Unter der Rubrik der Risikoversicherungen haben wir die Versicherungssparte der Sachversicherungen vereint. Dazu gehören diese Versicherungen:
Privathaftpflichtversicherung
Wer andere schädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. So steht es in § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Was das heißt, wird manchem erst klar, wenn er selbst in eine solche Situation gerät: Da geht es dann nicht nur um Sachkosten, um beschädigte Dinge zu reparieren oder wiederzubeschaffen; wird ein Mensch verletzt, muss der Schädiger die Arzt- oder Krankenhauskosten und eventuell sogar eine Rente bezahlen. Eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann dann die eigene wirtschaftliche Existenz dauerhaft ruinieren, denn das deutsche Recht kennt bei Privatpersonen keine Haftungsbegrenzung.
Das leistet eine private Haftpflichtversicherung
Um das zu verhindern, gibt es Privathaftpflichtversicherungen. Sie gehören zu den wenigen Versicherungen, die jedem uneingeschränkt zu empfehlen sind. Sie regeln die verursachten Schäden und wehren gleichzeitig unberechtigte Ansprüche ab. Die Voraussetzung ist, dass ein Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versicherbar.
Die einzelnen Versicherer bieten unterschiedliche Leistungen an. Versicherungsexperten raten jedoch zu Tarifen, die einen bestimmten Grundschutz enthalten. Dazu gehören Haftungsfälle, die beinahe jedem passieren können sowie bestimmte Mindestentschädigungen. Deshalb sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass eine private Haftpflichtversicherung diese Leistungsmerkmale enthält:
- Für Personen- du Sachschäden sollte die maximale Höhe der Entschädigung mindestens 10 Millionen Euro betragen.
- Es sollte voller Schutz für einen mindestens dreijährigen Aufenthalt im EU-Ausland sowie für einen mindestens einjährigen Aufenthalt außerhalb der EU gewährleistet sein.
- Bei Sachschäden an gemieteten Räumen sollte die minimale Entschädigungssumme mindestens 500.000 Euro betragen.
- Bei mindestens 10 Millionen Euro sollte die Entschädigungssumme liegen, wenn es um Schäden an Ferienimmobilien im Ausland geht.
- Wer beim Hüten von fremden Hunden oder Pferden einen Schaden verursacht, sollte mit mindestens 10 Millionen Euro abgesichert sein.
- Gegen Schäden bei Internetnutzung und Datenaustausch sollten Versicherte mit mindestens 50.000 Euro abgesichert sein.
- Wenn ein Schaden durch das Auslaufen von gewässergefährdenden Stoffen in einer haushaltsüblichen Menge entstanden ist, sollte der Versicherungsschutz greifen.
- Die maximale Entschädigungssumme für Vermögensschäden, die durch neu auftretende Risiken entstehen, sollte nicht weniger als 50.000 Euro betragen.
- Die maximale Entschädigungssumme durch Personen- und Sachschäden durch neu auftretende Risiken sollte drei Millionen Euro nicht unterschreiten.
Daneben sind weitere Risiken wie z. B. die Deckung für deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden (z. B. als privater Umzugshelfer) oder Schlüsselschäden versicherbar.
Hausratversicherung
Mit einer guten Hausratversicherung sind Versicherte gegen eine Reihe von Schadensereignissen abgesichert. Nach einem Einbruchdiebstahl oder nach Raub und Vandalismus werden die gestohlenen Gegenstände zum Neuwert ersetzt, ebenso bei einer Beschädigung des Hausrats bei einem Feuer (einschließlich Blitzschlag, Ex- oder Implosion und Absturz oder Anprall eines Flugzeugs) oder durch den Einfluss von Leitungswasser (einschließlich Frostschäden). Das gilt auch, wenn es durch Hagel oder Sturm zu Schäden am Inventar gekommen ist.
