Mitwirkungspflichten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und umfassen verschiedene Verhaltenspflichten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem die Anzeigepflicht, die Aufklärungspflicht und die Schadenminderungspflicht.
- Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht besagt, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Risikobewertung relevant sind, dem Versicherer mitteilen muss. Dazu zählen beispielsweise Vorerkrankungen oder vorherige Schäden. Auch während der Vertragslaufzeit ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Änderungen dieser Umstände unverzüglich anzuzeigen.
- Aufklärungspflicht
Die Aufklärungspflicht bezieht sich auf die Pflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherer alle Informationen zu geben, die für die Beurteilung des Versicherungsrisikos notwendig sind. Dazu können beispielsweise Angaben zu beruflichen Tätigkeiten oder zu geplanten Reisen gehören.
- Schadenminderungspflicht
Im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu kann beispielsweise die Verpflichtung gehören, einen beschädigten Gegenstand zu reparieren anstatt ihn zu ersetzen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten?
Kommt der Versicherungsnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies verschiedene Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer den Versicherungsvertrag anfechten oder sogar komplett von der Leistungspflicht befreit werden. Auch eine Kürzung der Versicherungsleistung ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen Mitwirkungspflichten?
Wie bereits erwähnt, sind Mitwirkungspflichten im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Dieses Gesetz dient als Grundlage für alle Versicherungsverträge in Deutschland und regelt unter anderem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Die Mitwirkungspflichten dienen dabei dem Schutz des Versicherers, der nur dann eine angemessene Prämie berechnen kann, wenn er alle relevanten Informationen vom Versicherungsnehmer erhält.
Zusammenfassung
Im Versicherungsvertragsgesetz sind Mitwirkungspflichten definiert, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, wie die Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht. Der Versicherungsnehmer muss relevante Umstände bei Vertragsschluss und Änderungen während der Laufzeit melden, alle notwendigen Informationen für die Risikobeurteilung bereitstellen und im Schadensfall den Schaden minimieren. Bei Nichteinhaltung drohen Konsequenzen wie Vertragsanfechtung oder Leistungskürzung. Diese Pflichten schützen den Versicherer und ermöglichen eine faire Prämienkalkulation.