Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Solvency I und II | Versicherungsgesellschaften sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und vom Kapitalmarkt. Sich gegen verschiedene Risiken absichern zu können, gehört sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu den existenziellen Grundlagen. Hierzu gehören Versicherungen gegen Unfall, Krankheit, Tod sowie gegen Unwetter, Sturm, Brand, Ernteausfälle oder Sachschäden. In allen Fällen und noch viel mehr Beispielen erfüllen Versicherungen sowie Rückversicherungen eine wichtige Funktion. Unter Solvency I wurden regulierende und kontrollierende Vorschriften und Regelungen für Versicherungsunternehmen etabliert. Die ersten Solvency I Richtlinien wurden bereits 1973 erlassen. In der Folge wurden viele weitere Regelungen umgesetzt, sodass Solvency I am 01. Januar 2016 durch das Richtlinienwerk Solvency II abgelöst wurde. Solvency II beinhaltet eine Zusammenfassung verschiedener Gesetze und Richtlinien für Versicherungsgesellschaften. Diese betreffen Koordinierungs- und Verwaltungsvorschriften, Beaufsichtigung, Sanierung oder Liquidation. Die Umgestaltung von Solvency I zu Solvency II wurde u.a. aus der Erkenntnis notwendig, dass die Kapitalanforderungen an Versicherungsunternehmen häufig nicht dem vorhandenen Risiko entsprachen. Die Berechnung von Risiken und des dafür notwendigen Kapitals wurde in Solvency II als zentrales Element definiert. Für einige kleine Versicherungsgesellschaften hat Solvency I noch immer Gültigkeit. |