Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Die Diensthaftpflichtversicherung: Das sollte man vor der Unterschrift wissen

Was eine Berufshaftpflichtversicherung für einen Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft ist, ist die Diensthaftpflichtversicherung (oder: Amtshaftpflichtversicherung) für die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. §839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt, dass Beamte, die Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zufügen, diesen ersetzen müssen. In § 75 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) wird festgelegt, dass dem Dienstherrn Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen zu ersetzen sind.

Für die Angestellten des öffentlichen Dienstes gibt es gleichlautende Vorschriften in den jeweiligen Tarifverträgen.

Was als grob fahrlässig angesehen wird, hängt vom Einzelfall ab und wird letztendlich durch ein Gericht entschieden. Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 2 B 47/06 vom 22.11.2006) gibt hier einen Hinweis: „Danach verhält sich ein Beamter grob fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, wenn er nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder wenn er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt hat.“

 

Einige Beispiele, bei der ein Gericht das Verhalten eines Beamten als grob fahrlässig eingestuft hat:

  • Ein Polizeibeamter betankt ein Dieselfahrzeug mit Super-Benzin. Es entsteht ein Schaden von 4.500 Euro (Urteil des BVerwG, Az. 2 C 22.16 vom 2. Februar 2017).
  • Ein Beamter übernachtet während einer Dienstreise in einem Hotel und stellt das Dienstfahrzeug auf einem öffentlichen unbewachten Parkplatz ab. In der Nacht wird die Seitenscheibe eingeschlagen und das mobile Navigationsgerät, das sich in einer Halterung an der Frontscheibe befand, gestohlen. (Urteil des BVerwG, Az. 2 A 8.07 vom 12. August 2008).
  • Ein Fachhochschuldozent verlegt den Generalschlüssel für das Gebäude und kann den Verlustzeitraum nur auf zwei Jahre eingrenzen. Wie der Schlüssel abhandengekommen sein könnte, kann der Beklagte nicht mitteilen. Das Gericht urteilt, dass hier ein Fall von grober Fahrlässigkeit vorgelegen hat, weil der Dozent sich nicht regelmäßig über das Vorhandensein des Schlüssels vergewisserte. (Urteil des VG Gelsenkirchen vom 13.12.2011, Az.: 12 K 1876/06)

Die Situationen, aus denen sich für Beamte ein Amtshaftungsfall ergeben kann, sind so vielfältig wie die verschiedenen Laufbahnen bei den Dienstherren. Hat ein Lehrer bei der Beaufsichtigung seiner Schülerinnen und Schüler während einer Klassenfahrt wirklich die nötige Sorgfalt und Umsicht walten lassen oder ist er an dem Unfall, den ein Schüler erlitten hat, wegen grober Fahrlässigkeit mitschuldig? Ist es bereits grob fahrlässig, eine mit einem Virus verseuchte E-Mail an Kollegen weiterzuleiten?

Für viele Beamtengruppen ist das Risiko relativ groß, im Laufe ihrer Berufstätigkeit dienstlich haftbar gemacht zu werden. Die einzelnen Behörden gehen damit unterschiedlich um: Manche bieten ihren Beamten und Angestellten den Beitritt zu einem Rahmenvertrag an, der zwischen der Behörde und einem Versicherungsunternehmen geschlossen wurde. Das ist die einfachste und praktischste Lösung: Diese Versicherungen sind für den Einzelnen preisgünstig und er kann sich darauf verlassen, dass sie alle für ihn nötigen Leistungsmerkmale, aber nichts Überflüssiges enthalten.

Mehrere Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung zu besonderen Konditionen an, bei einigen wird sie mit der Mitgliedschaft automatisch abgeschlossen.

Diejenigen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, die von diesen Vorzügen nicht profitieren können, haben die Möglichkeit, selbst für den nötigen Versicherungsschutz zu sorgen.

Anmerkung: Wer im öffentlichen Dienst einen medizinischen Beruf ausübt oder als Architekt tätig ist, ist von der Diensthaftpflichtversicherung ausgenommen. Die Assekuranzen messen den Risiken dieser Berufe einen anderen Stellenwert bei und bieten deshalb spezielle Berufshaftpflichtversicherungen an.