Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sozialversicherungsgrößen

Sozialversicherungsgrößen sind bestimmte Kennzahlen und Beträge, die im Rahmen der Sozialversicherung in Deutschland eine wichtige Rolle spielen. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung von Beiträgen, Leistungen und Beitragsbemessungsgrenzen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. 

Zu den Sozialversicherungsgrößen gehören:

  • Die Beitragsbemessungsgrenzen
    Sie legen die Höchstgrenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung fest. Sie werden jährlich angepasst und richten sich nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland. 

  • Die Versicherungspflichtgrenzen
    Dies sind die Einkommensgrenzen, bis zu denen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Wer ein höheres Einkommen hat, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Die Beitragsätze
    Dies ist der prozentuale Anteil, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Sozialversicherung beitragen. Diese Sätze werden ebenfalls jährlich angepasst.

  • Die Versicherungsbeiträge
    Das sind die tatsächlich zu zahlenden Beträge, die sich aus den Beitragsbemessungsgrenzen und den Beitragsätzen ergeben. Sie werden monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen und an die Sozialversicherungsträger überwiesen.