Wenn ein Paar nach einer Scheidung getrennte Wege geht, ändern sich nicht nur der Alltag und die finanzielle Situation, sondern auch die Versicherungen müssen entsprechend angepasst werden.
So wird der Versicherungsschutz neu geregelt
Getrennt lebende Paare können ihren Versicherungsstatus in der Regel beibehalten, bis sie rechtskräftig geschieden worden sind. Danach muss sich jedoch jeder um eigene Versicherungen kümmern. In den meisten Fällen kann derjenige, der in der Police als Versicherungsnehmer genannt wird, den Vertrag nahtlos fortsetzen. Der früher mitversicherte Partner muss sich dann um einen eigenen Versicherungsschutz bemühen.
Die Krankenversicherung
- Wenn ein Partner über den anderen in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert war, kann er die Versicherung auf freiwilliger Basis nach der Scheidung fortsetzen. Alternativ kann innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Krankenkasse auf die Möglichkeit des Austritts hingewiesen hat, dieser erklärt werden. Gleichzeitig muss jedoch die Mitgliedschaft in einer anderen (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung nachgewiesen werden, damit der Austritt wirksam wird.
Sollten beide geschiedenen Partner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein und Kinder haben, haben sie die Wahl, in welcher Krankenkasse der Eltern ihre Kinder versichert werden sollen.
Versichert sich ein Elternteil nach der Scheidung privat, kann für die Kinder entweder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für jedes Kind ein eigener Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. - Wenn das Paar privat krankenversichert gewesen ist, muss in den meisten Fällen nichts geändert werden. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht das Modell der Familienversicherung. Hier hat jeder seinen eigenen Versicherungsvertrag. Eine Ausnahme sind jedoch Ehepartner, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen (unter 435 Euro oder Minijobber mit 450 Euro pro Monat). Nach der Scheidung muss der Versicherer den Vertrag aufteilen.
Wenn auch die Versicherung der Kinder neu geregelt werden muss, werden diese entweder über eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert oder privat krankenversichert. - Ist ein geschiedener Partner gesetzlich und der andere privat krankenversichert, richtet sich die Krankenversicherung der Kinder nach demjenigen, bei dem sie dauerhaft wohnen.
Privathaftpflichtversicherung
Es ist sehr wichtig, möglichst bald klarzustellen, welcher der beiden geschiedenen Partner noch in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Üblicherweise hat diejenige Person, die nach der Heirat als Mitversicherte hinzugekommen ist, nach der Scheidung keinen Versicherungsschutz mehr. Fachleute empfehlen, sich möglichst schnell um eine eigene Police zu kümmern: Im ungünstigen Fall könnte der Versicherungsschutz bereits weggefallen sein, ohne dass man davon erfahren hat. Das ist z. B. denkbar, wenn die Beiträge nicht gezahlt wurden. Die Kinder bleiben weiterhin mitversichert.
Kfz-Haftpflichtversicherung
In vielen Fällen ist nach der Scheidung ein eigener Vertrag nötig, wenn man sich ein eigenes Fahrzeug anschafft, weil man das des ehemaligen Partners nicht mehr nutzen kann. Meistens führt die Assekuranz eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 1/2 durch. Wenn die Führerscheinprüfung weniger als drei Jahre zurückliegt, erfolgt die Einstufung in die ungünstigere SF 0. Sollte es jedoch während der letzten sieben Jahre einen eigenen Haftpflichtvertrag gegeben haben, dann kann dieser nach der Scheidung reaktiviert werden.
Im günstigen Fall bietet der Versicherer des geschiedenen Partners Tarife an, die den Schadensfreiheitsrabatt anteilig anrechnen.
Unfall- und Lebensversicherungen
Sofern Paare während ihrer Ehezeit Versicherungen abgeschlossen haben, die den jeweils anderen Partner im Todesfall begünstigen, muss hier ebenfalls nachgebessert werden, indem das Bezugsrecht geändert wird. In Verträgen, die eine unwiderrufliche Begünstigung des ehemaligen Partners vorsehen, muss dieser zu der Änderung sein Einverständnis erteilen.
Hausratversicherung
Wie hiermit verfahren wird, hängt von der künftigen Wohnsituation ab:
- Wenn der Versicherungsnehmer aus der vormals gemeinsamen Wohnung auszieht und der ehemalige Partner dort weiterhin wohnt, verbleibt die Hausratversicherung beim Versicherungsnehmer. Der aktuelle Vertrag gilt für einen Übergangszeitraum von bis zu drei Monaten auch für die frühere gemeinsame Wohnung.
- Sollten beide Ex-Partner in der Police eingetragen sein, aber nur einer von ihnen zieht aus, besteht die Versicherung für maximal drei Monate für beide Wohnungen weiter. Nach der Übergangsfrist sollte für die neue Wohnung ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.
- In dem Fall, dass beide ehemaligen Partner Versicherungsnehmer sind und beide die frühere gemeinsame Wohnung verlassen, gilt auch hier die o. g. Übergangszeit. Danach sollte jeder einen eigenen Vertrag abschließen.
Hinweis: Im Regelfall verringert sich der Wert des Hausrats, wenn sich ein Paar getrennt hat und jeder eine eigene Wohnung bewohnt. Deshalb sollte die Versicherung ggf. angepasst werden.
Rechtsschutzversicherung
Wer bislang über die Rechtsschutzversicherung des Partners mitversichert war, muss sich nach einer Scheidung nach einem neuen Vertrag umsehen. Um den Versicherungsschutz ohne Unterbrechung zu gewährleisten, sollte man sich bereits während der Trennungsphase um eine neue Police kümmern.
Wohngebäudeversicherung
Hierfür sind die Eigentumsverhältnisse, wie sie im Grundbuch eingetragen sind, maßgeblich. Wenn ehemalige Ehe- oder Lebenspartner auch nach der Scheidung die Eigentümer der Immobilie bleiben, ändert sich für die Wohngebäudeversicherung nichts.