Eine Hausratversicherung schließt nicht nur die Wohnung inklusive der direkt anliegenden Balkone, Terrassen, Anbauten oder Garagen ein. Sie beinhaltet auch den Schutz von Kellerräumen, Garagen oder privat genutzten Räumlichkeiten in der Nähe der Wohnung.
Eine Hausratversicherung ist kein Muss. Sie ist jedoch zu empfehlen, wenn man einen größeren Inventarschaden nicht aus der eigenen Tasche ersetzen kann oder will.
Das ist mit einer Hausratversicherung versichert
Neben der Wiederbeschaffung des Inventars zum Neuwert sind auch zahlreiche Kosten im Vertragsumfang enthalten, die mit dem Schadensereignis im Zusammenhang stehen. Sofern nötig sind dies Transport- und Lagerkosten, Schutz- und Bewegungskosten, Kosten für Aufräumarbeiten und Bewachung, Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen sowie Reparaturkosten im Fall von Gebäudeschäden.
Auf Wunsch sind auch weitere Schadensereignisse wie z. B. Fahrrad- oder Gartenmöbeldiebstahl, Überspannungsschäden, Hotelkosten wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung oder Rückreisekosten nach einem Schadensfall im Urlaub versicherbar. Versicherungsexperten betonen, dass auch bei ähnlichen Leistungen die Tarife der einzelnen Assekuranzen erheblich voneinander abweichen können. Auf einen Versicherungsvergleich sollte darum nicht verzichtet werden.
Das kostet eine Hausratversicherung
Die Beitragshöhe hängt im Wesentlichen von der Wohnungsgröße, dem Inventarwert, dem Wohnort sowie den gewünschten Zusatzversicherungen ab. Wer den Tarif senken möchte, kann einer Selbstbeteiligung zustimmen.
Experten empfehlen, den Versicherungsschutz alle fünf Jahre zu überprüfen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist auch unter der Bezeichnung Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung geläufig. Sie richtet sich insbesondere an Eigentümergemeinschaften sowie Immobilienvermieter und sichert Schäden ab, die durch die fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflichten entstanden sind. Häufige Schadensfälle sind der Sturz von Passanten auf einem vor dem Grundstück verlaufenden Fußweg auf Schnee oder feuchtem Laub oder auf einer Außentreppe, weil die Beleuchtung nicht funktioniert hat. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dient auch dazu, die Berechtigung von Forderungen zu überprüfen. Insoweit kann sie als passive Rechtsschutzversicherung betrachtet werden.
Sofern der Versicherer als Ursache des Schadens grobe Fahrlässigkeit feststellt, kann er seine Leistung kürzen.
Die Haftung von Eigentümern beginnt bereits auf einem (noch) unbebauten Baugrundstück. Auch vor der Bebauung müssen z. B. die öffentlichen Gehwege, die an der Grundstücksgrenze verlaufen, in einem verkehrssicheren Zustand sein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird nicht mehr gebraucht, wenn Eigentümer selbst in ihr Haus einziehen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie über ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Wer mehrere Immobilien vermietet, benötigt für jede einzelne eine eigene Police.
Inhalte und Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Verbraucherschützer empfehlen eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Für die Berechnung der jährlichen Beiträge sind die Gesamtwohnfläche sowie der Bruttovorjahresmietwert entscheidend. Die Stiftung Warentest hat im April 2020 einige Beispiele veröffentlicht, mit welchen Versicherungskosten hier gerechnet werden sollte: Danach wurden für ein Zweifamilienhaus mit einem Brutto-Vorjahresmietwert von 20.000 Euro und einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern zwischen 30 und 180 Euro fällig, die Absicherung eines unbebauten Grundstücks von 1.200 Quadratmetern kostete zwischen 20 und etwas mehr als 100 Euro. Diese Beispiele zeigen: Ein Versicherungsvergleich spart bares Geld.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die im Zuge eines Rechtsstreits entstehen können. In der Regel beinhaltet die Police die Absicherung von Gerichtsverfahren eines bestimmten Rechtsgebiets, also Privat-, Wohn-, Berufs- und/oder Verkehrsrechtsschutz.
