Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Spartentrennung

Bei der Spartentrennung handelt es sich um eine Pflicht für Versicherungsgesellschaften in den Bereichen Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Unfallversicherungen und Schadenversicherungen, rechtlich eigenständige Versicherungsunternehmen zu betreiben.

Abgegrenzt wird nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zwischen Schaden- und Unfallversicherungen sowie allen Versicherungssparten, die nicht zu den Lebensversicherungen und Krankenversicherungen gehören. Nach der Spartentrennung müssen Versicherungen als Aktiengesellschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts oder VVaG firmieren. Eine Spartentrennung führt zur Bildung eines Konzerns, bei dem die Muttergesellschaft als Holding über den eigenständigen Sparten steht.

Aber auch versicherungsintern kann eine Spartentrennung betrieben werden. Danach soll sich jede Versicherungssparte selbst tragen können. Sofern Versicherungsunternehmen dies nicht erreichen können, werden nicht deckende Versicherungen als Einstiegsversicherungen in Kauf genommen.