Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

Bauherrenhaftpflicht: Haftpflichtversicherung speziell für Bauherren

Die Bauherrenhaftpflicht wird zwar im Gegensatz zur Feuerrohbauversicherung nicht von der Bank verlangt, gehört aber eigentlich zu den Pflichtversicherungen. Eine berechtigte Schadensersatzforderung eines Dritten kann Sie als Bauherren finanziell ruinieren. Als Bauherr sind Sie in der Pflicht, die Baustelle ordnungsgemäß durch einen Bauzaun zu sichern. Das Schild „Zutritt verboten – Eltern haften für ihre Kinder“ entbindet Sie in keiner Weise von Haftungsansprüchen. Das bereits auf der Startseite angeführte Beispiel mit dem herabfallenden Dachziegel wäre ärgerlich aber vergleichsweise harmlos.

Drastischer sind die Folgen, wenn ein Passant in eine unzureichend gesicherte Baugrube stürzt und sich so schwer verletzt, dass lebenslange Einschränkungen zurückbleiben. Als Verursacher, auch indirekt, sind Sie im Regress.

Die Bauherrenhaftpflicht prüft zunächst, ob die gegen Sie geltend gemachten Schadensersatzforderungen gerechtfertigt sind. Ist dies der Fall, reguliert der Versicherer diese Schadensersatzansprüche.

 

Prämienberechnung bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Prämie für die Bauherrenhaftpflicht berechnet sich auf der Grundlage mehrerer Faktoren. Die Höhe der Versicherungssumme spielt dabei natürlich eine wesentliche Rolle. Hier gilt, wie für die private Haftpflichtversicherung auch: je höher, umso besser. Die Dauer der Objekterstellung beeinflusst den Beitrag ebenfalls. Die Verträge werden in der Regel mit sechs, zwölf oder 24 Monaten Laufzeit angeboten. Je kürzer die Vertragslaufzeit ausfällt, umso günstiger wird der Beitrag. Die Erstellung eines Fertighauses wird ebenfalls mit einer niedrigeren Prämie eingestuft als die Erstellung eines Massivhauses. Zu guter Letzt spielt die Eigenleistung eine Rolle. Die Eigenleistung am Neubau senkt natürlich die Finanzierungskosten und ermöglicht Ihnen hohe Einsparungen. Versicherer stufen jedoch die Ausführung der Gewerke durch gelernte Facharbeiter als sicherer ein als die Eigenleistung. Je höher der Anteil der Eigenleistung ausfällt, desto teurer wird die Prämie für die Versicherung.