Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Minimum Capital Requirement

Beim Minimum Capital Requirement (MCR) handelt es sich um die Mindestkapitalanforderung an Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen. Das MCR beschreibt die Kapitaluntergrenze, die die Gesellschaften mindestens mit Basiseigenmitteln oder anrechnungsfähigen Mitteln abdecken müssen.

Sollte einer Versicherungsgesellschaft drohen, das Minimum Capital Requirement nicht mehr abdecken zu können, so muss sie innerhalb von drei Monaten die Aufsichtsbehörde darüber informieren und einen kurzfristigen sowie realisierbaren Finanzierungsplan vorlegen. Aus diesem Plan muss hervorgehen, wie die Versicherungsgesellschaft die erforderlichen Mittel innerhalb von drei Monaten erhöhen wird oder aber das Risikoprofil senken kann, um das MCR wieder abzudecken. Unterschreitet eine Gesellschaft das Minimum Capital Requirement dauerhaft, kann die Aufsichtsbehörde eine freie Verfügung über die Vermögenswerte der Gesellschaft einschränken oder sogar untersagen. Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde können im schlechtesten Fall auch den Entzug der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb bedeuten.

Berechnet wird die Höhe des Minimum Capital Requirement nach einem Faktormodell, bei dem Prämienrisiken, Reserverisiken und spartenspezifische Besonderheiten Berücksichtigung finden. Als Untergrenze ist ein fester Kapitalbetrag vorgeschrieben, der von den jeweiligen Versicherungszweigen abhängt. Das MCR muss vierteljährlich neu berechnet werden.

 

 

Synonyme: MCR