Wie sinnvoll ist eine Rechtsschutzversicherung?
Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, diese Versicherung zu benötigen, gering. Die Roland Rechtsschutzversicherung hat 2018 bei einer Umfrage ermittelt, dass nur etwas mehr als ein Viertel der Befragten in den letzten zehn Jahren an mindestens einem Gerichtsverfahren beteiligt war: nicht nur als Kläger oder Beklagter, sondern auch als Zeuge.
Bevor eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, sollte überlegt werden, ob und wofür sie genau benötigt wird. Gewerkschafts- oder Vereinsmitglieder sind oft bereits hierüber abgesichert.
Im zweiten Schritt sollte das Risiko eingeschätzt werden, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Wer täglich viel mit dem Auto unterwegs ist, könnte über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nachdenken. Menschen, die unter problematischen Arbeitsverhältnissen tätig sind, hilft eventuell eine Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Auch die eigene Neigung, einen möglicherweise mehrere Jahre dauernden Gerichtsprozess auszuhalten, sollte realistisch überprüft werden.
Das leisten und kosten Rechtsschutzversicherungen
Die Assekuranzen haben sowohl Pakete als auch Versicherungen für einzelne Lebensbereiche im Angebot. Wer sich für ein Paket entscheidet, hat damit die Privat-, Verkehrs-, Berufs- und Mietrechtsschutzversicherung abgedeckt. Arbeitsrechtsschutz ist derzeit nur in einem Paket zu bekommen, Mietrechts- und Verkehrsrechtsschutz sind auch einzeln vereinbar. Bei einer Paketversicherung muss mit einem Jahresbeitrag von mindestens 200 Euro gerechnet werden.
Eine Rechtsschutzversicherung ist allerdings kein Freifahrtschein, eine private Prozesslawine loszutreten. Für bereits laufende Prozesse werden ohnehin keine Kosten übernommen, und bei einem neuen sich abzeichnenden Rechtsstreit muss der Versicherer vorab wegen der Kostenübernahme kontaktiert werden. Schätzt er das Prozessrisiko als zu hoch ein, müssen Versicherte mit einer Ablehnung rechnen. Darüber hinaus sind Rechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäß mit hohen Prozesskosten verbunden sind, von vornherein nicht mitversichert. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten rund um den Hausbau.
In den meisten Policen finden sich außerdem Wartezeiten von drei Monaten ab Vertragsschluss.
Fast alle Rechtsschutzversicherungen bieten eine Anwalts-Hotline an. Hier kann auf kurzem Weg ein Anwalt angerufen werden, um Rechtsfragen zu beantworten. In vielen Fällen können auch Fragen gestellt werden, die in nicht versicherte Rechtsgebiete fallen.
Unter den Rechtsschutzversicherungen gibt es sehr große Preisunterschiede. Wie die Stiftung Warentest herausfand, kostet eine Paketversicherung derzeit pro Jahr zwischen 180 und 600 Euro. In vielen Fällen spielt auch der Wohnort bei der Tarifgestaltung eine Rolle. Die preisgünstigste gute Versicherung ist mit 150 Euro Selbstbeteiligung für jährlich 257 Euro zu haben.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Ein Tier zu haben, ist eine Bereicherung, als Halter übernimmt man aber auch viel Verantwortung. Das gilt auch dann, wenn durch das Verhalten des Tieres Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden oder auch Folgeschäden auftreten. Für Hunde- und Pferdehalter gibt es daher die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Das sollte man über Hundehaftpflichtversicherungen wissen
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Für die Versicherung von Hunden haben jedoch die Bundesländer eigene Vorschriften eingeführt, die entweder eine Versicherungspflicht für als gefährlich geltende Hunderassen oder alle Hunde vorsehen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Verpflichtung, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Jagdhunde fallen nicht unter die Hundehaftpflichtversicherung. Für sie gibt es eigene Jagdhaftpflichtversicherungen.
