Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
IT-Haftpflichtversicherung | Bei einer IT-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine berufsspezifische Absicherung für diverse IT-Berufe. Alle Unternehmen und Freiberufler, die sich beruflich mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie Netzwerken beschäftigen, können potenzielle Schäden durch diese individuelle Form der Haftpflichtversicherung absichern. Hierzu gehören beispielsweise Programmierer, Software-Entwickler, Systemadministratoren, Fachinformatiker, Berater und Dienstleister. Ebenfalls profitieren Unternehmen wie Internetagenturen oder Webhoster von einer IT-Haftpflichtversicherung. Unabhängig davon, ob eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im IT-Bereich ausgeübt wird, besteht immer das Risiko, durch die Tätigkeit selbst einen Vermögens- oder Sachschaden (beim Kunden) zu verursachen. In dieser Branche wird viel mit Geheimhaltungsverpflichtungen, Datenschutzvorgaben und Haftungsklauseln in Projektverträgen gearbeitet, weshalb schon kleinste Ungenauigkeiten zu einem immensen Schaden führen können. Verantwortliche im IT-Bereich haften für eine Vielzahl von Schäden, gegen die eine IT-Haftpflichtversicherung absichern kann. Je nach Vertrag und Tarif kann eine IT-Haftpflichtversicherung Bußgelder bei Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen, Schäden wegen leichter und/oder grober Fahrlässigkeit sowie Verdienstausfälle beim Kunden erstatten. Auch ein zusätzlicher Baustein mit Rechtsschutz in Straf-, Vergütungs- und Insolvenzanfechtungs-Sachen kann bei einer IT-Haftpflichtversicherung integriert werden. Grundsätzlich abgedeckt werden durch die IT-Haftpflichtversicherung die beim Kunden entstandenen Schäden wie beispielsweise bei Datenverlusten oder Programmierungsfehlern sowie Eigenschäden. Über einzelne Bausteine können dann zusätzlich Schäden wegen Rücktritt, außerordentliche Kündigung oder Ausfall von wichtigen Mitarbeitern abgesichert werden. IT-Haftpflichtversicherungen lassen sich demnach individuell den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und reduzieren demnach das unternehmerische Risiko. |