Aus der Sicht vieler Versicherungskunden sind diejenigen, die sich um die Beratung und den Vertrieb von Versicherungen kümmern, schlicht Versicherungsvertreter. Dieser Begriff wird den verschiedenen Personengruppen, die hier tätig sind, jedoch nicht gerecht.
Die Versicherungsvermittler
Am geläufigsten sind die verschiedenen Arten von Versicherungsvermittlern. Ihnen gemeinsam ist die Verpflichtung, ein Gewerbe anzumelden und die besondere Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Letztere wird nur an Personen vergeben, die geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können, persönlich zuverlässig sind, über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen sowie die nötige Sachkunde nachweisen können. Mit der persönlichen Zuverlässigkeit wird nachgewiesen, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Die Sachkunde setzt eine Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann bei der Industrie- und Handelskammer oder bestimmte Berufs- oder Hochschulabschlüsse voraus.
Unter den Begriff des Versicherungsvermittlers fallen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.
Das macht den Versicherungsvertreter aus
Der Versicherungsvertreter wird auch als Versicherungsagent oder Einfirmenvertreter bezeichnet. Er ist selbstständig tätig und verkauft Versicherungen für ein Versicherungsunternehmen, mit dem er vertraglich verbunden ist. Er bekommt für seine Vermittlung eine einmalige Abschlussprovision und für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Bestandsprovision. Die Höhe der Abschlussprovision bemisst sich prozentual an der Höhe der Beitrags- oder Versicherungssumme, für die Bestandsprovision ist ein prozentualer Anteil der Jahresbeiträge üblich. Hiervon abweichende Regelungen können zwischen dem Versicherungsvertreter und der Assekuranz vertraglich vereinbart werden.
Versicherungsvertreter, die für mehrere Versicherungsunternehmen tätig sind, werden als Mehrfachagenten oder Mehrfirmenvertreter bezeichnet.
Das zeichnet einen Versicherungsmakler aus
Versicherungsmakler gelten gem. § 93 Handelsgesetzbuch (HGB) als Handelsmakler sowie gem. § 7 Abs. 2 Ziffer 7 HGB als Kaufleute. Zwischen ihnen und den Versicherungsunternehmen besteht keine vertragliche Bindung. Versicherungsmakler nehmen vielmehr die Interessen der Versicherungsnehmer wahr. Sie werden tätig, wenn ihre Kunden mit einem Vermittlungs- oder Beratungsauftrag an sie herantreten. Der Versicherungsmakler empfiehlt seinen Kunden Versicherungen, nachdem er nach ihren Vorgaben den aktuellen Markt bewertet hat. Bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss erhält der Makler vom Versicherungsunternehmen eine Courtage.
Versicherungsmakler bieten insbesondere gewerblichen Kunden auch eine Honorarberatung an. Hierbei gibt der Makler Empfehlungen und erläutert sie. Im weiteren Sinne schließt diese Dienstleistung auch die Vermittlung von Finanzdienstleistungen ein. Vereinzelt beraten Versicherungsmakler auch Privatkunden auf Honorarbasis. Da die Höhe des Beraterhonorars hierbei oft für die Verbraucher nicht nachvollziehbar ist, hat dieses Angebot viel Kritik ausgelöst.
Der Versicherungsberater
Für die Tätigkeit eines Versicherungsberaters wird eine Ausbildung zur / zum Versicherungsfachfrau / –mann benötigt. Der Versicherungsberater gilt als spezialisierter Rechtsberater und wird von Behörden sowie privaten und gewerblichen Kunden mit der Beratung und Betreuung bezüglich aller Arten der Individualversicherung (z. B. Lebensversicherungen, Rechtsschutzversicherungen oder Maschinenversicherungen) beauftragt. Zu seinen Aufgaben gehört auch, den Auftraggeber bei Schadensfällen außergerichtlich gegenüber den Versicherungsunternehmen zu vertreten. Einige Versicherungsberater treten als Gutachter vor Gericht auf, viele von ihnen haben sich auf eine Zielgruppe oder bestimmte Leistungsfälle spezialisiert.
Versicherungsberater werden direkt beauftragt und bekommen ihre Vergütung von ihren Auftraggebern. Sie bemisst sich nach Stunden- oder Tagessätzen und wird zwischen dem Berater und seinen Mandanten ausgehandelt.
Gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) ist für die Tätigkeit als Versicherungsberater die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer nötig. Die formalen Anforderungen entsprechen denen, die auch für Versicherungsvermittler gelten.
Vertrauensleute und nebenberufliche Versicherungsvermittler
Diese Personen sind nebenberuflich für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen tätig und verkaufen gegen Provision Policen. Manche Assekuranzen haben mehrere tausend von ihnen unter Vertrag. Sie sind fachlich geschult und in Behörden, großen Firmen oder auch mit einer Vertretung in kleinen Orten zu finden. Hier geht es um die leichte Ansprechbarkeit und den persönlichen Kontakt zwischen den Versicherungsvermittlern und den Versicherten. Sie erhalten Provisionen oder, wenn es um Verwaltungstätigkeiten geht, auch Aufwandsentschädigungen.
Die Kundenkontakter
Dieser Personenkreis ist in der Regel ein Empfehlungsgeber. Er ist in den meisten Fällen nicht geschult, denn er ist nicht beratend tätig. Seine Aufgabe besteht darin, neue Kunden zu empfehlen, die dann durch den jeweiligen Versicherungsvermittler beraten werden. Für den Fall, dass der Versicherungsvermittler an die empfohlene Person Versicherungen verkaufen konnte, erhält er eine Provision.