Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Police | Mit dem Begriff der Police wird die Versicherungsurkunde oder der Versicherungsschein beschrieben. Die Police ist das wichtigste Dokument im Bereich der Versicherungsunterlagen, da sie den Vertrag zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer beinhaltet. Sie dient als Beleg und Nachweis über den Versicherungsschutz. Jeder Versicherungsnehmer hat nach § 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Anspruch auf Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Police. Auf der Police befinden sich Informationen zum Beginn und Ablauf des Versicherungsverhältnisses, zur Versicherungsgesellschaft sowie zum Versicherungsschutz nebst den versicherten Risiken. Folgende Vertragsdaten müssen in der Police enthalten sein:
Die Versicherungsbedingungen müssen Versicherungsnehmern zusammen mit der Police ausgehändigt werden. Geht eine Police verloren, sollte bei der Versicherungsgesellschaft ein neuer Versicherungsverein angefordert werden, was im Bereich der Lebensversicherung etwas aufwendiger sein kann. Endet die Laufzeit einer Versicherung, beispielsweise durch Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft, besteht keine rechtliche Aufbewahrungsfrist für die Police. Statt die Versicherungsunterlagen zu entsorgen ist eine Archivierung der Police sinnvoll. Dies, zumal bei freiwilligen Versicherungen eine steuerliche Geltendmachung nicht ausgeschlossen ist. Private Unfallversicherungen müssen dafür zum Beispiel der Steuererklärung beigefügt und über sechs Jahre aufbewahrt werden. Eine Besonderheit unter den Policen bilden Lebensversicherungs-Policen, die spezielle Daten enthalten. So müssen je nach Tarif dort garantierte Rückkaufswerte nebst Erläuterung der Berechnung dargestellt werden. Der Police muss also entnommen werden können, welche Rückkaufswerte zu welchem Zeitpunkt bei Kündigung beansprucht werden können. Bei einer Lebensversicherung findet auch durch Übergabe der Police an einen Dritten noch keine Übertragung der Rechte aus der Versicherung statt. Hierfür ist eine Abtretung erforderlich, aus der die Übertragung ersichtlich ist. Des Weiteren muss eine Abtretung der Lebensversicherungsgesellschaft angezeigt werden. Bei Kündigung einer Lebensversicherung bleiben keine Rechte aus der Police bestehen. Wird eine Lebensversicherung hingegen verkauft, ist der Bestand des Todesfallschutzes weiterhin möglich. Dieser verringert sich dann um die bereits ausgezahlten Beträge und Zinsen. Der Versicherungsverkauf der Police bringt demnach höhere Erträge ein. Alternativ kann Lebensversicherungen auch ein Policendarlehen gewährt werden. Dann bleibt die Police als Kreditsicherheit bestehen.
|