Trotz aller Kritik zählt das deutsche Gesundheitssystem zu den besten der Welt. Es geht auf Reichskanzler Otto von Bismarck zurück, der Kaiser Wilhelm I. Von der Notwendigkeit einer sozialen Gesetzgebung überzeugte, um sozialen Unfrieden zu verhindern. 1881 trat dann die Sozialversicherung und 1883 die Krankenversicherung in Kraft. Seit dem 1. Januar 2009 besteht die Allgemeine Krankenversicherungspflicht die besagt, dass alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland sich gegen Krankheitskosten bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen absichern müssen.
Das deutsche Gesundheitssystem besteht aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sowie der privaten Krankenversicherung (PKV).
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Zu den GKV gehören die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Landwirtschaftlichen Kassen, die Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Ersatzkassen und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Insgesamt können Versicherte aus mehr als 100 geöffneten Krankenkassen wählen, in denen 90 % der in Deutschland lebenden Menschen versichert sind.
In der Vergangenheit gab es neben denjenigen gesetzlichen Krankenkassen, die von Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen gewählt werden konnten, auch mehrere, die sich ausschließlich für die Belegschaft eines bestimmten Betriebs geöffnet hatten oder nur Versicherte spezieller Berufsgruppen oder in definierten Regionen aufnahmen. Seit 1997 existiert diese Trennung nicht mehr, sodass allen Versicherten eine freie Kassenwahl zusteht. Heute gibt es noch sechs Kassenarten, die jeweils einem eigenen Verband angehören. Mit dem 1. April 2007 wurde mit dem GKV-Spitzenverband eine zentrale Interessenvertretung für alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eingeführt. Er versteht sich sowohl als Interessenvertretung als auch als Unterstützungs- und Beratungsinstanz, wenn es um neue Entwicklungen und Standardisierungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenkassen geht. Der Verband hat seine rechtliche Grundlage in § 217a SGB V und ist eine der 2007 vom Bundestag beschlossenen Säulen der Gesundheitsreform. Er ist auch der Spitzenverband der Pflegekassen, die 1995 ins Leben gerufen wurden, und Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
Die private Krankenversicherung (PKV)
Privat Krankenversicherte müssen bei der Wahl des Versicherers sehr genau hinschauen. Die einzelnen Versicherungsunternehmen bieten sehr unterschiedliche Leistungen zu ebenso unterschiedlichen Beiträgen an. Ein genauer Vergleich ist hier unbedingt zu empfehlen. Die Beitragshöhe ist nicht abhängig vom Einkommen des Versicherten, sondern von der Zusammensetzung des Leistungspakets und dem persönlichen Krankheitsrisiko. Deshalb fragen private Krankenversicherungen vor Vertragsabschluss sehr genau nach dem Gesundheitszustand und in der Vergangenheit erlittenen Erkrankungen oder Operationen. Die nächsten Familienangehörigen müssen zusätzlich mitversichert werden, für sie fallen dann eigene (geringere) Beiträge an.
In der PKV sind Selbstständige, Freiberufler, Beamte sowie Arbeitnehmer, deren Brutto-Einkünfte über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze von jährlich 69.300 EUR (Stand 01. 01. 2024) liegen, versichert.
Bei jeder ärztlichen Behandlung sind Sie selbst und nicht Ihre Krankenkasse der Vertragspartner der Ärzte oder Krankenhäuser. Aus diesem Grund erhalten Sie alle Rechnungen, für deren Begleichung Sie selbst verantwortlich sind und die Sie dann mit ihrer Krankenversicherung abrechnen müssen.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es in der PKV für alle nicht versicherten Personen, die gemäß der Systematik einer privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, eine Versicherungspflicht. Parallel dazu wurde für die Krankenversicherer der PKV ein Kontrahierungszwang zum Basistarif eingeführt. Das heißt: Grundsätzlich darf zwar niemand zum Abschluss eines Vertrages gezwungen werden (Vertragsfreiheit), der Kontrahierungszwang verpflichtet die Krankenversicherungen jedoch, alle Personen aufzunehmen, die die dafür gesetzlich definierten Voraussetzungen erfüllen. Die privaten Krankenversicherungen müssen zur Erfüllung dieser Pflicht einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht.
Wechsel der Krankenversicherung
- Von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln
Zwischen diesen beiden Systemen zu wechseln, ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Für einen Wechsel von der GKV in eine PKV muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 EUR (Stand 01.01. 2024) überschritten werden. - Von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse wechseln
Wenn ein Versicherter von der PKV in die GKV wechseln möchte, muss er als Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, darf zu diesem Zeitpunkt jedoch höchstens 55 Jahre alt sein. Auch ein dauerhaftes Absinken des Einkommens unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze macht einen Wechsel möglich. Grundsätzlich können Selbstständige sowie Personen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit sind (z. B. während der Elternzeit oder durch den Bezug von Sozialleistungen nach SGB V), nicht mehr von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Eine Ausnahme sind Versicherte, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Siehe auch: Wechsel von GKV in PKV