Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Wenn teure Stücke zum Hausrat gehören - Was zahlt die Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung zahlt, wenn das Inventar – also z. B. Möbel oder technische Geräte – durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl zu Schaden kommt. Doch wer sich die Versicherungsbedingungen in seiner Police genauer ansieht, wird feststellen, dass gerade die Gegenstände, die einen überdurchschnittlich großen Wert haben, nicht vom Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Wie sollen sich Versicherte verhalten, damit auch der wertvolle Hausrat abgesichert ist?

 

So lassen sich Antiquitäten, Schmuck, Pelze & Co. versichern

Wie für alle Policen gilt auch für die Hausratversicherung: Es ist nur das versichert, was ausdrücklich im Vertrag aufgeführt ist. Was dort nicht steht, ist auch nicht versichert. Wer also keinen Hinweis auf den Einschluss von Pelzen, Edelmetall, antiken Möbeln, Gemälden oder Gobelins findet, muss sich hierüber Gedanken machen. Verbraucher haben in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten:

  • Versicherungsschutz über die Hausratversicherung
    Die wertvollen Gegenstände können grundsätzlich in die Police aufgenommen werden. Versicherungskunden sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass diese üblicherweise nicht in vollem Umfang zu ihrem Neuwert – so wie der „normale“ Hausrat – abgesichert sind, sondern nur zu einem Teil. Die meisten Assekuranzen setzen hierfür 20 % der Versicherungssumme an. Auch dieser Wert geht aus dem Versicherungsschein hervor. Diese Grenze ist nur so lange kein Problem, wie z. B. Kunstgegenstände keinen ungewöhnlich hohen Wert haben. Es wird jedoch in einem Schadensfall sehr ärgerlich, wenn sich herausstellt, dass die – in der Regel pauschale – Versicherungssumme nicht ausreicht, um den tatsächlichen Verlust abzudecken. Um solche eine Unterdeckung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme erhöht werden, wodurch selbstverständlich auch die Beiträge steigen.

  • Versicherungsschutz über die Kunstversicherung
    Wer wertvolle Designermöbel, Büsten oder Kunstwerke besitzt, sollte sich nach den Konditionen einer Kunstversicherung erkundigen. Sie kann bei zahlreichen Versicherern mit der Hausratversicherung verknüpft werden und hat den Vorteil, dass die versicherten Gegenstände sehr spezifisch eingeschätzt werden: Der Service der Assekuranzen beinhaltet in vielen Fällen eine kostenlose Schätzung der zu versichernden Stücke durch einen Kunstexperten, die regelmäßig wiederholt wird, um Preisschwankungen auf dem Kunstmarkt Rechnung zu tragen. Kunstversicherungen berücksichtigen außerdem, dass alte Meister oder Bauhaus-Stühle z. B. für Ausstellungen als Leihgaben zu Museen oder Galerien transportiert oder nach einiger Zeit restauriert werden müssen: Sie schließt weltweit auch Schäden ein, die während eines Transports passieren. Damit sind nicht nur Beschädigungen während der Fahrt gemeint, sondern auch durch das Verpacken, die Lagerung, die Auslieferung und die Hängung oder Aufstellung eines Exponats.


Tipp:

  • Kunstwerke und Designerstücke lassen sich mit einer All-Risk-Deckung darüber hinaus auch gegen einfachen Diebstahl sowie Beschädigungen aller Art - einschließlich durch die Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder seiner Besucher – absichern. Viele Policen bieten darüber hinaus den Schutz von kostbaren Objekten an, die sich im Zweitwohnsitz oder einem Feriendomizil befinden.
  • Gute Kunstversicherungen haben über die eigentliche Versicherungsleistung im Schadensfall hinaus auch eine Reihe von Serviceleistungen im Angebot: Die Bandbreite reicht von Beratungen bezüglich der richtigen Verpackung und Lagerung über die Empfehlung von geeigneten Restauratoren bis hin zur Vermittlung von Kontakten innerhalb der Kunstszene und die Beratung beim Erwerb oder Verkauf von Kunstobjekten. Wenn ein Kunstgegenstand gestohlen wird oder verloren geht, kümmert sich die Assekuranz außerdem um einen entsprechenden Eintrag und die Fahndung im weltweiten „Art Loss-Register“ in London.

 

Versicherungsschutz über die Wertsachenversicherung

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Wertsachenversicherung. Sie umfasst neben Kunstwerken auch die Absicherung von Schmuck und Pelzen. Pelze sind während der Aufbewahrung in Garderoben von Restaurants und Theatern oder im Reisegepäck, aber auch in Zusammenhang mit Kürschnerarbeiten (Schätzung, Umarbeitung, Reparatur oder Aufbewahrung) versichert. Die Absicherung von Schmuck ist mit der von Pelzen vergleichbar. Außerdem sind die typischen Schadensfälle einer Hausratversicherung enthalten, aber auch Schädigungen durch einen Unfall des Transportfahrzeuges sowie bestimmte kriminelle Handlungen wie z. B. räuberische Erpressung, Unterschlagung oder Veruntreuung.

 

Assekuranzen machen ihren Kunden Vorgaben

Von Versicherten wird ein Mindestmaß an Mitarbeit erwartet, wenn es um den Werterhalt ihrer Kunst- und Designobjekte geht. Einige Versicherer geben deshalb vor, unter welchen Bedingungen (z. B. Raumtemperatur oder Lichteinstrahlung) Objekte aufzubewahren sind.

Um die versicherten Gegenstände darüber hinaus vor Beschädigungen oder gar Zerstörung zu schützen, sind manchmal auch besondere Konditionen vorgesehen: So kann es sein, dass in den Versicherungsbedingungen gefordert wird, dass die im Gebäude lebenden Haustiere von den Räumen, in denen sich die Kunstgegenstände befinden, ferngehalten werden müssen.

Häufig wird den Versicherungskunden auch vorgeschrieben, wie sie ihre Stücke beispielsweise durch mechanisch gesicherte Türen und Fenster vor einem Einbruchdiebstahl schützen sollen.

Sofern sich im Schadensfall herausstellt, dass die vertraglich festgehaltenen Konditionen nicht eingehalten werden, kann die Versicherungssumme gekürzt oder die Auszahlung vollständig verweigert werden.