Die Deckungssumme sollte nicht unter fünf Millionen Euro liegen, der Versicherungsschutz für die Hundehaftpflicht sollte Schäden an der selbst bewohnten Mietwohnung, Deckschäden, Vermögensschäden sowie einen Auslandsschutz umfassen.
Eine gute Hundehaftpflichtversicherung kostet aktuell etwas mehr als 40 Euro pro Jahr, bei als gefährlich eingestuften Hunderassen etwa das Doppelte. Die Beiträge lassen sich durch eine Selbstbeteiligung und die Versicherung von mehreren Hunden senken. Eine niedrigere Deckungssumme wirkt sich nicht nennenswert auf die Höhe der Beiträge aus.
Gut zu wissen: Die Versicherung leistet auch bei Schäden, die entstehen, während der Hund bei einem Hundesitter ist. Sie zahlt nicht, wenn einem Familienmitglied durch das Tier ein Schaden zugefügt wird.
Das gilt für eine Pferdehaftpflichtversicherung
Eine Verpflichtung für Eigentümer von Pferden, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen, gibt es nicht. Angesichts der hohen Schäden, die durch das schreckhafte Verhalten eines Pferdes entstehen können, sollte jedoch unbedingt über diesen Schutz nachgedacht werden.
Auch für diese Versicherung sollte die Versicherungssumme nicht unter fünf Millionen Euro liegen.
Halter von Hengsten sollten darauf achten, dass die Police die Übernahme von Deckschäden beinhaltet. Wer sein Pferd verleiht, sollte Wert darauf legen, dass die Versicherung auch eine Klausel zur Reitbeteiligung enthält. Flurschäden, die entstehen, wenn mit dem Pferd über Äcker und Wiesen geritten und so der Landwirt geschädigt wird, sollten immer von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen werden.
Pferdehalter sollten mit einem Jahresbeitrag von etwas mehr als 100 Euro rechnen.
Wie sind andere Haustiere versichert?
Katzen, Meerschweinchen, Vögel und andere kleinere Haustiere sind über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, die von einem Haustier im eigenen Haushalt des Halters verursacht werden.
Kfz-Versicherung
Fahrzeughalter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und können eine Kaskoversicherung abschließen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber schreibt für die verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherungen vor, dass sie für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden mindestens 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden mindestens 50.000 Euro abdecken müssen. Damit werden Schäden beglichen, die anderen Menschen und ihren Fahrzeugen zugefügt worden sind. Da sich diese schnell aufsummieren können, empfehlen Versicherungsexperten höhere Deckungssummen von pauschal mindestens 100 Millionen Euro. Wichtig zu wissen: Bevor man mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland fährt, sollte man überprüfen, ob die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung dort gültig ist. Die Kfz-Haftpflicht hat über die Regulierung der Schäden hinaus auch die Funktion, ungerechtfertigte Ansprüche zurückzuweisen.
Optional können in den Versicherungsvertrag die sog. Mallorca-Police, Verkehrsrechtsschutz, Fahrerschutz, ein Kfz-Schutzbrief oder eine Unfallversicherung aufgenommen werden.
Der Beitrag (ohne zusätzliche Versicherungen) wird aus den sogenannten Freiheitsklassen (Typklasse, Regionalklasse,Schadenfreiheitsklasse) dem Alter des Fahrzeughalters, dem Datum der bestandenen Führerscheinprüfung, der jährlichen Fahrleistung, der Fahrerzahl und dem üblichen Stellplatz ermittelt. - Teil-oder Vollkaskoversicherung
Wer das eigene Fahrzeug schützen will, kann dies mit einer Teil-oder Vollkaskoversicherung tun. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, ist jedoch relativ teuer. Deshalb wird sie vor allem für neue Fahrzeuge empfohlen, die bis zu fünf Jahre alt sind, sowie für geleaste oder über einen Kredit finanzierte Wagen.
