Die Bezeichnung für diese Form der 2002 eingeführte privaten Altersvorsorge geht auf den früheren Arbeitsminister Walter Riester zurück, der während seiner Amtszeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Riester-Rente erarbeitete.
Die Riester-Rente wurde im Zuge der 2001 initiierten Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Um die Rentenversicherung auch für nachfolgende Generationen bezahlbar zu machen, wurde das Rentenniveau abgesenkt, was zu einer Versorgungslücke für die Rentner führte. Um diese Versorgungslücke auszugleichen, will der Staat Arbeitnehmer dazu motivieren, sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Dies tut er über Steuervorteile und Zulagen. Zu den Arbeitnehmern gehören auch Auszubildende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und Studierende, die in einem rentenversicherungspflichtigen Mini-Job tätig sind. Der Zugang zur Riester-Rente ist auch für pflichtversicherte Selbstständige, Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Bezieher von Krankengeld sowie Personen möglich, die erwerbsgemindert, erwerbsunfähig oder dienstunfähig sind. Der Ehepartner einer Person mit Riester-Rente ist ebenfalls förderberechtigt, auch wenn er selbst nicht zum berechtigten Personenkreis gehört.
Die Riester-Rente hat sich als Erfolgsmodell erwiesen: Seit ihrer Einführung wurden 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Seit einiger Zeit stagniert allerdings die Zahl der Neuverträge, was auf die anhaltende Niedrigzinsphase zurückzuführen ist.
Diese Möglichkeiten einer Riester-Rente gibt es
Der Gesetzgeber hat bei der Riester-Rente verschiedene Vertragsvarianten vorgesehen, unter denen Kunden wählen können:
- klassische Riester-Rente
Sie eignet sich für alle, die von Anfang an wissen wollen, mit welcher Rente sie im Alter rechnen können. Der Nachteil: Das eingezahlte Geld kann nur in risikoarme Anlagen investiert werden, was sich ungünstig auf die Rendite auswirkt. In Niedrigzins-Phasen gibt es kaum Zuwachs. - fondsgebundene Riester-Rente
Hier können die Anbieter bei der Wahl der Anlagestrategien zwar freier vorgehen, aber wegen des größeren Anlagerisikos nur die Rückzahlung des eingezahlten Geldes garantieren. Der Erfolg dieses Modells wird durch die Entwicklung des Aktienmarkts und das Geschick der Fondsmanager bestimmt. Diese Ansparform ist für Personen, die nur noch 20 bis 25 Jahre bis zum Rentenalter vor sich haben, nicht zu empfehlen. - Riester-Fondssparplan
Sparer müssen zunächst ein Depot eröffnen und in Kauf nehmen, dass die Gewinne ungünstiger versteuert werden als bei einer fondsgebundenen Riester-Rente. Positiv wirken sich jedoch die im Vergleich zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung niedrigeren Kosten aus. Diese Variante kann nicht für Personen empfohlen werden, die nur noch 25 oder weniger Jahre bis zu ihrem Ruhestand vor sich haben. - Riester-Banksparplan
Dieser wird kaum noch angeboten, aber hier der Vollständigkeit halber aufgeführt. Diese Variante hat den Vorzug, kostengünstig zu sein und den Sparern einen transparenten Überblick über ihr erspartes Guthaben zu bieten. Die Verzinsung ist aber relativ schwankend. - Wohn-Riester
Diese Variante wurde für Menschen konzipiert, die eine selbst bewohnte Immobilie finanzieren wollen. Der Staat zahlt eine Zulage von derzeit 175 Euro pro Jahr, die zur Kredittilgung oder zugunsten eines Bausparvertrags genutzt werden. Wer sich hierfür entscheidet, muss wissen, dass er sein Eigenheim oder die Eigentumswohnung innerhalb eines bestimmten Zeitraums grundsätzlich nicht verkaufen darf.
So sehen die Förderungen für die Riester-Rente aus
Riester-Verträge werden vom Staat mit Steuervorteilen und Zulagen gefördert, sofern mindestens 4 % des Bruttoeinkommens in sie eingezahlt werden.
- Die Grundzulage beträgt seit 2018 pro Förderberechtigtem 175 Euro pro Jahr. Für vor 2008 geborene Kinder wird eine Kinderzulage von 185 Euro, für jüngere Kinder von 300 Euro gezahlt. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie für das Kind Kindergeld bezogen wird.
Die Zulagen gelten als Bestandteil der Beiträge, sodass sie die tatsächlich zu zahlenden Beitragszahlungen entsprechend reduzieren. Ein jährlicher Betrag von 60 Euro muss allerdings in jedem Fall mindestens selbst aufgebracht werden, um die Förderung zu erhalten. Wer früh mit dem „Riestern“ beginnt, wird belohnt: Wenn die Zulage für einen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag des Förderberechtigten beantragt wird, wird ein Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro gewährt. - Inwieweit Sparer einen Steuervorteil haben, hängt von ihrem Einkommensteuersatz ab. Einschließlich Zulagen lassen sich jedes Jahr bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Der sich daraus ergebende geldwerte Vorteil wird dann mit den Zulagen verrechnet. Sofern mehrere Kinder in Haushalt des Sparers leben, kann die Zulage höher ausfallen als der Steuervorteil. Das bedeutet: Kinderlose gut verdienende Sparer profitieren vom Steuervorteil, Familien mit mehreren Kindern von den Zulagen.
