Eine Gewerbeversicherung richtet sich an Handwerker, freiberuflich Tätige und Unternehmer. Sie sichert nicht nur Schäden ab, die eine Firma Dritten zugefügt hat, sondern springt auch ein, wenn das Unternehmen durch interne Ereignisse geschädigt wurde.
Die Situationen, bei denen eine Gewerbeversicherung zum Tragen kommt, können sehr unterschiedlich sein:
- Durch einen Kurzschluss kommt es zu einem Brand im Firmengebäude. Es entsteht nicht nur der Schaden an der Immobilie und der Einrichtung, sondern es können während des Wiederaufbaus auch keine Aufträge abgewickelt werden. Noch schlimmer wird es, wenn bei dem Feuer Menschen zu Schaden kommen.
- Ein Kunde stürzt und verletzt sich, weil er auf einem frisch gewischten Fußboden ausgerutscht ist und kein Warnschild aufgestellt wurde.
- Ein Cyberangriff legt die Firma lahm.
Die Liste der möglichen und realistischen Risiken lässt sich noch lange fortsetzen. Trotzdem berichten Experten, dass von den etwa 3,5 Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen viele nicht optimal auf Risiken vorbereitet sind. Das bedeutet: Auch diejenigen Firmen, die eine Gewerbeversicherung abgeschlossen haben, haben oft einen für sie ungünstigen Vertrag oder die falschen Versicherungen gewählt. Solche Fehlentscheidungen wirken sich allerdings deutlich auf die Liquidität und Wirtschaftlichkeit einer Firma aus.
Konkret: Was versteht man unter einer Gewerbeversicherung?
Es gibt nicht die Gewerbe- oder Firmenversicherung. Es handelt sich hier um ein Bündel von unterschiedlichen Versicherungsarten, die dabei helfen, das unternehmerische Risiko zu senken. Welche einzelnen Versicherungen besonders wichtig sind, hängt vom jeweiligen Betrieb ab. Bevor eine konkrete Entscheidung über die Arten und den Umfang der nötigen Gewerbeversicherungen getroffen wird, ist eine Risikoanalyse sinnvoll.
Es gibt allerdings drei Risiken, denen grundsätzlich alle Unternehmen ausgesetzt sind und die deshalb unbedingt versichert werden sollten: eine Sachversicherung für das Firmengebäude und dessen Inhalt, eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Haftpflichtversicherung.
Wenn die benötigten Versicherungen abgeschlossen wurden, sollten Unternehmen mit ihnen nicht getreu der Redewendung „Aus den Augen, aus dem Sinn“ verfahren: Um sicherzustellen, dass nicht zu viele Beiträge gezahlt werden, sollten die Gewerbeversicherungen regelmäßig überprüft und ggf. an die betrieblichen Erfordernisse angepasst werden.
Das sind die gängigsten Gewerbeversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
Wie bereits erwähnt, gehören Haftpflichtversicherungen zu den unverzichtbaren Policen. Unternehmen werden haftbar gemacht, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen mangelhaft sind und durch diese Mängel Dritten ein Schaden entstanden ist. Wenn sich die Fehler wiederholen oder einen größeren Umfang erreichen, kommen oft zu den Kosten für die Begleichung der Schäden noch weitere für eine gerichtliche Auseinandersetzung hinzu. Dann geht es schnell um sechs- oder siebenstellige Summen. Je nach Betriebsausrichtung springen die Produkt-, Betriebs- und / oder die Umweltschadenversicherung ein. - Sachversicherungen
Einer Studie des Marktforschungsunternehmens ‚HEUTE UND MORGEN‘ (Köln) zufolge ist eine der größten Sorgen von Unternehmen, ihr(e) Gebäude nicht mehr nutzen zu können. Vor allem im Handel ist diese Angst ausgeprägt. Hier kommen die Sachversicherungen ins Spiel. Sie zahlen, wenn eine Firma Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Feuer erlitten hat. Um das Betriebsvermögen umfassend zu schützen, sollte auch nicht auf eine Elementarschadenversicherung verzichtet werden: Sie springt ein, wenn durch Überschwemmung, Sturm oder Hagel Schäden verursacht worden sind. Fachleute empfehlen hier, die Versicherungssumme unbedingt auf der Grundlage des Neuwerts zu ermitteln: Nur dann lässt sich der Wiederaufbau des Unternehmens finanzieren. Eine niedrigere Versicherungssumme reduziert zwar die Beiträge, hat aber im Schadensfall ernste wirtschaftliche Folgen. - Betriebsunterbrechungsversicherung
Schadensereignisse wie z. B. Brände können die Produktion zum Erliegen bringen. Die Folge: Den laufenden Kosten (Mieten / Pachten, Verbrauchskosten, Gehälter etc.) stehen keine Einnahmen gegenüber. Das hält kaum eine Firma länger aus. Hier hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung: Es gibt sie in verschiedenen Varianten, die auf das einzelne Unternehmen zugeschnitten werden können. - Rechtsschutzversicherung
In den meisten Unternehmen kommt es irgendwann zu Rechtsstreitigkeiten. Dabei kann es beispielsweise um einen Konflikt mit einem Kunden oder die Kündigung eines Mitarbeiters gehen. Sobald sich der Rechtsstreit um die Firma oder die Tätigkeiten der Mitarbeiter für sie dreht, ist eine Firmenrechtsschutzversicherung erste Wahl. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten und kann passgenau für bestimmte Personen, Gruppen oder alle Mitarbeiter eines Unternehmens abgeschlossen werden. - Cyberversicherung
Sie wird immer wichtiger: die Cyberversicherung. In praktisch jeder Firma kommen Computer zum Einsatz, fast keine unternehmerische Tätigkeit kommt mehr ohne das Internet aus. Hier ist das Betätigungsfeld für Hacker: Sie knacken den Netzzugang, stehlen wichtige Daten oder greifen manipulierend in den Betriebsablauf ein. Cyberversicherungen leisten nicht nur Entschädigungen, sondern umfassen auch eine professionelle Unterstützung, wenn versicherte Firmen vermuten, Ziel eines Hackerangriffs geworden zu sein. - Maschinenversicherungen
Vergleichsweise teuer, aber für das produzierende Gewerbe wichtig sind Maschinenversicherungen. Sobald es Maschinen gibt, von deren reibungslosem Funktionieren der Betrieb abhängt, sind sie zu empfehlen. Das gilt umso mehr, wenn der Unternehmer nicht auf andere Weise einem Produktionsstopp vorgesorgt hat. - Vertrauensschadenversicherung
Wenn es darum geht, dass Vermögensschäden dadurch entstanden sind, weil von Mitarbeitern oder sonstigen Vertrauenspersonen unerlaubte Handlungen (Betrug, Diebstahl, Sabotage, Sachbeschädigung, Unterschlagung, Untreue) vorsätzlich begangen wurden, für die gem. § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Schadensersatz geleistet werden muss, zahlt die Vertrauensschadenversicherung. Sie übernimmt nicht nur die Schäden, die das Unternehmen selbst erlitten hat, sondern auch die Dritter.
Das Angebot an Gewerbeversicherungen ist groß. Gute Policen zeichnen sich durch ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis, einen guten Schadensservice und Spezialkonzepte für bestimmte Branchen aus. Unternehmer sollten sich den Rat verschiedener Fachleute einholen, bevor sie sich für eine bestimmte Variante der Gewerbeversicherung entscheiden.