Eine Teilkaskoversicherung zahlt für eine begrenzte Reihe von Schäden (z.B. Glasbruch, Kurzschluss- oder Unwetterschäden) und schließt Schäden, die durch das Verschulden des Halters oder Vandalismus entstanden sind, aus.
Die Beiträge hängen im Wesentlichen vom Fahrzeugtyp, Wohnort und der Schadensfreiheitsklasse des Halters ab.
Als überflüssig kann die Insassen-Unfallversicherung angesehen werden. Diese Schäden sind immer durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt – die eigene oder die des Unfallgegners.
Gebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung wird als verbundene Versicherung bezeichnet, weil sie mehrere Risikogruppen bündelt: Sie leistet als Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserversicherung und bei einem Anprall oder Absturz eines Flugzeugs und/oder seiner Ladung. Sie zahlt hauptsächlich für Sachschäden zum Neu- oder Reparaturwert, übernimmt jedoch auch die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen. Beispielhaft seien hier Abbruch- und Aufräumkosten oder Rettungskosten genannt. Sollte das Gebäude einen Totalschaden erlitten haben, zahlt die Gebäudeversicherung immer den Wiederaufbau zu den aktuell üblichen Baupreisen.
Es gibt zwar keine Verpflichtung, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, es ist aber angesichts der hohen Schäden, die an einem Gebäude entstehen können, unbedingt zu empfehlen.
Zusätzliche Leistungen einer Gebäudeversicherung
Wenn Kunden der übliche Leistungsumfang nicht genügt, können sie sich für zusätzliche Deckungserweiterungen entscheiden. Das kann die Versicherung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, aber auch die Übernahme der Entsorgungskosten von kontaminiertem Erdreich sein.
Eine Gebäudeversicherung deckt die sog. Elementarschäden (Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdfall, Lawinen, Schneedruck, u. U. auch Starkregen und Blitzschlag) nur ab, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. In Risikogebieten ist die Prämie höher oder der Versicherungsschutz wird von der Assekuranz abgelehnt.
Darauf sollten Verbraucher achten
Ein sehr wichtiges Leistungsmerkmal einer Gebäudeversicherung ist die Begleichung von Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Diese Art des Verschuldens gehört nicht zu einer Standardversicherung, bietet aber einen sehr guten Schutz.
Die Police sollte außerdem die Wasserzu- und –ableitungsrohre sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch außerhalb absichern. Sehr wichtig ist auch die Übernahme der Kosten, die für den Schutz sowie Aufräum-, Abbruch- und Bewegungsarbeiten aufgebracht werden müssen. Fachleute weisen auch darauf hin, dass Kosten, die durch die Dekontamination von Erdreich, Überspannungsschäden oder behördliche zusätzliche Auflagen entstehen, von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden.
So wird die Versicherungssumme berechnet
Alle Versicherer ermitteln den Betrag, der nötig wäre, um das Haus in derselben Größe und Ausstattung wiederherzustellen. Dazu gibt es verschiedene Methoden:
- Der gleitende Neuwert setzt beim fiktiven Wert von 1914 an und wird jährlich angepasst. Auf dieser Grundlage wird eine Unterversicherung verhindert.
- Der Wohnflächentarif legt einen Wert anhand von Größe und Ausstattung des Hauses sowie eine maximale Entschädigungsgrenze fest. Kommt es viele Jahre nach dem Vertragsschluss zu einem großen Schaden, kann sich eine Unterversicherung ergeben.
- Ein Wertgutachten berücksichtigt den (aktuellen) Verkehrswert, bezieht sich in der Regel aber nicht auf die Wiederaufbaukosten. Deshalb und wegen der Gutachterkosten ist es nicht zu empfehlen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauherren haben für alles, was auf ihrer Baustelle passiert, die Verantwortung. Das gilt auch dann, wenn sie einen Bauunternehmer, Handwerker oder Architekten beauftragt haben. Deshalb sollten Bauherren nicht auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten. Sie zahlt, wenn sich z. B. auf der Baustelle Personen verletzen.
Wann wird eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt?