So wird die Auszahlung abgewickelt
Die Auszahlung beginnt mit dem Eintritt in den Ruhestand, aber frühestens mit 60 Jahren. Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sparer mindestens mit dem Gesamtbetrag ihrer Einzahlungen sowie aller erhaltenen Zulagen rechnen können. Die Riester-Rente wird lebenslang als Monatsbetrag ausgezahlt und muss versteuert werden. Sparer können zwischen zwei bis drei Möglichkeiten wählen:
- Die Rente wird von Beginn an monatlich ausgezahlt. Diese Variante ist dann die erfolgreichste, wenn Sparer ein hohes Alter erreichen.
- Sparer können sich zu Beginn der Auszahlungsphase 30 % des Kapitals in einem Betrag auszahlen lassen. Das hat allerdings zur Folge, dass in diesem einen Jahr mehr Steuern gezahlt werden müssen. Es ist jedoch in Absprache mit dem Anbieter möglich, sich diesen Einmalbetrag zum 1. Januar desjenigen Jahres auszahlen zu lassen, in dem kein Gehalt, sondern nur noch Rente bezogen wird. Das mindert die Steuerbelastung deutlich.
- Wer nur eine Kleinbetragsrente gem. § 18 SGB IV erhält (2023: 32,90 € West / 31,50 € Ost pro Monat), kann sich die Riester-Rente abfinden lassen. In diesem Fall wird steuerlich die sog. Fünftelregelung angewendet: Der Betrag wird zunächst gefünftelt, zum Jahreseinkommen addiert, dann die Steuerhöhe berechnet und diese dann verfünffacht. Auch bei dieser Variante ist es in den meisten Fällen lohnend, die Auszahlung auf den 1. Januar des Jahres zu verschieben, in dem keine Lohneinkünfte mehr erwartet werden.
Das hat sich bei der Riester-Rente geändert und das ist zu erwarten
Bis vor wenigen Jahren hat sich die Riester-Rente für Menschen mit einem geringen Einkommen nicht gelohnt: Sie mussten damit rechnen, dass die Riester-Rente auf die Höhe der Grundsicherung angerechnet wurde. Doch damit ist seit 2018 Schluss: Seitdem dürfen sowohl Riester-Renten als auch Betriebsrenten bis zu rd. 200 Euro immer behalten werden.
Es ist zu erwarten, dass sich diese Form der privaten Altersvorsorge weiterentwickeln wird. Da die Sparzinsen schon seit langem auf einem niedrigen Niveau verharren und in den nächsten Jahren nicht mit ihrem signifikanten Anstieg zu rechnen ist, fanden bereits Gespräche zwischen Verbraucherschützern, Anbietern und Politikern statt, die das Ziel hatten, die Riester-Rente zu stabilisieren. Die Riester-Rente soll nicht nur einfacher, sondern auch preiswerter werden. Das soll mit einem Riester-Standardangebot erreicht werden, womit ein Zugang zu aktienorientierten Anlagen geschaffen werden würde. Aktuell wird über ein Modell gesprochen, bei dem auf Steuererstattungen verzichtet und nur auf Zulagen gesetzt wird. Diese Zulage soll mit 50 Cent für jeden eingezahlten Euro für alle Sparer gleich sein. Auch für Selbstständige soll es künftig möglich sein, Riester-Verträge abzuschließen.
Vor- und Nachteile der Riester-Rente im Überblick
Die Vorteile:
- Die Rente wird bis zum Lebensende ausgezahlt und bleibt stabil.
- Der Staat beteiligt sich je nach Kinderzahl, Familienstand und Einkommen mit einer Förderquote von 25 bis 90 %.
- Junge Berufseinsteiger erhalten eine Bonuszulage.
- Im Fall einer Insolvenz oder Pfändung ist das angesparte Kapital geschützt, sofern Sparer regelmäßig die Zulage beantragt haben.
- Das Kapital wird mindestens in der Höhe der gesamten Einzahlungen und Zulagen ausgezahlt.
- Seit 2018 haben Sparer, die im Alter Sozialleistungen erhalten, einen Mindestfreibetrag von 100 Euro, der bei der Ermittlung der Grundsicherung nicht angerechnet wird. Der Betrag, um den die Riester-Rente 100 Euro übersteigt, wird zu 30 % nicht angerechnet. So können sich bis zu 202 Euro ergeben, die anrechnungsfrei bleiben.
Die Nachteile:
- Wenn Sparer vor dem Rentenbeginn versterben, gehen die Anbieter damit nicht einheitlich um. Die Versicherer zahlen an die Erben regulär den angesparten Betrag abzüglich der Zulagen und Steuervergünstigungen, andere Unternehmen übertragen ihn auf den Riester-Vertrag des Ehepartners oder des kindergeldberechtigten Kindes.
- Die Rente wird voll versteuert.
- Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre werden die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten gleichmäßig verteilt. Wer sich für einen Riester-Vertrag interessiert, sollte einen Tarif wählen, dessen Kosten nicht höher sind als die staatlichen Zulagen.
- Es profitieren insbesondere Menschen mit einem hohen Lebensalter. Wer nur wenige Jahre Riester-Rente erhält, bekommt im Verhältnis zum angesparten Betrag zu wenig Geld ausgezahlt.
- Die Vertragsbedingungen sind in zahlreichen Fällen so undurchsichtig, dass Laien die Hilfe von Fachleuten benötigen, um ein Angebot beurteilen zu können.
- Den Vertrag zu kündigen, wird den Versicherten schwer gemacht: Es müssen nicht nur die Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden, sondern auch die vom Anbieter erhobenen Gebühren. Tipp: Versicherte sollten den Vertrag beitragsfrei weiterlaufen lassen.