Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Invitatiomodell | Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Versicherungsvertrag abzuschließen; entweder nach dem klassischen Antragsmodell oder aber nach dem Invitatiomodell. Beide Varianten ersetzen seit dem Jahr 2008 das bis dahin genutzte Policenmodell. Nach dem Policenmodell stellte ein Versicherungsnehmer einen schriftlichen Antrag als rechtliches Angebot, das durch die Versicherungsgesellschaft durch die Zusendung der Police und weiterer Unterlagen angenommen wurde. Das Policenmodell wurde in der Vergangenheit häufig kritisiert, weil Versicherungsnehmer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen regelmäßig erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt haben. Das AntragsmodellBeim Antragsmodell erklärt der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen abschließen zu wollen. Nimmt die Versicherungsgesellschaft dieses Angebot an, kommt der Versicherungsvertrag zustande. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung alle erforderlichen Informationen erteilt hat. Diese Rechtzeitigkeit ist mitunter abhängig vom Einzelfall, da es keine starren Fristen gibt. Versicherungsnehmer sollen auf jeden Fall die Möglichkeit haben, die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Bedingungen zu lesen und zu verstehen. Das InvitatiomodellDieses leitet sich vom lateinischen Wort „invitatio“ ab, was mit „Einladung“ übersetzt werden kann. Beim Invitatiomodell stellt der Versicherungsnehmer unverbindlich eine Anfrage an eine Versicherungsgesellschaft und bittet um Unterbreitung eines Angebotes, das seinen Vorgaben entspricht. Die für den Versicherungsvertrag erforderlichen Angaben gibt der Versicherungsnehmer zu diesem Zweck in einem Erfassungs- oder Erhebungsbogen ein. Auf dieser Grundlage erstellt die Versicherungsgesellschaft einen als Angebot zu wertenden Vertragsvorschlag und fügt alle notwendigen Informationen und Bedingungen bei, damit sich der Versicherungsnehmer entweder für oder gegen den Vertragsschluss entscheiden kann. Beim Invitatiomodell gibt der Versicherungsnehmer dann eine Annahmeerklärung ab, sofern er diesem Angebot zustimmt. Die Annahme kann auch dadurch erfolgen, dass der Versicherungsnehmer stillschweigend die erste Beitragszahlung vornimmt. Da beim Invitatiomodell der Versicherungsvertrag erst durch Angebot und Zustimmung zustande kommt, kann die beim Antragsmodell geltende Problematik mit der rechtzeitigen Informationserteilung ausgeschlossen werden. |