Für Betreiber von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, diese zu versichern; dennoch ist dies eine weise Entscheidung. Eine solche Versicherung bewahrt vor Verlusten durch Beschädigung der Anlage. Zusätzlich bietet eine Betriebshaftpflicht Sicherheit vor finanziellen Forderungen durch Drittschäden. Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um den Schutz von Solarstromanlagen zu gewährleisten:
Eingliederung in den bestehenden Gebäudeversicherungsschutz
Diese kostengünstige Lösung erfordert meist keine zusätzlichen Beiträge und bietet den Vorteil einer zentralen Ansprechstelle für Schadensfälle. Die Meldung des Photovoltaiksystems an die Versicherungsgesellschaft ist aufgrund der Wertsteigerung des Objekts notwendig. Allerdings sind nicht alle Schadensarten durch den Gebäudeversicherungsschutz abgedeckt. Experten zufolge sind etwa zwei Drittel der üblichen Schäden an Solaranlagen, wie zum Beispiel Beschädigungen durch Tiere, Glasbruch oder Witterungseinflüsse, nicht inbegriffen. Je nach Deckungsumfang der bestehenden Polizze könnte daher eine spezialisierte Versicherung empfehlenswert sein.
Komplettversicherung für Solaranlagen
Diese Policen decken eine breite Palette an möglichen Beschädigungen ab und umfassen sowohl die Gesamtanlage als auch ihre Einzelkomponenten. Die abgedeckten Schadensarten und die Höhe der Deckungssummen variieren je nach Anbieter. Angesichts der unterschiedlichen Größe und Wertigkeit der Anlagen ist eine sorgfältige Risikoabschätzung unerlässlich, um zu entscheiden, ob eine Versicherung finanziell sinnvoll ist. Es ist unabdingbar, dass mindestens folgende Komponenten versichert sind:
- Photovoltaikmodule
- Montagesysteme einschließlich aller Verbindungen
- Elektrische Verkabelungen
- Wechselrichter
- Messinstrumente
Einige Versicherungen bieten zusätzlich Schutz für Überspannungsschutzgeräte, Blitzschutzvorrichtungen, Transformatoren, Batterien, Überwachungssysteme und Datenerfassungsgeräte.
Standardmäßig sind Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Wettereinflüsse, elektrische Phänomene, natürliche Niederschläge, menschliches Versagen, technische Defekte, Feuer, Wasser und unvorhersehbare höhere Gewalt abgedeckt. Bei Schäden deckt die Versicherung die Kosten für den Ersatz beschädigter Teile ab. Zusätzliche Deckungen können auch die Kosten für Reinigungsarbeiten, Dekontamination, Schadstoffentsorgung, Bauarbeiten und Bergungseinsätze umfassen.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Obwohl das Risiko, dass Dritte durch den Betrieb von Solaranlagen zu Schaden kommen, relativ gering ist, sollte eine Haftpflichtversicherung in Betracht gezogen werden. Diese deckt finanzielle Ansprüche ab, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen können. Bei der Prüfung von Versicherungsangeboten ist besondere Aufmerksamkeit geboten, da der Versicherungsschutz bei direkter kommerzieller Nutzung häufig ausgeschlossen ist.
Montageversicherung
Eine Allrisikoversicherung tritt in der Regel erst nach der vollständigen Installation der Anlage in Kraft. Für Schäden, die vor der Installation auftreten, gibt es spezielle Policen. Bei professioneller Montage ist eine solche Zusatzversicherung meist überflüssig.
Versicherung gegen Einnahmeausfälle
Die Entscheidung, sich gegen den Ausfall von Einnahmen zu versichern, hängt von einer individuellen Risikobewertung ab. Ein solcher Schutz kann höhere Beiträge bedeuten, bietet aber Sicherheit bei Verlust von Einspeisevergütungen und Eigenverbrauch.
Auch dies sollten Sie wissen
- Es ist ratsam, Angebote sorgfältig zu prüfen und sich mit den Policendetails vertraut zu machen, um im Schadensfall vorbereitet zu sein.
- Die Kombination verschiedener Policen kann einen umfassenden Schutz bieten. Es ist wichtig, dass der Versicherungsschutz nicht nur direkte Schäden abdeckt, sondern auch mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten umgeht.
- Wählen Sie einen Versicherungsschutz, der auch bei grober Fahrlässigkeit greift und prüfen Sie die Bedingungen sorgfältig.
Fazit
- Obwohl es keine Pflicht gibt, Photovoltaikanlagen zu versichern, ist es ratsam, um Schäden und Haftungsansprüche abzusichern.
- Die Integration in die Gebäudeversicherung ist eine kostengünstige Option, deckt aber nicht alle Schadentypen ab.
- Vollversicherungen bieten einen umfassenderen Schutz für die gesamte Anlage und ihre Komponenten.
- Betreiber sollten auch eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, um sich gegen Ansprüche Dritter abzusichern.
- Zusatzversicherungen wie Montage- oder Einnahmeausfallversicherungen können je nach individuellem Risiko sinnvoll sein.
- Es ist wichtig, Versicherungsdetails genau zu prüfen, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein.
Wo die Photovoltaikversicherung nicht greift
In bestimmten Situationen bietet die Versicherung für Solarenergieanlagen keinen Schutz. In der Regel existieren jedoch alternative Optionen zur Risikoabsicherung.
Mini-Solaranlagen
Photovoltaiksysteme mit geringer Kapazität, die eine Spitzenleistung von nicht mehr als 600 Watt erreichen, gewinnen zunehmend an Zuspruch. Häufig sind diese kompakten Energieerzeuger in der Hausratsversicherung enthalten, allerdings findet eine Kompensation bei Mindererträgen keine Berücksichtigung.
Isolierte Installationen
In bestimmten Fällen ist es unpraktikabel, Solarenergieanlagen auf Dächern zu befestigen, sei es wegen der Nichtgeeignetheit der Dachstruktur oder aufgrund von intensivem Schattenwurf. Eine mögliche Lösung bieten eigenständige Modulsysteme, die im Freien platziert werden und dort die Sonnenenergie einfangen. Solche Installationen fallen jedoch nicht unter den Schutz gängiger Photovoltaik- oder Bauversicherungen. Eigentümer, die ihrennoch eine Absicherung für ihre Ausrüstung begehren, haben die Option, eine dedizierte Elektronikversicherung zu unterzeichnen, die Beschädigungen an den elektronischen Bauteilen der Installation abdeckt.
Solarthermische Installationen
Im Unterschied zu Anlagen, die elektrische Energie generieren, erzeugen solarthermische Systeme mittels Dachpaneelen Wärme. Trotz ihrer ähnlichen Erscheinung genießen solarthermische Anlagen nicht den Versicherungsschutz, der Photovoltaikanlagen gewährt wird. Schäden, die durch extreme Wetterphänomene wie Unwetter, Hagel und Brand entstehen, sind häufig bereits durch die Eigentumsversicherung abgesichert, obgleich zusätzliche Risiken eine gesonderte Versicherung erforderlich machen.