Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Depot | Generell handelt es sich bei einem Depot um einen Sammel- und Aufbewahrungsort. Im Bankwesen ist ein Depot jedoch ein Konto für die Verbuchung von Wertpapieren. Anleger, die Wertpapiergeschäfte vornehmen möchten, müssen ein Depot vorweisen können. Eine Auslieferung von Wertpapieren ohne Depotverbuchung findet heute kaum noch statt. Die Führung eines Depots wird von Banken, Brokern und Fondsgesellschaften angeboten. Ein Depot basiert auf einem Depotvertrag und kann auch online eröffnet und abgeschlossen werden. Die Pflichten des Depotverwahrers und die Details zur Wertpapier-Verbuchung oder Depotüberwachung ergeben sich aus dem Depotvertrag. Für jedes Depot wird ein Referenzkonto benötigt, über das die relevanten Zahlungen verbucht werden können. Im Depot selbst werden nur die Buchungsvorgänge erfasst, die sich auf die Wertpapiere beziehen. Die damit verbundenen Zahlungen, Gebühren und Erträge werden über das Referenzkonto abgewickelt, bei dem es sich häufig um ein Girokonto handelt. Das Referenzkonto wird beim Depotverwahrer geführt. Die Kosten für die Führung von Depots und weitere Dienstleistungen im Wertpapier-Bereich variieren enorm. Depotkonten dürfen nur von zugelassenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten geführt werden. Die Depotverwahrung nach dem Depotgesetz sieht die Girosammelverwahrung oder die Streifbandverwahrung vor. Aufbewahrt und gelagert werden können in einem Depot alle Arten von Wertpapieren, also auch Aktien, Derivate, Anleiten, Zertifikate oder Genussscheine. Wertpapiere, die sich in einem Depot befinden, bleiben stets im Eigentum des Kunden. Geht der Depotverwahrer in Insolvenz, gehören die Depotbestände nicht zur Insolvenzmasse. Ein Depot kann heute bei Direktanbietern, Online-Brokern und Online-Banken auch via Internet eröffnet werden, um sich den Gang zur Bankfiliale zu ersparen. Nach Eingabe aller Daten erfolgt jedoch auch bei der Online-Eröffnung eine Legitimationsprüfung mittels Postident, bevor das Depot eröffnet und der Depot-Vertrag geschlossen wird. |