Wer in Deutschland ein Auto zulassen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Auto-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Höhe der mindestens zu vereinbarenden Versicherungssumme ist gesetzlich vorgeschrieben: Für Sachschäden sind 1,12 Millionen Euro, für Personenschäden 7,5 Millionen und für Vermögensschäden 50.000 Euro zu versichern. Allerdings sind die Versicherungssummen selbst bei den billigen Grundtarifen deutlich höher. Wer eine möglichst günstige Kfz-Versicherung für seinen Pkw sucht, sollte dabei einige Kriterien beachten. Um für seinen PKW die möglichst günstigste Variante der Fahrzeugversicherung zu finden, sollte man die KFZ-Versicherungen und deren Leistungen vergleichen.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden durch Fahrzeugbrand und Explosions-, Hagel-, Sturm-, Überschwemmungs- und Blitzschlagschäden, Wildunfälle, Diebstahl, Glasbruch, Schmorschäden an der Verkabelung und Marderbisse. Man kann sie mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. (Siehe auch www.billige-autoversicherung.de - Teilkaskoversicherung.)
Vollkaskoversicherung
Besonders bei Neufahrzeugen oder Fahrzeugen, die noch einen hohen Wert haben, sollte man immer eine Vollkaskoversicherung abschließen. Verzichten Autohalter darauf und verursachen durch Selbstverschulden einen Unfall, bei dem das eigene Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, wird die Versicherung diesen Verlust nicht ersetzen. Das kann sehr teuer werden, da Neufahrzeuge oft mithilfe eines über mehrere Jahre laufenden Kredits finanziert werden, gleichzeitig aber ein neues Fahrzeug angeschafft werden muss. Mit einer Vollkaskoversicherung ist man vor solch einem Risiko geschützt. Die Vollkasko- schließt die Teilkaskoversicherung mit ein, es können jedoch unterschiedlich hohe Summen für die Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart werden. (Siehe auch www.billige-autoversicherung.de - Vollkaskoversicherung.)
Ist die billigste Autoversicherung auch immer gleich die beste?
Das kann ganz klar verneint werden. Hierzu sollte man die günstigsten Versicherungen, die beim online-Vergleich gezeigt werden, genau vergleichen, um zu prüfen, welche Versicherung welche konkreten Leistungen anbietet.
Tipps
- Autoschutzbrief
Es lohnt sich durchaus, den Autoschutzbrief in die Autoversicherung zu integrieren. Reguliert werden im Schadensfall Abschleppkosten und Übernachtungskosten nach einer Panne oder einem Unfall. Der Autoschutzbrief ist deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einem Automobilklub. - Bahncard oder Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr
Man geht davon aus, dass ein Autobesitzer, der eine Bahncard oder Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr besitzt, weniger mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Es lohnt sich auch hier, den Besitz einer solchen Karte anzugeben. - Deckungssummen
Wir empfehlen Ihnen für die Haftpflicht eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro. - Erweiterte Wildschäden
In der Teilkaskoversicherung sind Unfälle mit Haarwild immer versichert. Sinnvoll ist die Erweiterung insbesondere in ländlichen Gegenden oder für Vielfahrer, da mit diesem Zusatzbaustein Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind. - Fahranfänger
Um nicht in die teure Schadensfreiheitsklasse SF 0 eingestuft zu werden, sollten Sie die Fahrzeuge der Fahranfänger auch als Zweitwagen anmelden und versichern. Die günstigere Schadenfreiheitsklasse für erfahrenere Pkw-Halter kann später auf den Fahranfänger übertragen werden. - Fahrerkreis
Günstiger wird die Autoversicherung, wenn Sie den Fahrerkreis eingrenzen. Je mehr Personen das Auto fahren dürfen, desto teurer werden die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. - Fahrerschutzversicherung
Diese Zusatzversicherung kann für all jene sinnvoll sein, die weder eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Unfallversicherung haben und regelmäßig mit dem Auto unterwegs sind. Im Schadensfall gleicht sie den Verdienstausfall aus. - Fahrerunfallversicherung
Hier sind die Leistungen mit der oben beschriebenen Fahrerschutzversicherung identisch. Wer im Falle eines Autounfalls vollumfänglich versichert sein will, ist mit der Fahrerschutzversicherung besser beraten. - Grobe Fahrlässigkeit
Sinnvoll ist es, auf den "Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit" zu bestehen. In diesem Falle würde die Versicherung auch dann leisten, wenn Sie zum Beispiel bei Rot über eine Ampelkreuzung fahren und einen Unfall verursachen. Ausgeschlossen bleiben selbstverständlich alle Unfälle, die unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss verursacht werden. - Insassenunfallversicherung
Die unnötige Insassenunfallversicherung wird sehr oft verkauft. Das Argument, dass damit die Kosten für den geschädigten Mitfahrer reguliert werden, scheint zu ziehen, ist aber falsch: Auch diese Kosten werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Auch das gern angeführte Argument, dass im Falle einer Fahrerflucht kein Versicherungsschutz besteht, ist falsch: In diesem Falle würde nämlich die Verkehrsopferhilfe einspringen. - Jährliche Fahrleistung
Je mehr Sie fahren, desto höher ist das Risiko und natürlich auch die Versicherungsprämie. Wenn Sie einschätzen können, wie viele Kilometer Sie jährlich mit dem Fahrzeug zurücklegen, dann sollten Sie diese Fahrleistung auch zunächst versichern. Bis zu einer Fahrleistung von 15.000 km wird schrittweise alle 3000 km hochgestuft. Im oberen Bereich geht es dann nur noch um 20.000 km, 25.000 km oder mehr als 30.000 km. - Kinderbonus
Die Unfallstatistik sagt aus, dass Autofahrer mit Kindern weniger in Unfälle verwickelt sind, weil sie offenbar vorsichtiger fahren. Es lohnt sich also durchaus, die Frage nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, die jünger als 17 Jahre sind, zu beantworten. - Mallorca-Police
Auch wenn diese Police kaum noch Geld kostet, ist sie nicht in allen Tarifen enthalten. Sinn dieser Zusatzversicherung ist es, dass die Deckung für Mietwagen im europäischen Ausland dem deutschen Niveau angepasst wird. - Rabattschutz
Wer auch im Falle eines Schadens seine Schadenfreiheitsklasse erhalten will, kann den Rabattschutz vereinbaren. Hierbei sollten Sie nur darauf achten, dass die Kosten für die Haftpflichtversicherung dadurch nicht um mehr als 50-70 Euro und in der Vollkasko nicht über 150 Euro steigen. - Selbstbeteiligung
In der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung empfehlenswert.
Wer Glasschäden am Auto größtenteils selbst bezahlen will, ist mit einem Selbstbehalt von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung gut beraten.
Bei der Vollkasko empfehlen wir einen Selbstbehalt zwischen 300 -1.000 €. Hier kommt es sehr auf das Fahrzeug und die individuellen Bedürfnisse an. Es kann sich aber durchaus lohnen, die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung hochzuhalten. - Werkstattbindung
Wenn Sie keinen Neuwagen mit Garantie oder ein Leasingfahrzeug fahren und auch nicht in anderer Weise an den Service Ihres Autohauses gebunden sind, sollten Sie die freie Wahl der Werkstatt im Schadensfall gegen eine Werkstattbindung eintauschen. Dies verpflichtet Sie zwar, nach einem Kaskoschaden das Auto bei der Werkstatt reparieren zu lassen, die Ihnen der Versicherer vorschreibt, bringt aber auch einige Prozente Nachlass beim Versicherungsbeitrag.