus. Es ist in der Regel auch möglich, über einen privaten Rechtsschutz-Vertrag die ganze Familie bzw. alle im Haushalt lebende Personen mit abzusichern.
Nicht von der privaten Rechtsschutzversicherung umfasst ist die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen, wenn Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer, Mieter, Erwerber, Fahrer oder Leasingnehmer auftreten, was jedoch durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert werden kann. Auch dann, wenn Versicherungsnehmer ihre rechtlichen Interessen als Eigentümer, Vermieter, Mieter, Pächter, Verpächter oder anderweitiger Nutzungsberechtigte von Immobilien handeln, fällt dies nicht unter den Schutz der privaten Rechtsschutzversicherung. Für derartige Risikobereiche gibt es eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung. Da im Bereich der Rechtsschutzversicherungen jedoch auch Baustein- oder Paketlösungen möglich sind, können meist individuelle Risiken aus verschiedenen Bereichen in einem Vertrag abgesichert werden.