Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten sind einem Versicherungsnehmer auferlegte Pflichten, die sich in allen Einzelheiten immer aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Versicherungsnehmer müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflichten alles Zumutbare dafür tun, dass ein Versicherungsschaden so gering wie möglich gehalten werden kann.

Versicherungsnehmer müssen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten mit der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten, wenn es beispielsweise um die Beschaffung von Unterlagen oder Dokumenten geht. Häufig ist dies im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall, wenn weitere ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits- und Berufsunfähigkeit notwendig sind. Auch die Entbindung von Ärzten und Kliniken von ihrer Schweigepflicht ist vom Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zu veranlassen. Kommen Versicherungsnehmer ihrer Mitwirkungspflichten nicht nach, riskieren sie die Verweigerung von Leistungen oder sogar eine fristlose Kündigung des Versicherungsverhältnisses.