Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schadenregulierungskosten

Die Schadenregulierungskosten umfassen die personellen und sachlichen Kosten für die Regulierung von Schäden durch Versicherungsgesellschaften. Unterschieden wird zwischen direkten, indirekten, externen und internen Schadensregulierungskosten.

  • direkte Schadenregulierungskosten
    Bei direkten Schadenregulierungskosten handelt es sich um Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang zum Schaden stehen. Diese Schadenregulierungskosten können dem jeweiligen Schaden zugeordnet werden und beinhalten keine Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder andere Entschädigungsleistungen.

  • indirekte Schadenregulierungskosten
    Dem gegenüber stehen die indirekten Schadenregulierungskosten, die bei der Schadenregulierung zwar entstehen, aber nicht unmittelbar dem Schaden zugeordnet werden können. Zu den indirekten Schadenregulierungskosten gehören beispielsweise Gehälter, Löhne, Energiekosten oder Büromieten von der Versicherungsgesellschaft.

  • externe Schadenregulierungskosten
    Externe Schadenregulierungskosten sind einem Schaden zuzuordnende Kosten, die durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Interne Schadenregulierungskosten sind innerbetriebliche Kosten.

 

Synonyme: direkte Schadenregulierungskosten, indirekte Schadenregulierungskosten, externe Schadenregulierungskosten