Mit einer Transportversicherung sind nicht nur die transportierten Güter, sondern auch die Transportmittel (Fahrzeuge) abgesichert. Die Versicherer haben ihr Angebot so aufgefächert, dass es an die speziellen Bedürfnisse eines Betriebes angepasst werden kann. Dabei wird deutlich, dass es nicht die Transportversicherung gibt, sondern dass sich hinter diesem Begriff mehrere Versicherungen verbergen, die auf die verschiedenen Facetten der Transportbranche zugeschnitten sind und darüber hinaus auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Unternehmens zugeschnitten werden können.
Die meisten Assekuranzen bieten diese Transportversicherungen an:
Speditionsversicherung
Für Speditionsunternehmen gibt es die Speditionsversicherung. Bei ihr handelt es sich um eine Haftungsversicherung, die die rechtlichen Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB), des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), die marktüblichen Geschäftsbedingungen wie z. B. den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie die unternehmenseigenen Geschäftsbedingungen abdeckt.
Zum Leistungsspektrum gehören:
- die Haftung für zusätzliche Dienstleistungen (z. B. das Verzollen oder Konfektionieren von Waren),
- eine Frachtführer- und Speditionsversicherung bei einer erstmaligen Auftragsübernahme von Tätigkeiten, die dem Verkehrsgewerbe zuzurechnen sind und
- die Waren-Transportversicherung, wenn der Wert der Transportgüter oberhalb der gesetzlichen Haftungsgrenze liegt.
Waren- oder Güter-Transportversicherung
Die Waren- oder Güter-Transportversicherung richtet sich an diejenigen, die ihre Ware durch Dritte befördern lassen. Versichert sind alle Transportvorgänge einschließlich des Wechsels des Transportmittels, den damit zusammenhängenden Umladevorgängen und Zwischenlagerungen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Der Vertrag wird individuell an die zu befördernden Güter angepasst, geleistet wird bei allen Transportgefahren. Dies sind außer Verlust und Beschädigung auch Terror, Streik und Krieg. Der Versicherungsumfang kann auf Wunsch auf das reine Transportrisiko beschränkt werden. Zwar haben auch die Beförderungsunternehmen eine Verpflichtung zur Haftung, in der Praxis ist es jedoch oft schwer festzustellen, wer genau für einen Schaden verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere bei langen Transportwegen mit mindestens einem Wechsel des Transportmittels.
Autoinhaltsversicherung
Die Autoinhaltsversicherung versichert alle Güter, die im eigenen oder geliehenen Fahrzeug befördert werden. Das schließt nicht nur Güter ein, die dem Unternehmen gehören, sondern auch Reparaturware. Mit der sog. Allgefahren-Deckung werden auch Bremsschäden, Güterfolgeschäden (z. B. Produktionsausfall) und Schäden infolge von Krieg, Terror und Streik Alle mitgeführten Arbeitsgeräte, die sich im verschlossenen Fahrzeug befunden haben, sind zum Neuwert versichert. Die Mitversicherung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist in der Höhe begrenzt. Eingeschlossen sind neben Bergungs- und Beseitigungskosten auch Bewegungs- und Schutzkosten sowie ein Domizilschutz, der einspringt, wenn Ware nicht sofort nach der Rückkehr entladen werden kann oder einige Zeit vor Fahrtantritt eingeladen wird. der Der Versicherungsbeitrag wird anhand des Jahresumsatzes ermittelt.
Frachtführer-Haftungsversicherung
Mit der Frachtführer-Haftungsversicherung können sich Frachtführer und Spediteure gegen Schäden absichern, für deren Haftung sie aufgrund von Gesetzen, Branchenregelungen oder den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sind. Sie richtet sich an Haftungsfälle aus Beförderungsverträgen mit einem Kraftfahrzeug innerhalb Deutschlands oder grenzüberschreitend. Auch Schäden, die bei in der Branche üblichen ergänzenden Dienstleistungen entstehen, sind hiermit abgesichert. Die Versicherung gilt je nach Ausgestaltung europa- oder weltweit und übernimmt auch Schäden, die beim Be- oder Entladen im Zuge einer Gefälligkeit verursacht wurden. Aufräum- und Entsorgungskosten sind bis zu einem Höchstbetrag abgedeckt. Die Beiträge sind fahrzeuggebunden und werden anhand der Größe des Kraftfahrzeugs, der Haftungshöhe, der zu transportierenden Güter sowie des Fahrtgebiets ermittelt.Die Versicherung kann durch weitere Komponenten wie z. B. eine Betriebs- oder Umwelthaftpflichtversicherung ergänzt werden.
Handelswarenversicherung
Eine Handelswarenversicherung wurde für Unternehmen konzipiert, die ihre Waren mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen befördern. Die Versicherung deckt Schäden ab, die z. B. durch einen Verkehrsunfall oder einen Diebstahl der Ladung während des Transports an den Waren entstehen. Sie schließt sowohl Blitzschlag, Brand, Explosion und höhere Gewalt als auch Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, dessen Diebstahl oder Unterschlagung mit den Gütern sowie weitere Anlässe, die auf Fremdeinwirkung beruhen, ein. Die Versicherung lässt sich um einige Komponenten wie den Domizilschutz, Fass- oder Tankleckagen sowie das technische Versagen der Kühltechnik erweitern.
Möbel- und Umzugsgutversicherung
Die Möbel- und Umzugsgutversicherung dient der Absicherung von Unternehmen, die Umzugsgut für private und gewerbliche Auftraggeber befördern und einlagern. Neben der gesetzlichen und vertraglichen Haftung kommt die Versicherung in begrenzter Höhe für Bergungs- und Beseitigungskosten auf. Sie zahlt auch, wenn aufgrund eines Fehlers Beförderungsmehrkosten entstanden sind oder Schäden im Zusammenhang mit umzugstypischen Tätigkeiten (z. B. Verpacken) verursacht werden.
Abschlepp- und Hakenlastversicherung
Eine Abschlepp- und Hakenlastversicherung reguliert Schäden, die typischerweise beim Abschleppen entstehen können. Dazu gehören Schadensfälle, die im Zusammenhang mit dem Abschleppen, Bergen und Schleppen eines Fahrzeugs verursacht werden, aber auch solche beim Ab-, Auf-, Um- und Entladen. Darüber hinaus leistet die Versicherung bei Schäden, die im Zuge der Lagerung von Gegenständen auf dem Firmengrundstück oder deren Beförderung verursacht wurden, sofern ein Zusammenhang mit dem Abschlepp- oder Beförderungsauftrag besteht.
Alle Transportversicherungen haben gemeinsam, dass sie nicht nur Schäden regulieren, sondern auch unberechtigte Ansprüche abwehren.