Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sozialversicherung

Die Sozialversicherung stellt eine gesetzliche Pflichtversicherung für den Großteil der Bevölkerung dar, die gegen die soziale Existenzgrundlage betreffende Schäden absichert. Bei der Sozialversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Bei der Sozialversicherung handelt es sich um einen Bestandteil der staatlichen Sozialpolitik. Es werden Risiken des Einkommensausfalls wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität, Schwangerschaft, Tod und verminderter Erwerbsfähigkeit abgesichert.

Nach dem Sozialgesetzbuch gehören die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist eine Kombination aus Versicherung, Versorgung und Fürsorge. Das Konzept finanziert sich in Teilen durch Beiträge, leistet Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten und bietet Leistungen zur Rehabilitation an.

Sozialversicherungsträger
Sozialversicherungsträger sind Institutionen, die Leistungen für die soziale Sicherheit anbieten. Zu den Sozialversicherungsträgern gehören Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Unfallversicherungen. Es handelt sich bei Sozialversicherungsträgern um selbstständige und vom Staat unabhängige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie agieren in Selbstverwaltung, auf die über die in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen Einfluss genommen werden kann.

Sozialversicherungsgrößen
Bei Sozialversicherungsgrößen handelt es sich um Rechengrößen in der Sozialversicherung. Typische Sozialversicherungsgrößen sind Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen und Bezugsgrößen. Die Sozialversicherungsgrößen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Form eines Referentenentwurfs vorgelegt. Durch die Verordnung werden jedes Jahr alle maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst. Die Sozialversicherungsgrößen haben erst dann Gültigkeit, wenn die Bundesregierung einen Beschluss fasst und dieser durch das Bundesgesetzblatt verkündet wird.