Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Inventarblatt | Ein Inventarblatt wird bei einer Hausratversicherung oder Geschäftsversicherung genutzt, um die Versicherungssumme richtig einschätzen und bewerten zu können. Die Angaben aus dem Inventarblatt dienen demnach der Wertermittlung. Das Inventarblatt wird als auszufüllendes Formular ausgegeben. Um den Basishausrat zu berechnen, sollen beispielsweise Wertangaben zu Betten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Vorhängen, Lampen, Teppichen, Haushaltsgeräten, Maschinen, Apparaten und Kleidungsgegenständen gemacht werden. Angegeben wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert bzw. der aktuelle Neuwert eines jeden Gegenstandes, um die Beträge dann zu addieren und die Versicherungssumme daraus zu errechnen. Bei einer Hausratversicherung soll die Versicherungssumme immer so ausgewählt werden, dass bei einem Schaden das komplette Mobiliar und der gesamte Hausrat erstattet werden können. Das Inventarblatt dient vor Beginn des Versicherungsverhältnisses der Ermittlung des aktuellen Wertes und als Gedankenstütze, um später überprüfen zu können, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Nur wenn die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ist ein ausreichender Schutz vorhanden. Durch das Inventarblatt kann eine Unterversicherung ausgeschlossen werden. Wird nämlich eine Versicherungssumme zu niedrig gewählt, kann die Versicherungsgesellschaft aufgrund der Unterversicherungen die Leistungen kürzen. Inventarblätter werden insbesondere bei Hausratversicherungen in der Schweiz verwendet. Eine Alternative zum Inventarblatt ist ein Hausrat-Rechner, der von vielen Gesellschaften online angeboten wird. |