Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn der nötige Versicherungsschutz hängt beispielsweise von der Branche und weiteren Unternehmensmerkmalen ab. Die hier gegebenen Empfehlungen müssen deshalb eher allgemein gehalten werden. Letztendlich entscheidet die Höhe des Risikos darüber, welche Versicherungen abgeschlossen werden und wie hoch die Versicherungssumme jeweils sein soll.
Immer nötig: die Vorsorge im Krankheitsfall
Eine private oder gesetzliche Krankenversicherung ist nicht nur unverzichtbar, sondern auch seit 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtend. Sie kommt nicht nur für die Krankheitskosten des Versicherten, sondern auch für die seiner Familie auf. Grundsätzlich haben Selbstständige, die zuvor als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert gewesen sind, die Wahl zwischen einer Fortsetzung der Mitgliedschaft als freiwillig gesetzlich Versicherte oder dem Wechsel in eine private Krankenversicherung. Wichtig zu wissen: Wer sich als Selbstständiger für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
An der Pflegepflichtversicherung führt ebenfalls kein Weg vorbei. Wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, ist über diese auch in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Versicherte schließen bei einem privaten Krankenversicherer eine private Pflegepflichtversicherung ab.
Arbeitnehmer sind im Krankheitsfall mehrstufig über ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse finanziell abgesichert. Selbstständige verdienen jedoch an jedem Tag, den sie nicht arbeiten können, kein Geld. Mit einer privaten Krankentagegeld- oder Krankengeldversicherung erhalten sie pro Krankheitstag eine vertraglich festgelegte Summe, die den Einkommensverlust abmildert. Wichtig zu wissen: Um die Krankentagegeldversicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte zu 100 % arbeitsunfähig sein. In der Firma „mal kurz nach dem Rechten“ zu sehen verträgt sich nicht damit, die Assekuranzen kürzen oder streichen dann ihre Leistung.
Heute schon ans Alter denken
Selbstständige müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Grundsätzlich können sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben, haben aber auch die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung abzuschließen oder beides zu kombinieren. Es gibt aber selbstständige Berufsgruppen, die nicht die Wahl haben, sondern sich (mindestens) gesetzlich rentenversichern müssen. Dazu gehören u. a. Publizisten, zulassungspflichtige Handwerksberufe (z. B. Maurer, Dachdecker, Landmaschinenmechaniker, Friseure), Hebammen oder Seelotsen. Die vollständige Auflistung finden Sie im § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung – hervor).
Falls der Sprung in die Selbstständigkeit nicht erfolgreich sein sollte: Die Arbeitslosenversicherung hilft
Unternehmer, die während der ersten drei Monate ihrer Selbstständigkeit die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen, erwerben im Fall einer Firmenpleite ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Die Bedingungen für das sog. ‚Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag‘ ist, dass der Selbstständige in den 30 Monaten vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit wenigstens zwölf Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Für jedes Unternehmen unverzichtbar: die Unfallversicherung
Sofern eine Firma Angestellte beschäftigt oder ohnehin aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers versichert ist, werden Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung erhoben. Unternehmen können sich auch freiwillig versichern. Die Abwicklung erfolgt über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger. In der Mehrzahl der Fälle sind das die Berufsgenossenschaften. Genaue Auskünfte zur Beitragspflicht und den zuständigen Berufsgenossenschaften gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter www.dguv.de. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Wegeunfällen und Unfällen mit einem Bezug zur beruflichen Tätigkeit.
Sowohl als Ergänzung als auch alleinige Absicherung kommt die private Unfallversicherung infrage. Sie leistet sowohl bei beruflichen als auch privaten Unfällen des Versicherten. Die private Unfallversicherung sollte nicht ohne einen vorherigen Angebotsvergleich abgeschlossen werden, da sich die Beiträge deutlich unterscheiden.
Die betriebliche Absicherung
Hier können nur einige Beispiele für Betriebsversicherungen gegeben werden, denn welcher Versicherungsschutz benötigt wird, hängt im Wesentlichen von der Art des Unternehmens ab. Um das Risiko abschätzen und eine Auswahl treffen zu können, ist der Rat eines Versicherungsexperten nötig.
In die Gruppe der Gewerbeversicherungen gehören die Feuerversicherung, die u. a. für durch Blitzschlag, Brand oder Explosion entstandene Schäden aufkommt, aber auch die Leitungswasser-, Glas- und Sturmversicherung sowie eine Versicherung, die bei Raub und Einbruchdiebstahl leistet.
Um sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern, die Dritten durch die Firma oder deren Mitarbeiter entstanden sind, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Für einige Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend vorgesehen. Sie springt ein, wenn es um Schäden geht, die durch eine Verletzung von vertraglichen Sorgfaltspflichten entstanden sind. Weitere spezielle Versicherungsarten sind z. B. die Produkthaftpflicht- oder die Transportversicherung.
Wenn ein Sachschaden dazu führt, dass der Betriebsablauf unterbrochen werden muss, zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie sichert die Zahlung der Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Pachten ab und gleicht den entgangenen Gewinn aus.
Mit der Betriebskostenversicherung werden in der Regel für die Dauer eines Jahres die regelmäßigen Betriebskosten übernommen, wenn der Firmeninhaber erkranken sollte.
Firmen, die über mindestens ein Kraftfahrzeug verfügen, sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weitergehende Versicherungen wie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, eine Kfz-Rechtsschutz- oder eine Kfz-Unfallversicherung sind freiwillig.
Irgendwann kommt es bei den meisten Unternehmen zu einem Rechtsstreit mit einem Kunden, dem Verpächter oder anderen Personen, Firmen oder Institutionen, mit denen ein Konflikt besteht. Damit die Gerichts- und Anwaltskosten das Firmenkonto nicht belasten, sollte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
In allen Firmen spielt Elektronik eine große Rolle: Wenn beispielsweise durch fehlerhafte Benutzung, aus technischen oder weiteren Gründen die Telefonanlage oder die Datenverarbeitung ausfällt, wird der betriebliche Ablauf lahmgelegt. Eine Elektronikversicherung hilft durch technische Unterstützung und kommt für die Kosten auf, die für die neue Inbetriebnahme der Anlagen und den finanziellen Mehraufwand entstehen.
Gegen die Schäden durch einen Maschinenausfall schützt das Pendant der Elektronikversicherung, die Maschinenversicherung.
Zahlungsverzögerungen oder –ausfälle seitens der Kunden können Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Eine Kreditversicherung leistet, wenn es dazu bei schon gelieferten Waren oder erbrachten Dienst- oder Werkleistungen kommt.
Eine Firma ist auch von innen heraus angreifbar: Wenn von den eigenen Angestellten Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Veruntreuung angerichtet werden, zahlt die Vertrauensschadenversicherung.
Tipp:
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