Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Geheimhaltungsvereinbarung

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Stillschweigen in Bezug auf Verhandlungen, Gesprächsinhalte, Unterlagen, Ergebnisse, Dokumente und andere sensible Informationen vereinbart wird. Das Abschließen einer Geheimhaltungsvereinbarung bedeutet also, dass sich der Unterzeichner verpflichtet, Informationen und Dokumente, die ihm bekannt gemacht oder zur Verfügung gestellt wurden, geheim zu halten und keiner anderer Verwendung zuzuführen.

Geheimhaltungsvereinbarungen werden häufig im Zusammenhang mit Firmenübernahmen, Patenten, Lizenzvergaben und Fusionen geschlossen. Im Gegensatz zum Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, für das es mitunter gesetzliche Vorgaben gibt, kann eine Geheimhaltungsvereinbarung frei formuliert werden. Was in einer Geheimhaltungsvereinbarung integriert werden sollte ist die Benennung der jeweiligen Vertragsparteien, der konkrete Vertragsgegenstand, die Dauer der vereinbarten Geheimhaltung und die Strafen, falls der Geheimhaltungsverpflichtung zuwider gehandelt wird.

Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung können sich Unternehmer und Freiberufler vor Schadensersatzforderungen schützen, die im Falle der Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung entstehen könnten. Sofern Freiberufler oder Unternehmer also trotz unterzeichneter Geheimhaltungsvereinbarung sensible und unternehmensinterne Informationen, Kundendaten oder Unternehmensinterna weitergegeben haben, tritt die Berufshaftpflichtversicherung für potenzielle Schadensersatzansprüche ein. Je nach Versicherungsvertrag können von dem Schutz auch zusätzliche Kosten und Umsatzausfälle des geschädigten Kunden umfasst sein.

Synonyme: Vertraulichkeitsvereinbarung,Verschwiegenheitsvereinbarung,NDA,CDA