Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Mitteilungspflichten | Alle Versicherungsnehmer trifft verschiedene Mitteilungspflichten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige, vorgeschriebene, private oder berufliche Versicherung handelt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich die Mitteilungspflichten der Versicherten aus § 206 SGB V, wonach Versicherte der Krankenkasse alle für die Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflichten und andere der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen mitzuteilen haben. Des Weiteren gilt die Mitteilungspflicht auch über Veränderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflichten relevant sind. Verstoßen Versicherte gegen ihre Mitteilungspflichten, müssen daraus resultierende Aufwendungen von den Versicherten erstattet werden. Die Mitteilungspflichten von Versicherungsnehmern ergeben sich immer aus den jeweiligen Versicherungsdokumenten. Im Bereich der Kfz-Versicherungen handelt es sich dabei beispielsweise um vorvertragliche Anzeigepflichten und Anzeige- bzw. Mitwirkungspflichten im Schadensfall. Mitteilungspflichten bzw. Informationspflichten haben jedoch auch Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter gegenüber Kunden und Interessenten.
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