perfekt versichert

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Die überflüssigsten Policen sind Versicherungen, auf die man verzichten kann:

Ganz klar: Es gibt Ereignisse, die so teuer werden können, dass die wirtschaftliche Existenz durch den eingetretenen Schaden bedroht oder sogar zerstört werden kann. Sie sollten auf jeden Fall versichert werden.

Eine ganze Reihe von Policen ist jedoch überflüssig: Die Wahrscheinlichkeit, dass der versicherte Schadensfall eintritt, ist so gering, dass die über Jahre gezahlten Beiträge die Versicherungssumme deutlich übersteigen würden. Außerdem sind in den Versicherungsbedingungen Stolperfallen versteckt, die dazu führen, dass wegen verschiedener Ausschlussgründe letztendlich gar nicht oder nur eine gekürzte Versicherungsleistung gezahlt wird.

 

Computer- und Smartphone-Versicherungen

Diese beiden Versicherungen werden Verbrauchern häufig schon beim Kauf ihrer Geräte buchstäblich aufgeschwatzt. Sie sollen Schäden durch Beschädigung oder Diebstahl abdecken. Die Nachteile für den Verbraucher sind jedoch:

  • Die häufigsten Gründe, aus denen Smartphones oder Computer beschädigt werden, sind Bedienungsfehler und Stürze. In den meisten Policen sind diese beiden Fälle allerdings nicht versichert, sodass die Kunden im Schadensfall leer ausgehen.
  • Die durchschnittlichen Schadenssummen sind so gering, dass sich eine Versicherung nicht lohnt. In zahlreichen Fällen ist eine kostengünstige Reparatur möglich.

Diese Gründe führen zu einem schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis.

 

Krankenhaus-Tagegeldversicherungen

Niemand geht gern ins Krankenhaus. Was spricht also dagegen, sich die Zeit dort so angenehm wie möglich zu machen und sich mithilfe einer Versicherung ein paar Zusatzleistungen zu gönnen? Was auf den ersten Blick plausibel erscheint, übersteht jedoch nicht eine nähere Prüfung. Krankenhaustagegeld-Versicherungen zahlen bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt pro Tag einen bestimmten Betrag, der individuell vereinbart worden ist. Die Mehrzahl der Tagegelder beträgt zwischen 25 und 50 Euro. Angesichts dessen, dass die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus seit Jahren bei etwa einer Woche liegt, werden mit der Auszahlung des Krankenhaustagegeldes im günstigen Fall allenfalls die gezahlten Beiträge aufgewogen. Für die meisten Versicherten liegt die Summe der Beiträge jedoch über dem Tagegeld.

Hinweis: Die Krankenhaustagegeld-Versicherung darf nicht mit der Krankentagegeldversicherung verwechselt werden. Diese ist tatsächlich sinnvoll, wenn im Krankheitsfall Einkommensausfälle ausgeglichen werden sollen.

 

Versicherung gegen häusliche Notfälle

Hier wird mit der Angst der Verbraucher gespielt, sich versehentlich aus der Wohnung auszusperren oder bei einem Heizungsausfall in eiskalten Räumen zu sitzen. Der Notdienst, der dann ggf. gerufen werden muss, ist natürlich teurer als ein regulär bestellter Handwerker, die anfallenden Kosten sind aber weit von einem Notfall entfernt. Die meisten dieser Versicherungen leisten außerdem nur in begrenztem Umfang. Gut zu wissen: Mieter müssen für nicht von ihnen selbst verursachte Schäden ohnehin nicht aufkommen.

 

Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung

Versicherungsunternehmen verteilen keine Geschenke, das ist auch bei dieser Versicherung nicht anders. Die zurückgezahlten Beiträge sind faktisch ein Rückgewährbeitrag der von vornherein in die gesamten Beiträge eingepreist wurde. Darüber hinaus werden die auf den Sparanteil entfallenden Beiträge sehr schlecht verzinst. Viele der Policen weisen darüber hinaus nur mangelhafte Versicherungsleistungen auf.

 

Insassenunfallversicherung

Diese Versicherung zahlt, wenn die Beifahrer eines Kraftfahrzeugs während eines Unfalls einen Schaden erleiden. Sie ist überflüssig, weil in jedem Fall eine der Haftpflichtversicherungen eintritt: die des Unfallverursachers oder die seines Unfallgegners.

 

Sterbegeldversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung. Sobald der Versicherte verstorben ist, wird das eingezahlte Geld zuzüglich der Erträge an die in der Police benannten Hinterbliebenen ausgezahlt, die davon die Bestattungskosten begleichen. In der Regel sind die über lange Zeiträume eingezahlten Beiträge allerdings höher als der ausgezahlte Betrag. In zahlreichen Verträgen ist außerdem die Klausel enthalten, dass innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsschluss gar kein Geld ausgezahlt wird. Wenn „erfolgreich“ gestorben werden soll, dann also unmittelbar nach Ablauf der Dreijahresfrist. Da der Tod aber nicht planbar ist, empfiehlt der Bund der Versicherten, das Geld für die Beisetzung auf andere Weise anzusparen.

 

Reisegepäckversicherung

Hier wird nur gezahlt, wenn man sein Gepäck auf Reisen ununterbrochen körpernah bei sich hatte – also zum Beispiel in der Hand, auf dem Schoß oder zwischen die Beine geklemmt. Alles andere wird von den Assekuranzen als grobe Fahrlässigkeit angesehen, was zu einer Reduzierung oder Verweigerung der Versicherungsleistungen führt. Wertsachen sind zudem nur bis zu einem geringen Höchstbetrag versichert. Gut zu wissen: Viele Hausratversicherungen decken Schäden aus Einbrüchen, die im Hotel oder der Ferienwohnung verübt werden, ab.

 

Brillenversicherung

Brillenversicherungen zahlen bei einem beschädigten Brillengestell nur dann, wenn die Brille mindestens zwei Jahre alt ist. Die Kosten für neue Gläser werden nur übernommen, wenn diese beschädigt sind oder eine gravierende Sehstärkenveränderung eingetreten ist. Wer dann Ansprüche an eine besondere Fassung oder hochwertigere Gläser stellt, kommt hierfür selbst auf.

 

Glasbruchversicherung

Diese Versicherung lohnt sich nur, wenn damit große Glasflächen wie z. B. bei Wintergärten und Panoramascheiben oder auch kostspielige Spezialverglasungen abgesichert werden sollen. Die Schäden, die an Standard-Fensterscheiben entstehen, sind zu gering, als dass sie die Kosten für eine Glasbruchversicherung rechtfertigen würden.

 

Private Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung

Beide Varianten werden Verbrauchern in Zusammenhang mit der Altersvorsorge oder der Vermögensbildung angeboten. Gegen diese Versicherungen sprechen die anhaltend niedrigen Zinsen sowie die undurchsichtigen und sehr oft überteuerten Kostenstrukturen. Die privaten Rentenversicherungen haben zudem den Nachteil, dass bei ihnen von einer überzogen langen Lebensdauer der Versicherten ausgegangen wird, sodass die garantierten Leistungen geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge ausfallen.