Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung ist eine Versicherung, die für Schäden an einem Kraftfahrzeug und/oder an Personen, die durch das Fahrzeug verursacht werden, aufkommt. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Fahrzeughaltern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Definition und Zweck der Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung, auch bekannt als Autoversicherung, ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die durch das versicherte Fahrzeug an Dritten entstehen. Dies können beispielsweise Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder Gebäuden sein, aber auch Personenschäden wie Verletzungen oder sogar Todesfälle. Die Kfz-Versicherung dient somit dem Schutz des Fahrzeughalters vor finanziellen Folgen, die durch einen Unfall verursacht werden können.

Gesetzliche Grundlage und Pflicht zur Kfz-Versicherung
In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Regelung ist im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) festgehalten und soll sicherstellen, dass bei einem Unfall die entstandenen Schäden von der Versicherung des Verursachers übernommen werden können. Ohne eine gültige Kfz-Versicherung ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.

Versicherungsumfang und -arten
Die Kfz-Versicherung umfasst in der Regel drei verschiedene Arten von Versicherungen:

  1. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden an Dritten ab.
  2. Die Teilkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse wie Diebstahl, Brand oder Naturgewalten entstehen.
  3. Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz und deckt auch Schäden ab, die vom Fahrzeughalter selbst verursacht wurden.

Beitragsberechnung und Schadensregulierung
Die Beiträge für eine Kfz-Versicherung werden individuell berechnet und richten sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp, der Fahrleistung, dem Alter und der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Im Falle eines Schadens muss dieser der Versicherung gemeldet werden. Die Schadensregulierung erfolgt dann je nach Art und Umfang des Schadens entweder durch Reparatur oder durch Auszahlung einer Entschädigung.

Zusätzliche Versicherungen und Rabattmöglichkeiten
Neben den genannten Versicherungsarten gibt es auch weitere Zusatzversicherungen, die den Schutz im Straßenverkehr erweitern können. Dazu gehören beispielsweise eine Insassenunfallversicherung, die bei Verletzungen der Insassen des eigenen Fahrzeugs greift, oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug einspringt. Zudem bieten viele Versicherungen auch Rabatte an, beispielsweise für Fahranfänger oder für den Abschluss mehrerer Versicherungen beim selben Anbieter.

Zusammenfassung
In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um Schäden an Dritten, die durch ein Fahrzeug entstehen, zu decken. Zusätzlich gibt es Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen, die weitergehenden Schutz bieten. Die Beitragshöhe hängt von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugtyp und Schadenfreiheitsklasse ab. Schäden werden nach Meldung durch die Versicherung reguliert. Es gibt auch Zusatzversicherungen und verschiedene Rabattoptionen für Versicherte.