Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Ruhen der Versicherung

Bei einem Ruhen der Versicherung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag vorübergehend aufgehoben. Durch das Ruhen der Versicherung werden die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Rechte und Pflichten stillgelegt. Der Vertrag selbst bleibt bestehen. Während des Ruhens der Versicherung werden keine Versicherungsleistungen erbracht und keine Prämien gezahlt.

Gesetzliche Krankenkasse

Der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse kommt zum Ruhen, wenn Versicherungsnehmer mit Beiträgen von zwei Monaten in den Rückstand geraten sind. Versicherungsnehmer haben während der Ruhephase nur Anspruch auf Leistungen, die zur Behandlung von akuten Schmerzzuständen und Erkrankungen sowie zur Früherkennung bestimmter Krankheiten dienen. Außerdem besteht ein Anspruch auf erforderliche Leistung in Bezug auf Schwangerschaften und Mutterschaften.
Das Ruhen der Versicherung endet bei der gesetzlichen Krankenversicherung dann, wenn alle rückständigen Beiträge gezahlt wurden, Versicherungsnehmer hilfebedürftig nach dem SGB sind oder eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde und Raten auch geleistet werden. Das Ruhen der Versicherung erfasst bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur den Versicherungsnehmer mit Beitragsschulden. Versicherte Familienangehörige sind davon nicht betroffen.

Kfz-Versicherung

Ein Ruhen der Versicherung ist jedoch auch bei Kfz-Versicherungen möglich, sofern der Versicherungsvertrag bereits länger als ein Jahr Bestand hatte. Das Ruhen tritt dann ein, wenn das Fahrzeug abgemeldet worden ist und schützt beispielsweise vor Diebstahl. Das Ruhen der Kfz-Versicherung tritt automatisch in Kraft, wenn die Versicherungsgesellschaft über die Stilllegung informiert wird. Diese Mitteilung erfolgt von der Zulassungsbehörde bei Fahrzeugabmeldung. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Das Ruhen der Versicherung bei Kfz-Versicherungen ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb hier unbedingt die Versicherungsunterlagen geprüft werden sollten.
Das Ruhen der Versicherung ist in diesem Bereich sinnvoll, wenn ein Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann oder soll. Aber auch bei Verkauf oder saisonaler Nutzung kann die Ruheversicherung eine Alternative darstellen. Im Normalfall gilt das Ruhen einer Kfz-Versicherung für maximal 6 bis 18 Monate. Eine Ruheversicherung ist regelmäßig kostenlos mit in der Kfz-Versicherung versichert.