Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Versicherungsschutz für die freiwilligen Helfer auf der Baustelle

Im Gegensatz zum Erwerb einer Bestandsimmobilie bietet der Neubau die Möglichkeit, die Kosten durch Eigenleistung zu senken. Diese attraktive Option bietet sich vor allem dann, wenn sich im Freundes- und Verwandtenkreis Personen befinden, welche über handwerkliches Talent verfügen. Die Bank erkennt diese Eigenleistung als Eigenkapitalersatz an, für den Bauherrn wird die Realisierung der eigenen vier Wände deutlich günstiger. Für bestimmte Gewerke muss jedoch eine Qualifikation im weitesten Sinne nachgewiesen werden.

 

Die gesetzliche Regelung

Das Gesetz sieht vor, dass Bauhelfer vom Bauherrn spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen. Tätigkeiten am Bau sind nicht ungefährlich, der Gesetzgeber besteht für Bauhelfer, auch wenn es der Bruder oder Cousin ist, auf einer Unfallversicherung. Die Prämie dafür zu umgehen, gelingt kaum, da die Berufsgenossenschaft durch die Bauämter von jedem Bauvorhaben informiert wird. Unterbleibt die Meldung dennoch und es kommt zu einem Versicherungsfall, leistet die BG zwar, der Bauherr wird jedoch mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro belangt. Die Beiträge zur Bauhelferversicherung orientieren sich an den geleisteten Arbeitsstunden. Die Überlegung, der Bauherr sei durch die Bauherrenhaftpflicht abgesichert, ist falsch.

 

Private Ergänzung

Ein Unfall, gleich ob mit dem Fahrrad oder eben als Bauhelfer, kann glimpflich ausgehen, kann aber auch eine Existenz bedrohen. Die Leistungen aus der BG sind zwar „nett“, reichen aber im schlimmsten Fall nicht aus, die Existenzgrundlage für das restliche Leben im Fall einer Vollinvalidität zu sichern. Wenn Sie Bauhelfer beschäftigen, sind Sie in der Verantwortung. Es handelt sich bei Bauhelfern nicht um professionelle Gewerke, mit denen Sie auf reiner Geschäftsebene verkehren und die für ihr Schicksal selbst verantwortlich sind, sondern um Menschen aus Ihrem Umfeld, die Ihnen einen Gefallen tun. Es sollte daher selbstverständlich sein, dafür zu sorgen, dass bestimmte Risiken abgedeckt werden. Mehr als 100.000 Unfälle im Jahr am Bau sprechen eine deutliche Sprache.

 

Die Prämienberechnung der Bauhelferversicherung

Die spezielle Bauhelferversicherung kann von Ihnen im Umfang individuell ausgestaltet werden. Der Beitrag orientiert sich an der versicherten Leistung, die Prämie wird in den meisten Fällen als Einmalprämie kalkuliert. Da der Versicherungsschutz im Gegensatz zu einer klassischen Unfallversicherung nicht 24 Stunden am Tag weltweit greift, sondern auf die Tätigkeit am Bau beschränkt ist, fällt die Prämie auch deutlich niedriger aus. Professionelle Handwerker wissen um die Unfallgefahr am Bau. Für Laien stellt sich diese Gefährdung noch größer dar.

Siehe auch: https://www.bgbau.de/