Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Neuwert

Beim Neuwert handelt es sich um einen Begriff aus dem Versicherungsrecht. Hiernach handelt es sich bei dem Neuwert um den Betrag, der für die Wiederbeschaffung einer Sache aufgebracht werden muss, die in Art, Funktion und Güte der beschädigten oder zerstörten Sache entspricht. In vielen Fällen stellt der Neuwert also den Wiederbeschaffungswert am Schadenstag dar.

Wann eine Versicherung den Neuwert oder den Zeitwert erstattet, kommt auf die Versicherungssparte und den gewählten Tarif an. Während der Neuwert den aufzuwendenden Betrag darstellt, um eine Sache in gleicher Art und Güte neuwertig herzustellen, handelt es sich bei dem Zeitwert um den Betrag, den versicherte Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens besitzen.

Haftpflichtversicherungen müssen sich an das Haftungsrecht nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) halten und ihre Leistungen nach dem tatsächlichen Wert von Sachen bemessen. Geschädigte dürfen nach einem Schaden nicht schlechter gestellt werden als vor dem Schaden. Beschädigte Gegenstände werden also repariert. Ist eine Reparatur ausgeschlossen, wird von der Versicherung der tatsächliche Wert - also der Wert, den der Gegenstand vor dem Schaden innehatte, ersetzt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach einem Unfall über Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert abgerechnet. Eine Besonderheit bilden hier die Kfz-Kaskoversicherungen, die für eine bestimmte Zeit nach einem Fahrzeugkauf auch zum Neuwert versichern. Wird innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen, erstattet die Versicherungsgesellschaft den Neuwert.

Hingegen wird bei Wohngebäudeversicherungen oft der gleitende Neuwert versichert. Beim gleitenden Neuwert handelt es sich um den Betrag, der aufgewendet werden muss, um eine neue Immobilie nach aktuell gültigen Vorschriften zu errichten. Hausratversicherungen versichern den Wiederbeschaffungswert zum Neupreis, also nicht zum Neuwert. Wenn eine Sache nicht repariert werden kann, erstattet die Versicherung den Neupreis, der für eine Neuanschaffung der Sache erforderlich wäre.