Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Aktie

Eine Aktie stellt einen Anteil an einer Aktiengesellschaft dar. Beim Erwerb von Aktien werden entsprechende Mitgliedschaftsrechte erworben. Der Aktiengesellschaft dienen Aktien der Beschaffung von Kapital. Nennwertaktien repräsentieren einen auf volle Euro lautenden Nennwert, während Stückaktien oder Quotenaktien eine Beteiligung ohne Betrag am Grundkapital ausweisen. In diesen Fällen sind alle Stückaktien im gleichen Umfang am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt.

Aktien sind Wertpapiere für die Beteiligungsfinanzierung und verbriefen den Aktionären entsprechende Mitgliedschaftsrechte. Sofern die Satzung der Aktiengesellschaft die Verbriefung vorsieht, erhalten Aktionäre Aktien in Papierform. Ansonsten wird mit Sammelurkunden oder Globalurkunden verbrieft. Unterschieden wird zwischen Inhaberaktien, die auf den Inhaber ausgestellt sind, und Namensaktien. Vinkulierte Namensaktien dürfen nur mit Genehmigung weiterverkauft werden.

Je nach Umfang der verbrieften Rechte gibt es auch Stammaktien, die dem Aktionär alle satzungsmäßigen und gesetzlichen Aktionärsrecht einräumen. Bei Vorzugsaktien handelt es sich hingegen um Aktien, die mit zusätzlichen Rechten wie etwa einer Mindestdividende ausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien wird Emission genannt.

Zu den Rechten und Pflichten eines Aktionärs gehört das Recht auf Dividende und zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Dem Aktionär wird in der Hauptversammlung ein anteilsmäßiges Stimmrecht eingeräumt. Beim Erwerb von Aktien trifft den Aktionär die Pflicht, die entsprechende Kapitaleinlage zu leisten. Je nach Satzung können den Aktionären auch Nebenpflichten auferlegt werden.

Der Erwerb von Aktien kann verschiedene Gründe haben: Zum einen handelt es sich beim Aktienkauf um eine dauerhafte, ertragversprechende Kapitalanlage. Zur Vermeidung von Geldwertverlusten werden Aktien auch zur Sachwertbeteiligung erworben. Aus Spekulationsmotiv werden Aktien zur Gewinnerzielung aus Kauf und Verkauf erworben. Großanleger möchten durch ihren Aktienkauf häufig Einfluss auf die Geschäftspolitik der Aktiengesellschaft bis hin zur kompletten Beherrschung der AG nehmen. Ein Aktienerwerb muss steuerlich berücksichtigt werden.

Synonyme: share