Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Die Jagdhaftpflichtversicherung: Wer braucht sie und warum?

Fast 390.000 Personen waren in Deutschland während der Jagdsaison 2018/2019 Inhaber eines Jagdscheins, die Tendenz ist steigend. Wer glaubt, dass dieser Nachweis und eine Waffe genügen, um durch Feld und Flur zu streichen und allem, was Fell und Federn trägt, nachzustellen, irrt: Ohne den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung darf niemand auf die Jagd gehen, ohne sie wird kein Jagdschein ausgestellt.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist gem. § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) eine Pflichtversicherung für alle Jäger. Handelt es sich um Berufsjäger oder Revierförster, schließt deren Dienstherr (z. B. ein Bundesland) für sie die Versicherung ab. Im privaten Bereich muss sich jeder Jäger, Jagdpächter oder Jagdveranstalter um eine Jagdhaftpflichtversicherung kümmern.

Das Versicherungsjahr beginnt in der Regel entsprechend des Jagdjahres am 1. April eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres um 24 Uhr.

 

Was leistet eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Üblicherweise ist das Tun oder Unterlassen, das unmittelbar mit der Jagd zu tun hat, versichert. Versicherungsnehmer sollten hier genau in den Vertragstext schauen: Manche Versicherungsunternehmen beschränken sich auf die Absicherung der erlaubten Jagdausübung. Diese Einengung ist für die Versicherten riskant, da unklar bleibt, was genau darunter zu verstehen ist.

Wie alle Haftpflichtversicherungen gewährt auch die Jagdhaftpflichtversicherung ihren Versicherungsnehmern einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet: Alle unberechtigt gestellten Forderungen werden auf Kosten der Assekuranz abgewehrt.

Eine Jagd wird wie ein Betrieb bewertet. Somit übernimmt die Jagdhaftpflichtversicherung auch Schäden, die durch dort beschäftigte Personen (z. B. Treiber) verursacht werden. Sie sind im selben Umfang wie der Versicherungsnehmer versichert.

Eine Gefahr kann auch von Hochsitzen, Jagdhütten oder anderen Jagdeinrichtungen ausgehen. Löst sich beispielsweise beim Besteigen des Hochsitzes eine morsche Leitersprosse, zahlt die Jagdhaftpflichtversicherung für die Schäden, die der geschädigten Person in diesem Zusammenhang entstehen.

Auch dann, wenn ein Jäger erlegtes Wild an Dritte weitergibt, das Fleisch sich aber als verdorben herausstellt und hierdurch Personen geschädigt werden, zahlt die Versicherung für den entstandenen Schaden (Produkthaftpflicht).

Einige Klauseln (oder deren Weglassen) verändern den Versicherungsumfang so ungünstig, dass Versicherungsnehmer auf ihrer Streichung oder auch Einbeziehung bestehen sollten:

  • Manche Policen enthalten noch die sog. Waffenklausel. Sie versichert nur den erlaubten Gebrauch und Besitz einer Waffe. Während Drückjagden kommt es jedoch vor, dass nicht deutlich auf den Grenzverlauf hingewiesen wird und durch den – dann nicht erlaubten – Waffengebrauch auf einem benachbarten Gelände ein Schaden verursacht wird.
  • Da zu einer Jagd oft auch Tiere gehören, schließen die meisten Policen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Wie viele Jagdhunde, Beizvögel oder Frettchen mitversichert sind, wird individuell vereinbart. Achtung: Einige Versicherer unterscheiden in jagdlich brauchbare und unbrauchbare Tiere oder bei Hunden in Rasse- und Nicht-Rassehunde. Versichert sind auch Risiken, die sich aus der Zucht, der Haltung, dem Führen und der Ausbildung der Tiere ergeben. Gut zu wissen, wenn es um die Versicherung von mehr als zwei Hunden gehen soll: Häufig geht aus den Versicherungsbedingungen hervor, dass nur die beiden Hunde versichert sind, die am längsten im Besitz des Versicherungsnehmers sind. Hier muss dann ggf. nachgebessert werden.
  • Die meisten Jäger bewahren ihre Waffen zu Hause in einem Waffenschrank auf. Auch die Waffenreinigung findet oft in einem Wohnraum statt. Damit sind auch die Mitbewohner einem Risiko ausgesetzt, das mit der sog. Angehörigenklausel abgedeckt werden sollte.
  • Seit einigen Jahren bieten Versicherer auch eine Schadensabdeckung für Mietsachen an. Damit wird auf den Trend reagiert, dass sich Jungjäger für den Einstieg Teile der teuren Ausrüstung ausleihen, anstatt sich von Anfang an alles selbst zu kaufen.
  • Jäger, die auch im Ausland jagen wollen, sollten darauf achten, dass ihre Assekuranz auch außerhalb Deutschlands für einen umfangreichen Versicherungsschutz aufkommt.

Nach deutschem Recht muss der Versicherungsumfang einer Jagdhaftpflichtversicherung bei Personenschäden mindestens 500.000 Euro sowie bei Sachschäden mindestens 50.000 Euro betragen. Fachleute empfehlen hier jedoch einen deutlich höheren Versicherungsschutz und halten eine pauschale Absicherung von Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro für sinnvoll. Der Grund für diesen zunächst hoch erscheinenden Betrag liegt in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Danach haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe. Da ein Jagdunfall nicht nur verheerende gesundheitliche, sondern auch finanzielle Folgen haben kann, ist die hohe Versicherungssumme durchaus realistisch.

Eine Besonderheit dieses Versicherungstyps ist die Absicherung gegen Umweltrisiken. Die Grundlage der Festlegung, worum es sich bei einem Umweltschaden handelt, ist das „Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadengesetz) – USchadG“. Danach gehören Schädigungen des Bodens, der Gewässer (einschließlich des Grundwassers) sowie von natürlichen Lebensräumen und geschützten Arten zum Versicherungsumfang einer Jagdhaftpflichtversicherung.

 

Was kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt im Wesentlichen von der Versicherungssumme und dem Selbstbehalt ab. Policen ohne Selbstbeteiligung und mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro sind bereits für einen jährlichen Versicherungsbeitrag von 50 bis 60 Euro erhältlich.