Wenn es nur um kleinere Bauprojekte wie beispielsweise einen Umbau geht, ist eine Privathaftpflichtversicherung völlig ausreichend: Sie kommt – je nach Vertrag – für Schäden bei Bauarbeiten zwischen 25.000 und 50.000 Euro auf. Bauherrenhaftpflichtversicherungen springen jedoch bei Schäden ein, die üblicherweise bei größeren Bauvorhaben entstehen: Das können Gewässerverunreinigungen nach dem versehentlichen Einleiten von Farbe oder Schädigungen, die durch Rammarbeiten ausgelöst werden, sein.
Worauf müssen Bauherren beim Abschluss einer Bauherrenversicherung achten?
Die Versicherung muss vor dem Baubeginn abgeschlossen werden, da die Bauherrenhaftung bereits einsetzt, wenn ein Architekt oder ein Bauunternehmen mit der Planung beauftragt wird.
Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Die Versicherungsdauer endet nach spätestens zwei Jahren oder mit Beendigung der Bauarbeiten.
Wenn ein Haus ohne eine Baufirma oder einen Architekten gebaut wird, lehnen die Assekuranzen den Abschluss einer Bauherrenversicherung ab. Eigenleistungen werden von ihnen ohnehin als Risikosteigerung angesehen: Wenn sie den Gegenwert von 20.000 Euro übersteigen, verteuert sich die Police erheblich.
Für die Ermittlung des Beitrags wird die Bausumme zugrunde gelegt. Der Bauherr muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die erwartete Bausumme mitteilen. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten wird die Höhe der tatsächlichen Baukosten errechnet und der Versicherungsbeitrag auf dieser Grundlage abschließend festgelegt.
Wenn Bauherren nach dem Ende der Bauarbeiten beim selben Versicherer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, werden oft Rabatte gewährt.
Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflicht- oder Amtshaftpflichtversicherung ist das Gegenstück der Berufshaftpflichtversicherung der Angestellten in der Privatwirtschaft für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (öD).
Beamte sind nach § 839 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schadensersatzpflichtig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig einem Dritten gegenüber ihre Amtspflicht verletzt und ihn geschädigt haben. Nach § 75 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) müssen sie ihrem Dienstherrn die Schäden ersetzen, die ihm durch die Amtspflichtverletzung entstanden sind. Der Haftungsumfang für Angestellte im öD ist in den jeweiligen Tarifverträgen geregelt.
Das Risiko, für einen in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit entstandenen Schaden vom Dienstherrn zum Ersatz herangezogen zu werden, ist für viele Beamtengruppen groß. Das Spektrum reicht von der Verletzung der Aufsichtspflicht bei Lehrkräften bis zur Sachbeschädigung beim Fahren von Dienstfahrzeugen. Der Dienstherr kommt für Schäden auf, die auf Fahrlässigkeit beruhen; bei grober Fahrlässigkeit streckt er die Schadenssumme zwar zunächst vor, wendet sich dann aber an seinen Beamten oder Angestellten. Von diesem müssen dann müssen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ersetzt werden.
Das sollte man vor dem Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung wissen
Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, ist möglicherweise schon versichert, ohne es zu wissen. Viele Gewerkschaften haben zu diesem Zweck eine Gruppenversicherung abgeschlossen. Wer davon nicht profitieren kann, sollte eine hohe Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro wählen. In einer Diensthaftpflichtversicherung ist immer der sog. passive Rechtsschutz, also das Abwehren von unberechtigten Forderungen, enthalten. Versicherte, die mit der Aufbewahrung von Dienstschlüsseln betraut sind, sollten diese Tätigkeit mitversichern.
So wird die Beitragshöhe für eine Diensthaftpflichtversicherung ermittelt
Die Versicherer berechnen die Beiträge anhand der Höhe der Versicherungssumme, der vereinbarten Leistungen sowie der eventuell gewünschten Selbstbeteiligung. Gute Policen werden ab ca. sechs Euro pro Monat angeboten.