Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Provision

Bei einer Provision handelt es sich um eine häufig in Prozenten von einem Wert berechnete Vergütungsform für Dienstleistungen. Es ist aber auch möglich, dass beispielsweise Arbeitnehmer eine Provision als Zusatzleistung erhalten. So kann es sein, dass ein Arbeitnehmer durch eine Provision prozentual am Umsatz seines Arbeitgebers bei einem Projekt beteiligt wird. Des Weiteren können auch Handlungsgehilfen eine Provision zu ihrem festen Gehalt erhalten, um sie am Wert eines Einzelgeschäftes zu beteiligen.

Nach dem Handelsrecht darf jeder Kaufmann in Ausübung seines Handels bzw. Gewerbes, der einem Dritten gegenüber Dienstleistungen erbringt oder Geschäfte besorgt, auch ohne eine Vereinbarung eine übliche Provision berechnen. Handelsvertretern wird ebenfalls eine Provision bzw. Abschlussprovision gewährt. Dies gilt für abgeschlossene Geschäfte, die aufgrund der Tätigkeit des Handelsvertreters zustande gekommen sind. Es genügt bereits, dass durch den Handelsvertreter neue Kunden geworben wurden. Auch für Bezirksvertreter gelten diese Regelungen für Provisionen bei Direktgeschäften.

Die Höhe einer Provision richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, so gelten übliche Sätze. Bei der Provisionsberechnung wird der reine Rechnungsbetrag ohne Abzug von Aufschlägen oder Nachlässen in Ansatz gebracht. Provisionen können einmalig, monatlich, vierteljährlich oder nach Absprache auch in anderen Abständen berechnet werden.

Im Bankwesen gibt es Umsatzprovisionen, Überziehungsprovisionen und Kreditprovisionen. Alle Entgelte für technische und organisatorische Leistungen, die Banken ihren Kunden in Rechnung stellen, fallen unter die Provisionen. Oft wird auch der Begriff der Courtage für eine Provision genutzt, was zum Beispiel auf die Honorierung von Maklern zutrifft.

 

Synonyme: Courtage